Bundespatentgericht:
Beschluss vom 12. März 2002
Aktenzeichen: 33 W (pat) 278/00

(BPatG: Beschluss v. 12.03.2002, Az.: 33 W (pat) 278/00)

Tenor

Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 28. Februar 2000 und 9. Oktober 2000 werden aufgehoben.

Gründe

I Mit Beschluß vom 28. Februar 2000 hat die Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamts die für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 18, 25, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41 und 42 angemeldete Wort-Bildmarkesiehe Abb. 1 am Endeteilweise zurückgewiesen, nämlich im Umfang der Dienstleistungen

"Analysen; Gutachten; Nachforschungen; Ausstellungen und Messen; Bewachungen; Hotelführung; Vermittlungstätigkeiten aller Art; Bürotätigkeiten; Factoring; Arbeiten im Hoch- und Tiefbau; Arbeiten an Klimaanlagen; Arbeiten an Möbeln; Arbeiten an Heizungs- und Leitungssystemen; Arbeiten an Textilien; Arbeiten an Elektroanlagen, elektronischen Anlagen und Geräten; Arbeiten an Computern; Arbeiten an Regenschirmen, Sonnenschirmen, Spazierstöcken; Arbeiten an Telekommunikationsgeräten; Arbeiten für Telefon, Funk und Fernsehen; Betrieb von Bahnen; Arbeiten an Transportfahrzeugen; Betrieb von Parkplätzen; Leitungsdienste; Verkehrsbüros; Arbeiten an Büchern; Veranstaltung und Leitung von sonstigen Veranstaltungen; Beratung; Betrieb von Sport- und Vergnügungseinrichtungen; Betrieb von öffentlichen Einrichtungen und zoologischen Einrichtungen und Museen und Gesundheitseinrichtungen; Vermietung von Einrichtung für Veranstaltungen; Betrieb von Ausstellungsgelände; Verkaufseinrichtungen; Beherbergung, Bewirtung, Beaufsichtigung; Betrieb von Gaststätten", und diese Entscheidung mit Erinnerungsbeschluß vom 9. Oktober 2000 bestätigt. Die Zurückweisung gemäß §§ 36 Abs 4 MarkenG, 32 Abs 2 MarkenG, iVm § 14 MarkenV wurde damit begründet, daß die verwendeten Formulierungen im markenrechtlichen Sinne unbestimmt seien.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, die sinngemäß beantragt, die angefochtenen Beschlüsse aufzuhebenund das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Anmeldung nunmehr wie folgt gefaßt hat:

Klasse 16:

Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten;

Druckereierzeugnisse;

Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate);

Verpackungsmittel aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten;

Klasse 18:

Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke;

Klasse 25:

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen;

Klasse 35:

Abrechnung;

Gestalten von Werbematerial;

Analysen und Nachforschungen auf dem Gebiet der Geschäftsangelegenheiten;

Auktionen und Versteigerungen;

Beratung und Auskünfte inwirtschaftlichen und organisatorischen Fragen und in der Geschäftsführung;

Gutachten auf dem Gebiet von Geschäftsangelegenheiten;

Organisation von Ausstellungen und Messen;

Buchführung und Buchprüfung;

Büromaschinenservice und Geräteservice;

EDV-Dienste, soweit in Klasse 35 enthalten; Statistiken;

Dekorationen;

Geschäftsführung bei Bewachungen, nämlich Objektbewachung und Personenbewachung, soweit in Klasse 35 enthalten;

Werbung, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit;

Führung eines Hotels, soweit in Klasse 35 enthalten;

Führung einer Herberge, soweit in Klasse 35 enthalten;

Führung von Gaststätten, soweit in Klasse 35 enthalten;

Arbeiten im Bereich Personal- und Stellenvermittlung und -beratung;

Personalüberlassung;

Büroarbeiten;

Geschäftsführung;

Klasse 36:

Beratung in finanziellen und Versicherungsfragen;

Einziehung Außenständen;

Bankgeschäfte;

Factoring, nämlich Erwerb von Forderungen;

Leasing;

Gebäudeverwaltung; Grundstücksverwaltung;

Beratung in Gebäude- und Immobiliensachen;

Maklertätigkeit;

Vermögensverwaltung;

Vermietungs- und Verpachtungsgeschäfte;

Arbeiten im Hoch- und Tiefbau, Klassen 35, 36, 37, 41 und 42;

Klasse 37:

Abbrucharbeiten;

Reparaturarbeiten; Installationsarbeiten;

Arbeiten an Klimaanlagen, nämlich Reparatur und Wartung;

Kfz-Arbeiten, Arbeiten an Fahrzeugteilen, nämlich Reparatur, Wiederaufarbeitung und Pflege;

Anfertigung von Bekleidungsstücken;

Arbeiten an Möbeln, nämlich Reparatur, Wiederaufarbeitung und Pflege;

Malerarbeiten;

Arbeiten an Heizungs- und Leitungssystemen, nämlich Installation, Reparatur und Wartung;

Pflegearbeiten und Änderungsarbeiten an Textilien;

Reinigungsarbeiten;

Arbeiten an Elektroanlagen, elektronischen Anlagen und Geräten, nämlich Installation, Reparatur und Wartung;

Arbeiten an Computern, nämlich Installation, Reparatur und Wartung;

Schiffsbau;

Schacht- und Bohrarbeiten;

Straßenarbeiten, Straßenbauarbeiten;

Garten- und Landschaftsbau;

Schreinerarbeiten;

Reparaturarbeiten an Regenschirmen, Sonnenschirmen, Spazierstöcken;

Isolierungsarbeiten, Dämmarbeiten;

Reparatur und Überholung von Maschinen;

Klasse 38:

Arbeiten an Telekommunikationsgeräten, nämlich Installation, Reparatur und Wartung;

Telefonservice;

Rundfunk und Fernsehsendungen;

Arbeiten für Telefon, Funk und Fernsehen, nämlich Installation, Reparatur und Wartung von Telefonanlagen, Betrieb eines Telefonnetzes, Telefonauskunft, Reparatur und Wartung von Funk- und Fernsehgeräten, Betrieb eines Funksenders oder eines Fernsehsenders;

Nachrichtendienste;

Klasse 39:

Transportarbeiten;

Abschleppen von Fahrzeugen;

Austragen, Verteilen von Sachen;

Fahren von Fahrzeugen;

Beförderung von Personen;

Begleiten von Personen und Sachen;

Schiffsbetrieb; Eisbrecherbetrieb;

Schiffstransport; Bergung von Schiffen;

Lagerung von Sachen;

Verpackung von Waren;

Betrieb von Straßenbahnen und Eisenbahnen;

Arbeiten an Transportfahrzeugen, an Schiffen, an Bahnen, nämlich Reparatur und Wartung Erzeugung und Verteilung von Elektrizität und Wasser, Wärme und anderer Energie;

Garagenvermietung; Containerdienste;

Lagerdienste; Betrieb von Parkplätzen;

Kurierdienste; Botendienste;

Ausbildung;

Personalberatung und Personalführung;

Dienste bei der Verteilung von in Rohrleitungen geführten Gasen und Flüssigkeiten an Abnehmer von derartigen Medien Dienste bei der Verteilung von Strom, einschließlich der Nachrichtenübermittlung, über Stromleitungen an Abnehmer von Strom und Nachrichten Schiffahrtsdienste;

Lotsendienste;

Schiffs- und Frachtenmakler;

Rettungsdienste;

Umzüge;

Reiseveranstaltungen;

Betreiben eines Verkehrsbüros;

Vermietung von Einrichtungen zum Transport und zur Personenbeförderung;

Klasse 40:

Materialbearbeitung;

Abfallverarbeitung;

Materialverbrennung;

Bearbeitung von Bekleidungsstücken;

Bearbeitung von Textilien, Papier, Metallen;

Elektrolysearbeiten;

Erzeugung von Energien, von Wasser;

Filmen, Fotografieren, Bearbeitung von Filmen;

Glasbearbeitung;

Rohrverlegung und Bearbeitung;

Farbarbeiten;

Kürschnerarbeiten;

Fräsen; Drehen, Bohren; Schweißen; Nieten; Stanzen; Hobeln; Schmieden; Scheren; Härten, Löten; Plattieren; Profilieren;

Blechbearbeitung, Umformung, Polieren, Schleifen, Sicken, Sägen, Walzen, Zuschneiden; Feilen;

Verchromen, Vergolden, Vernickeln, Versilbern, Verzinnen:

Konservierungsarbeiten, Lebensmittelkonservierung;

Verarbeitung von Lebensmitteln;

Holzbearbeitung;

Kunststoffbearbeitung;

Zusammenfügen von Materialien;

Chemische Behandlung von Materialien;

Bearbeitung von Ölen und deren Derivaten;

Bearbeitung von Erzen;

Bearbeiten von Naturprodukten;

Behandlung von Wasser;

Fleischerarbeiten; Bäckerarbeiten; Molkereiarbeiten; Schumacherarbeiten;

Recyclingarbeiten;

Behandlung von Feststoffen, Flüssigkeiten und Gasen;

Dichtmachen, Feuerfestmachen, Knitterfestmachen von Textilien;

Klasse 41:

Aus- und Fortbildung;

Erziehung und Unterricht;

Fernkurse; Fernunterricht;

Veranstaltung und Leitung von Kolloquien, Seminaren, Kongressen, Konferenzen, Symposien, Wettbewerben und Veranstaltungen für Sport und Vergnügen;

Durchführung von Prüfungen;

Beratung;

Betrieb von Sport- und Vergnügungseinrichtungen;

Betrieb von öffentlichen Einrichtungen, nämlich Pflegeheimen, Krankenhäusern, Gesundheitseinrichtungen, Ausstellungsgelände und Gaststätten und zoologischen Einrichtungen und kulturellen Einrichtungen und Museen;

Vermietung von Einrichtung für Veranstaltungen, nämlich von Räumlichkeiten und Ausstattungen;

Klasse 42:

Softwarearbeiten, Hardwareberatung und -vermietung, soweit in Klasse 35 enthalten;

Pflegearbeiten;

Dienstleistungen eines Chemikers;

Dienstleistungen eines Ingenieurs und eines Architekten;

Bauberatung; Vermietung von transportablen Bauten;

Stadtplanung;

Land- und Gartenbau;

Verwaltung und Betrieb von Ausstellungsgelände;

Verkehrseinrichtungen, nämlich Vermietung, Reparatur, Wartung und Betrieb;

Verwaltung und Betrieb von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Altenheimen, Kinderheimen, Erholungsheimen, Sanatorien;

medizinische Dienstleistungen; Dienstleistungen für die Hygiene;

Gesundheits- und Schönheitspflege;

Dienstleistungen in der Pharmazie;

Dienstleistungen in Sicherheitsfragen, Wachdienste, soweit in Klasse 42 enthalten;

Berufsberatung;

Beherbergung und Bewirtung von Gästen, soweit in Klasse 42 enthalten;

Beaufsichtigung von Kindern, Jugendlichen, Auszubildenden und hilfsbedürftigen Personen;

Betrieb von Gaststätten, Hotels, Ferienhäusern, soweit in Klasse 42 enthalten;

Hausverwaltung;

Wissenschaftliche und industrielle Forschung;

Designerleistungen;

Abfallwirtschaft;

Vermietung von Stühlen, Tischen, Wäsche, Gläsern;

Vermietung von Zelten;

Werkstoffprüfung.

II Die zulässige Beschwerde ist begründet.

Die Anmelderin hat nunmehr ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis eingereicht, das - soweit es Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist - den gesetzlichen Erfordernissen, insbesondere dem § 32 Abs 2 MarkenG iVm § 14 MarkenV entspricht. Die von der Markenstelle zutreffend festgestellten Gründe für die teilweise Zurückweisung der Anmeldung sind daher nunmehr entfallen. Etwaige weitere notwendige Klärungen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses - insbesondere hinsichtlich der nunmehrigen Klassifikation der angemeldeten Waren und Dienstleistungen, die nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens sind - bleiben dem Deutschen Patent- und Markenamt vorbehalten.

Winklerv. Zglinitzki Dr. Hock Cl Abb. 1 http://agora/bpatg2/docs/33W(pat)278-00.3.gif






BPatG:
Beschluss v. 12.03.2002
Az: 33 W (pat) 278/00


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