Handels- & Gesellschaftsrecht

Die Gebiete des Handels- und Gesellschaftsrechtes umfassen die Belange von Unternehmen und Unternehmern, sie zählen daher zum Unternehmensrecht bzw. Wirtschaftsrecht.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit Personenvereinigungen, insbesondere Personengesellschaften (wie zum Beispiel Gesellschaften Bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften etc.) und Kapitalgesellschaften (wie zum Beispiel Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften etc.).
Bei Personenvereinigungen - gleich ob Personen- oder Kapitalgesellschaften - ist eine rechtliche Absicherung insbesondere hinsichtlich der Gründung, Umwandlung oder Auflösung einer Gesellschaft geboten.

Handelsrecht

Als Handelsrecht wird derjenige Teil des Zivilrechts bezeichnet, welcher sich mit dem Recht der Kaufleute befasst. In Deutschland sind insbesondere die Regelungen des Handelsgesetzbuches und dessen Nebengesetze maßgeblich.
Unter Kaufleuten gilt ein höheres Maß an Privatautonomie, ein Grundsatz der Entgeltlichkeit, es ist eine zügige Abwicklung der Geschäfte vorgesehen und es gibt einen gesteigerten Verkehrs- und Vertrauensschutz.

Fachanwaltskenntnisse im Handels- & Gesellschaftsrecht

Zur Führung des Titels "Fachanwalt im Handels & Gesellschaftsrecht" ist gem. § 14i der Fachanwaltsordnung nur berechtigt, wer besondere Kenntnisse in den folgenden Bereichen nachweisen kann:

1. Materielles Handelsrecht
a) Recht des Handelsstandes (§§ 1 - 104 HGB),
b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343 - 406 HGB)
c) internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht.

2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
a) das Recht der Personengesellschaften,
b) das Recht der Kapitalgesellschaften,
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
e) Umwandlungsrecht,
f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts,
g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.

3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafrecht sowie Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht.

4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.





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