Sebastian Höhne, LL.M., LL.M.
Vorstand
Rechtsanwalt

Herr Rechtsanwalt Sebastian Höhne hat die Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft im Jahre 2016 gegründet und ist seitdem ihr Vorstand.

Akademische Qualifikation

Herr RA Höhne hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover abgeschlossen und erarbeitete sich ergänzend zudem einen ersten Master of Laws (LL.M.) mit der Fachrichtung IT-Recht und geistigen Eigentum an der Universität Hannover sowie einen weiteren Master of Laws (LL.M.) in Information and Communication Technology Law an der Universität Oslo.

Im Rahmen seines Promotionsstudiums forscht er im Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter an der Leibniz Universität Hannover.

Juristischer Vorbereitungsdienst

Im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolvierte Sebastian Höhne Stationen bei

- der 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht Hildesheim,

- der Staatsanwaltschaft in Hildesheim,

- dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit & Verkehr,

- einer auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Hannover als auch

- bei Google in Hamburg.

Er wurde im April 2016 nach Bestehen des zweiten Staatsexamens durch die Rechtsanwaltskammer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Beruflicher Werdegang

Die Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel (Fachrichtung: Außenhandel) schloss Herr Rechtsanwalt Sebastian Höhne als Berufsbester des Landes Niedersachsens im Jahr 2006 ab und verfügt damit auch exzellente Erfahrung aus der Praxis.

Innerhalb der HOEHNE Aktiengesellschaft konzeptionierte und realisierte er die Unternehmensbereiche "JustFirms" (gewerbliches Video-Hosting) und "Website-Speed.info" (Service zur Verbesserung der Webseiten-Geschwindigkeit).

Fachanwaltslehrgänge

Die Fachanwaltslehrgänge zur Erlangung der Fachanwaltschaft zum

- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz;

- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht &

- Fachanwalt für Informationstechnologierecht

hat RA Sebastian Höhne erfolgreich abgeschlossen.
Da die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnungen sowohl theoretische Kenntnisse (Nachweis durch die Fachanwaltslehrgänge) als auch praktische Kenntnisse (Nachweis durch das Führen von Falllisten) bedingen, und die jeweilige praktische Kenntnis aus den in dem Rechtsgebiet bearbeiteten Fällen nachgewiesen wird, ist RA Höhne inbesondere an der Übernahme von rechtlichen Angelegenheiten aus den vorgenannten Bereichen interessiert.




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