Der Beschluss vom 10. Juni 2008 wird wie folgt berichtigt:
In der der Erteilung zu Grunde liegenden, in der mündlichen Verhandlung überreichten Seite 3 werden die Zeilen 30 und 31 ("Zur weiteren Erläuterung ... Es zeigen:") gestrichen.
Anstelle der in der mündlichen Verhandlung überreichten Seite 7 ist die am 17. Dezember 2008 eingegangene, der ursprünglichen Seite 7 entsprechende Austauschseite zu verwenden.
Die Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit im Sinne von § 95 PatG ist jederzeit zulässig. Vorliegend ist offensichtlich, dass sich die Zeilen 30 und 31 der in der mündlichen Verhandlung überreichten Seite 3 auf der folgenden Seite 4 wiederholen, und dass eine falsche Beschreibungsseite 7 mit unsinnigen Seitenumbrüchen in die überreichten Unterlagen geraten ist.
Dr. Fritsch Eder Baumgardt Dr. Thum-Rung Me
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