Bundespatentgericht:
Beschluss vom 11. Mai 2001
Aktenzeichen: 2 Ni 38/99

(BPatG: Beschluss v. 11.05.2001, Az.: 2 Ni 38/99)




Zusammenfassung der Gerichtsentscheidung

Das Bundespatentgericht hat am 11. Mai 2001 einen Beschluss gefasst in Bezug auf das Aktenzeichen 2 Ni 38/99. In dem Beschluss wird Ziffer I des Urteils vom 10. April 2001 berichtigt, da ein offensichtlicher Fehler vorlag. In dem berichtigten Teil des Urteils wird festgelegt, dass die Worte "mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland" nach der Zahl "24" eingefügt werden müssen. Der Beschluss wurde von den Richtern Meinhardt, Dr. Henkel, Gutermuth, Skribanowitz und Harrer unterzeichnet.




Die Gerichtsentscheidung im Volltext:

BPatG: Beschluss v. 11.05.2001, Az: 2 Ni 38/99


Tenor

Ziffer I des Tenors des Urteils vom 10. April 2001 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit (vgl den entsprechenden Wortlaut des Antrags der Klägerin) dahin berichtigt, daß nach der Zahl "24" folgende Worte eingefügt werden: "mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland" (§ 95 Abs 1 PatG).

Meinhardt Dr. Henkel Gutermuth Skribanowitz Harrer Be






BPatG:
Beschluss v. 11.05.2001
Az: 2 Ni 38/99


Link zum Urteil:
https://www.admody.com/gerichtsentscheidung/de5891fcf0da/BPatG_Beschluss_vom_11-Mai-2001_Az_2-Ni-38-99




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