Bundespatentgericht:
Beschluss vom 14. September 2004
Aktenzeichen: 24 W (pat) 128/04

(BPatG: Beschluss v. 14.09.2004, Az.: 24 W (pat) 128/04)

Tenor

Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 26. März 2002 und vom 7. April 2004 sind wirkungslos, soweit die Löschung der angegriffenen Marke 300 10 495 aufgrund des Widerspruchs aus der Marke 399 25 544 angeordnet worden ist.

Gründe

Mit Beschluß vom 26. März 2002 hat die Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts die Löschung der eingetragenen Marke 300 10 495 wegen des Widerspruchs aus der Marke 399 25 544 angeordnet. Mit Beschluß vom 7. April 2004 wurde die Erinnerung der Markeninhaberin hiergegen zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat die Markeninhaberin form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt. Die Widersprechende hat ihren Widerspruch zurückgenommen.

Gemäß § 82 Abs 1 Satz 1 MarkenG iVm § 269 Abs 3 S 1 und Abs 4 ZPO ist auszusprechen, dass die angefochtenen Beschlüsse wirkungslos sind (vgl BGH Mitt 1998, 264 "Puma"). Dieser Ausspruch erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und in Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes von Amts wegen (vgl dazu BPatGE 43, 96).

Zu einer Kostenauferlegung (§ 71 Abs 1 und 4 MarkenG) bestand kein Anlaß.

Dr. Ströbele Guth Kirschneck Bb






BPatG:
Beschluss v. 14.09.2004
Az: 24 W (pat) 128/04


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