(BPatG: Beschluss v. 07.03.2001, Az.: 32 W (pat) 86/99)
Der Beschluß des Senats vom 20. Dezember 2000 wird dahingehend berichtigt, dass der Senat in der Besetzung: Vorsitzende Richterin Winkler, Richter Dr. Fuchs-Wissemann und Richterin Klante entschieden hat.
Es handelt sich um ein Schreibversehen, das von Amts wegen zu berichtigen war (§ 80 Abs 1 MarkenG).
Winkler Klante Sekretaruk Ko
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