Die Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft ist durch die zuständige Kammer als Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zugelassen.
Eine Rechtsanwaltsgesellschaft kann als Prozeß- oder Verfahrensbevollmächtigte beauftragt werden; sie hat dabei die Rechte und Pflichten eines Rechtsanwalts (siehe § 59l BRAO).
Im Rahmen eines rechtsförmlichen Verfahrens können wir daher Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen oder Sie gegen unberechtigt geltend gemachte Ansprüche verteidigen.
Besonders in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts ist die Kenntnis prozessualer Vorschriften und der sich daraus ergebenden taktischen Möglichkeiten von enormer Bedeutung. Die Einhaltung oder Nichtbeachtung von Verfahrensregeln bestimmt oftmals - und dies ausdrücklich unabhängig davon, ob die begehrten Ansprüche berechtigt oder unberechtigt waren - den Ausgang des Rechtsstreites.
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