Landgericht Köln:
Beschluss vom 5. Juli 2007
Aktenzeichen: 28 O 350/07

(LG Köln: Beschluss v. 05.07.2007, Az.: 28 O 350/07)

Tenor

Urheberrechtssache

Gründe

Auf den Antrag der Antragstellerin vom 03.07.2007, ergänzt durch Schriftsatz vom 04.07.2007, wird, nachdem diese durch Vorlage von Urkunden, nämlich Berechtigungsverträge zwischen der Antragstellerin und den als Komponisten oder Textdichter beteiligten Personen an den im Tenor bezeichneten Musikwerken, der Satzung der Antragstellerin, des Impressums von www(anonymisiert), des Ergebnisses der Domainabfrage bei der DENIC zu www(anonymisiert), eines Auszuges aus dem Handelsregister Landshut vom 20.06.2007 zu der W-GmbH, der Startseite von www(anonymisiert), Screenshots zu "Video hochladen", "Registrieren", "Video hochladen - Datei auswählen", "Video hochladen - Kategorien", Video hochladen - Music", "Video hochladen - Mirabe", "Mirabe", "Video hochladen - Der Upload war erfolgreich", "Video Details" des Videos "WeiScho-Tonight", "Video hochladen" mit Dateieigenschaften von "3Movie", "Einstellungen Macromedia Flash Player" während des Abspielens des Videos "Mirabe", Screenshot zu dem Stream des Musikvideos "Vendetta" aus dem Internetauftritt www(anonymisiert), DVD-ROM Dokumentation zu dem Stream des Videos "Die Flasche", Ausdruck Video Details zu dem aufgerufenen Video "Die Flasche", Ausdruck der Kategorie "Musikvideos" auf www(anonymisiert), Ausdruck der Kategorie "Musik" und zu den Aufrufen der Videos, in welchen die streitgegenständlichen Werke beinhaltet sind, vom 03.07.2007 auf www(anonymisiert), Ausdruck zu den Ergebnissen der Suchanfrage zu "Bushido", "Bushido Vendetta", "Das Beste", "Was wir alleine nicht schaffen" im Rahmen von www(anonymisiert), DVD-ROM Dokumentation zu den Streams der Musikvideos "Vendetta", "Das Beste", "Was wir alleine nicht schaffen" sowie der Streaming-Vorgänge der streitgegenständlichen Werke am 25.06.2007, Excel-Liste von Urheberrechtsverletzungen/Werke des GEMA-Repertoires vom 04., 12. und 25.06.2007 inklusive der Links von www(anonymisiert), über die diese Werke verfügbar waren, Anwaltsschreiben von Rechtsanwältin Dr. C vom 04.06.2007, 15.06.2007, 21.06.2007 und sonstigem vorprozessualen Schriftverkehr glaubhaft gemacht hat, dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ihr nachgesuchten einstweiligen Verfügung erfüllt sind, gemäß §§ 935 ff., 916 ff. ZPO, § 97 UrhG, und zwar wegen der Dringlichkeit gemäß § 937 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung im Wege der

einstweiligen Verfügung

angeordnet:

Den Antragsgegnern wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - im Fall der Ordnungshaft für die Antragsgegnerin zu 1) zu vollstrecken an deren Geschäftsführer - für jeden Fall der Zuwiderhandlung

v e r b o t e n,

die folgenden Musikwerke zu vervielfältigen und über den Dienst W unter der Domain www(anonymisiert) öffentlich zugänglich zu machen:

Titel Interpret Komponist/Textdichter Ek is back Eko Fresh Eko Fresh (Bora, Ekrem) Gheddo Eko Fresh feat. Bushido Eko Fresh Nemesis Eko Fresh Eko Fresh (Bora, Ekrem) Vendetta Bushido, Eko Fresh Bushido (Ferchichi, Anis) Von der Skyline zum Bordstein zurück Bushido Bushido Janine Bushido Bushido Sonnenbank Bushido Bushido Endgegner Bushido Bushido Sonnenschein Rapsoul/Vanessa Dedmon Faerger, Jan Markus Neue deutsche Welle 2005 Fler Fler (Losensky, Patrick) Der Chef (Clip & Klar) Fler Losensky, Patrick Schrei Tokio Hotel Jost, David Durch den Monsun Tokio Hotel Jost, David Freunde Bleiben Tokio Hotel Jost, David Das Beste Silbermond Kloß, Stefanie Sonne Rammstein Kruspe, Richard Ich will Rammstein Kruspe, Richard Was wir alleine nicht schaffen Xavier Naidoo Xavier Naidoo Immer noch Sebastian Hämer Pelham, Moses Peter Missin’ Ur Kisses Rapitile feat. Trey Songz Garvey, Raymond Michael Ein Teil von mir Sido Wuerdig, Paul Strassenjunge Sido Wuerdig, Paul Virus Lafee Zimmermann, Gerd Was ist das Lafee Zimmermann, Gerd Prinzesschen Lafee Zimmermann, Gerd

Die Kosten aus einem Streitwert von 125.000 € tragen die Antragsgegner zu jeweils 50 %. Soweit durch die teilweise Antragsrücknahme darüber hinausgehende Gerichtskosten entstanden sind, werden diese der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert: Bis zum 04.07.2007: 187.500,00 €

Seitdem: 125.000,00 € (2 x 25 x 2.500,00 €)






LG Köln:
Beschluss v. 05.07.2007
Az: 28 O 350/07


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