Landgericht Ansbach:
Urteil vom 23. Januar 2009
Aktenzeichen: 5 HK O 1/09, 5 HK O 1/09

(LG Ansbach: Urteil v. 23.01.2009, Az.: 5 HK O 1/09, 5 HK O 1/09)

Tenor

I. Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,€ Euro, ersatzweise Ordnungshaft,

oder

einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten,

untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu werben:

1. für B Geräte ("B Magnum" und/oder "B Travel"):

1.1 mit einer mauerentfeuchtenden Wirkung zu werben,

insbesondere zu werben:

1.1.1. "Energetische Mauerentfeuchtung",

1.1.2. "Die wichtigste Eigenschaft des B MAGNUM ist allerdings seine sensationelle Wirkung als ... MAUERENTFEUCHTER",

1.1.3. "Falls die Feuchtigkeit in Ihrem Haus durch "aufsteigende Feuchte" in Mitleidenschaft genommen wird, ist der B MAGNUM mit Sicherheit in seinem Element und seine Energie erlöst Sie von Ihrem Problem. Innerhalb kürzester Zeit ist die Luft in den betroffenen Räumen wieder rein und ohne muffigen Geruch wahrnehmbar, dies ist das erste Zeichen einer erfolgreich beginnenden Entfeuchtung. Unsere Erfolgsquote liegt bei über 90 %!!",

1.1.4. "Das Gerät benötigt keinerlei Batterien, keinen Strom- oder sonstige Anschlüsse! Durch den B MAGNUM entsteht eine dauerhafte Trockenhaltung des Mauerwerks samt Verputz und Anstrich (... und damit keine neuerliche Schimmelbildung)!",

1.1.5. "Mit Hilfe von feinstofflicher Energie wird durch den B MAGNUM in den Mauern eine pluspolige und im Erdreich unterhalb des Gebäudes eine minuspolige Zone aufgebaut. Durch diese Maßnahme richten sich die Wassermoleküle neu aus und beginnen ihren Weg zurück ins Erdreich",

1.1.6. "Der B MAGNUM ist eine absolut umweltfreundliche Methode der Mauerentfeuchtung, da die Energieversorgung mit feinstofflicher materieloser Energie, die unbegrenzt zur Verfügung steht, erfolgt. Es ist kein Einsatz von Chemie oder Kunststoffen erforderlich";

1.1.7. "Durch den B MAGNUM entsteht eine dauerhafte Trockenhaltung des Mauerwerks samt Verputz und Anstrich",

1.1.8. "Mit dem Gerät werden natürliche Informations- und Energiefelder aufgebaut, die wirksam in die Struktur und Materie eingreifen. Die Energiefelder kehren die Polarität € die Kapillarwirkung € jedes Mauerwerkes um. Das bedeutet, dass die Feuchtigkeit in jedem Mauerwerk nicht mehr nach oben steigt, sondern sich NACH UNTEN, zu ihrem Ursprung hin, bewegt. Die SOGWIRKUNG ist dabei so stark, dass sogar das anliegende Erdreich auf mehrere Zentimeter trocken wird",

1.1.9. "Der B MAGNUM bietet eine sichere und dauerhafte natürliche Trocknung des Mauerwerkes im Umkreis von ca. 100 Meter. Er verhindert Mauer- und Putzschäden durch aufsteigende Feuchte. Dadurch kann gesundheitsschädliche Schimmelbildung an den Wänden verhindert werden",

1.1.10. "IN FEUCHTEN RÄUMEN UND KELLERN/Speziell Altbauten! Überall, wo Feuchte durch osmotische Sogwirkung aus dem Erdbereich angezogen wird, ist der B MAGNUM das ideale Entfeuchtungs-Gerät",

1.1.11. "Sie haben nach Aufstellen dieses Gerätes kein Problem mehr mit nassen, bzw. feuchten Mauern und meist damit verbundenem gesundheitsschädlichen Schimmelbefall",

1.1.12. "ERHALTUNG DER BAUSUBSTANZ!",

1.2. "Mit dem Kauf eines B MAGNUM erwerben Sie ein MULTIFUNKTIONS-Gerät, das SOFORT nach der Montage (nur durch Aufhängen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung) durch seine Energie ein gesundes, energetisch strahlenharmonisiertes Umfeld und vitales, energetisch hochwertiges Wasser bietet",

1.3. "Der B MAGNUM belebt und strukturiert JEDES WASSER (Leitungsrohre, Boiler, Aquarium) in der Wohnung, im Haus, im Garten (Swimmingpool), ca. 60 Meter im gesamten (!) Umkreis",

1.4. "Wasser stillt aber nicht nur den Durst, sondern gibt auch an Mensch, Tier und Pflanze Lebensenergie und Heil-Informationen",

1.5. "Da unser Trinkwasser üblicherweise nicht aus solchen Quellen kommt, ist es notwendig mit Hilfe von geeigneten Wasserbelebungsgeräten (B) dem Trinkwasser wieder Lebensenergie und seine ursprüngliche, natürliche Information zuzuführen",

1.6. "Sobald die Zelle links dreht, ist sie krank und sollte durch positive rechtsdrehende Elemente gesunden. Energetisch hochwertiges Wasser stimuliert sofort das Zellwasser und ist das am schnellsten wirksame Mittel. Energetisch hochwertiges Wasser ist vitalisiert und rechtsdrehend belebt",

1.7. "Energetisch minderwertiges (Trink-)Wasser weist keine Ordnungsstrukturen auf. Störungen in der Struktur des Wassers wirken sich somit im ganzen Körper aus",

1.8. "! Der B erzeugt bioenergetisch rechtsdrehendes Wasser!

Sie sollten davon täglich ca. 2 Liter trinken

€ Ihr Körper wird es Ihnen danken €

durch Gesundheit und Vitalität",

1.9. "Durch den Genuß von B-belebtem Wasser können zahlreiche, durch Wassermangel und/oder Totes Wasser zugrunde liegende Erkrankungen vermieden werden: Migräne, Rheuma, Muskelkrämpfe, Gehirnschlag oder Herzinfarkt, Kreislaufbeschwerden, Gicht, Magenschmerzen (durch zuviel Magensäure), Allergien, Neurodermitis, Psoriasis (Schuppenflechte), Dehydrierung der Gelenke > Knorpel & Bandscheibenschäden, Gehörsturz, Tinnitus, hoher Blutdruck, Schlafstörungen, Immunschwäche etc. bis hin zu Zellschäden (Krebs etc.)",

1.10. "LEITUNGWASSER MIT B SCHMECKT WIE QUELLWASSER",

1.11. "KALKUMWANDLUNG: Das anerkannte H-INSTITUT (Ü/Germany) stellte bei Analysen fest, dass die B-Produkte durch ihre Wirkkraft die Oberflächenspannung jedes Leitungswassers herabsetzt. Das Wasser wird weich und zart. Der vorhandene Kalk kristallisiert nicht mehr als harter Calzit aus, sondern als weicher Aragonit, der sich mühelos und ohne Chemie leicht wegwischen läßt (wie Staub)",

1.12. "Die B-Geräte sind in der Lage, Ihre Kalkprobleme zu lösen, indem durch das "rechtsdrehende" Wasser der Kalk in "Schwebe" bleibt und sich nicht mehr so aggressiv in Leitungsrohren, im Sanitärbereich und diversen Geräten ablagert",

1.13. "Bestehende Kalkablagerungen (z.B. in Leitungsrohren) werden aufgeweicht und werden mit dem Fließwasser "ausgeschlämmt" bzw. entfernt. Dadurch erhöht sich die Lebensdauer von vielen Geräten (Wasserkocher, Kaffee/Espressomaschinen, Geschirrspüler, Waschmaschinen etc.) und Rohrleitungen enorm",

1.14. "Der B kann für die bioenergetische Strahlenharmonisierung sämtlicher Strahlenarten, auf ein für den menschlichen Körper natürliches Ausmaß, sorgen. (Radiästheten können krankmachende Erdstrahlungen und Wasseradern im Bereich des B nicht mehr orten). Dadurch reagiert der Körper kaum mehr auf die Belastungen der verschiedensten Strahlenarten. Durch den quantenphysikalischen feinstofflichen Schwingungsausgleich entsteht ein harmonisches Energiemuster im Raum und folgende Strahlenbelastungen werden harmonisiert:

Strahlung von Wasseradern, Verwerfungen, Gitternetzen, Schnurlos-Telefonen, Babyphones, Handys, Handysendern, Satelliten und deren Empfangsanlagen, Bildschirmen, TV-Geräten, Computern und deren Zusatzgeräten, Strich-Codes, Belastungen durch Trafo- und Starkstromanlagen, Niederfrequenter und hochfrequenter Elektro-Smog, Radarstrahlung etc.",

1.15. "Viele Heilpraktiker, die unsere Geräte an Kunden und Patienten weiterempfehlen, berichten, dass ihre Heilmethoden durch die Weitergabe dieser Geräte an Kranke wesentlich schneller und effizienter funktioniert. Unsere Geräte sorgen durch die Strahlenharmonisierung für Ihre Gesundheit. OHNE STRAHLENBELASTUNG IN DER SCHLAF-PHASE REGENERIERT SICH IHR ORGANISMUS BESTENS",

1.16. "Durch das regelmäßige Trinken von B-energetisiertem Wasser mit herabgesetzter Oberflächenspannung können Störungen im Lymphfluß, im Kreislauf und in der interzellulären Kommunikation vermindert oder aufgehoben werden. Tests haben ergeben, dass Energie-Defizite in verschiedenen Organen durch das Trinken von belebtem Wasser binnen kürzester Zeit ausgeglichen und aufgehoben wurden. Die Regenerierung bzw. Gesundung der Organe ist die Folge",

1.17. "Ein wesentlicher Faktor bei der Verwendung des B sei auch im Zusammenhang mit Heizsystemen erwähnt: Das Wasser in den Heizungsrohren und in den Radiatoren verwandelt sich innerhalb weniger Wochen von einer normalerweise "schwarzen Brühe" in glasklares (siehe Fotos) und fast geruchloses Wasser. Als Energieträger ist nur klares Wasser das optimale Medium. Das bedeutet u.A. eine ... Einsparung (!) von Energie- und Heizkosten",

1.18. "Das meist schmutziggraue oxidierte unansehnliche Zentralheizungswasser wird, "ohne Filter oder Austausch", durch die Rückbildung der Metall-Ionen an das Muttermetall ein glasklares, nahezu geruchfreies Wasser, das wärmetechnisch eine wesentlich höhere Wärmetauschfähigkeit ergibt (ca. 10 %) und wieder natürlich optimiert ist",

1.19. "Der B TRAVEL ist ein quantenphysikalisch wirksames Gerät für den mobilen Einsatz. Seine biophysikalischen Eigenschaften harmonisieren großteils die enormen elektro-magnetischen Strahlungen im Inneren moderner Fahrzeuge (KFZ-Elektronik, GPS-Navi, Handy-Strahlen etc.) und auch SÄMTLICHEN GESUNDHEITSSCHÄDLICHEN ELEKTROSMOG. Im Auto kann der Fahrer seine Konzentration und Aufmerksamkeit länger aufrecht halten, die normalerweise durch Strahlenbelastung gemindert wird und genießt ein entspanntes Autofahren",

1.20. "Eine weitere nennenswerte Eigenschaft des B TRAVEL ist die Leistungsverbesserung des Treibstoffes. Dieses Produkt wird allerdings NICHT als Kraftstoff-Sparer angeboten, da in diesem Zusammenhang zu viele Komponenten eine genaue Messung verhindern (Fahrweise, Stau, Autobahn, Sommer- und Winterbetrieb etc.). Der B TRAVEL ist daher vorwiegend als Strahlenschutz anzusehen",

1.21. "Eine ideale Lösung in punkto Elektrosmog, insbesonders Handystrahlen etc., besteht darin, den B TRAVEL im Auto (Homemobil, Boot ...) oder auf Reisen (Hotel ...) mitzuführen und dadurch den Strahlenharmonisierer immer und überall anzuwenden",

1.22. "Durch den B sollten Sie folgende GESUNDHEITLICHE VORTEILE genießen: Jede Zelle des menschlichen Körpers hat ein eigenes Schwingungsmuster. Dieses Schwingungsmuster verändert sich, wenn der Mensch erkrankt. Gibt man den Zellen nun das gesunde Schwingungsmuster wieder vor, so findet der Organismus bzw. jede Zelle wieder in sein gesundes Schwingungsverhalten zurück.

! Die Regeneration bzw. Gesundung der Organe ist die Folge!",

1.23. "Durch das regelmäßige Trinken (täglich ca. 0,3 Liter pro 10 kg Körpergewicht) von BELEBTEM Wasser können zahlreiche Beschwerden regeneriert werden. Im menschlichen (und tierischen) Organismus hat dieses Wasser die Fähigkeit, leichter durch die Zellmembranen zu fließen und somit den intrazellulären Raum besser mit Nährstoffen versorgen zu können und auch den Abtransport der Stoffwechselschlacken zu begünstigen. Der Organismus kann dadurch wesentlich besser entgiften. Tests haben ergeben, dass Energiedefizite in vielen Organen durch das Trinken von energetisiertem Wasser binnen kürzester Zeit ausgeglichen und auch aufgehoben wurden",

1.24. "B-Geräte können vor den medizinisch nachgewiesenen Gesundheitsschäden am menschlichen (und tierischen) Körper, verursacht durch Wasseradern, Erdstrahlen und Elektrosmog schützen, indem der Mensch nicht mehr mit diesen lebensfeindlichen Strahlungen * in Resonanz tritt. Auch die unangenehmen elektrostatischen Aufladungen verschwinden zusehends.",

1.25. "Das Leitungswasser wird bioenergetisch hochaufgeladen, rechtsdrehend, weich und harmonisch in seinen Schwingungen. Damit zubereitete Speisen und Getränke haben einen intensiveren Geschmack und sind durch ihr höheres Energieniveau länger haltbar",

1.26. "Die B-Produkte werden MITTEN IM HAUS (oder der Wohnung) platziert, um den gesamten Wohnbereich auch energetisch schützen zu können. Die Auswirkungen dieses gesunden Energiefeldes zeigen sich im besseren Wohlbefinden von Mensch und Tier und auch das Pflanzenwachstum wird deutlich sichtbar angeregt",

2. für ein sogenanntes "B Board":

2.1. "Durch den vermehrten Einsatz von Mikrowellenherden, Mobilfunk, Induktionskochfeldern und weitere schadstoffverursachende Umweltbelastungen werden im Wasser sowie in den Nahrungs- und Genußmitteln die feinstofflichen lebenswichtigen Energie-Informationen gelöscht. Das heißt, es entstehen beim Wachsen von Obst, Gemüse, Getreide etc. und schlußendlich bei der Zubereitung von Speisen feinstofflich energetisch tote Nahrungsmittel und Getränke. Diese Nahrungs- und Genußmittel sind daher kaum in der Lage, die für die Funktion des menschlichen Organismus notwendigen feinstofflichen Informationen zu übertragen. Diese Ernährung hat ihre Polarität verloren. Dadurch wird der menschliche Energiekörper nicht mehr richtig mit lebenswichtigen Bioenergien versorgt und der Energiepegel der Organe sinkt ab. Dies hat zur Folge, dass die Organe in ihrer Funktionalität auf Sicht nicht mehr einwandfrei arbeiten können, es fehlt ja vergleichsweise wie bei einem Motor die Betriebsspannung. Wird diese Bioenergie wieder vermehrt zugeführt, kann der Organismus wieder einwandfrei arbeiten und sich regenerieren. ...

Das B BOARD liefert uns diese Energien, hebt den Energiepegel unserer Nahrungsmittel und versorgt uns mit energetisch lebenswichtigen Kräften",

2.2. "Durch ein kurzes Drauflegen (2-3 Minuten) Ihrer Lebens- oder Genußmittel werden sämtliche Umwelt-Schadstoffe, die auf unsere Speisen und Getränke negativ einwirken, gelöscht und anschließend rechtsdrehend informiert. Die Wirkung ist verblüffend: Egal ob Obst, Gemüse, Molkereiprodukte, Fleisch und Wurstwaren oder Fisch, Getränke etc.

DAS ERGEBNIS:

Eine Tomate schmeckt wie eine Tomate ...

Eine Erdbeere wie eine Erdbeere (kein geschmackloses Etwas ...)

Eine Banane wird zum vollendeten Genuß ...

Ein Schinken schmeckt plötzlich wirklich nach Schinken ...

Ein "normales" Joghurt wird ENERGETISCH RECHTSDREHEND ...

Diese Liste läßt sich beliebig fortsetzen ...

... ALLES SCHMECKT WIEDER NATÜRLICH ...

GARANTIERT!",

2.3. "Sogar biologische Produkte werden geschmacklich nochmals aufgewertet. Natürlich wird ein Glas normales Wasser ebenfalls vitalisiert und belebt. Selbst Speisen, die im Mikrowellengerät sämtliche wichtigen Nähr- und Geschmacksstoffe verloren haben, werden wieder zu wohlschmeckender Nahrung".

II. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Beschluss:

Der Streitwert wird auf 30.000,€ Euro festgesetzt.

Tatbestand

Der Verfügungskläger (im Folgenden: Kläger) ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder, insbesondere die Achtung darauf gehört, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs eingehalten werden. Er ist gemäß § 1 Ziff. 4 Unterlassungsklageverordnung (UKlaV) als branchenübergreifend und überregional tätiger Wettbewerbsverband im Sinne von § 13 Abs. 5 Nr. 2 UKlaG festgestellt.

Der Kläger behauptet, dass er für die angestrengte Rechtsverfolgung aktivlegitimiert sei. Dies ergebe sich auf dem Gebiet der Gebäudesanierung schon daraus, dass zu seinen Mitgliedern der Deutsche Holz- und Bautenschutzverband e.V. gehört, dem elf Landesverbände angehören mit mehr als 500 Mitgliedern. Zur Glaubhaftmachung legt er seine Mitgliederliste und eine eidesstattliche Versicherung der Geschäftsführerin des Klägers, Frau ... vor.

Der Kläger behauptet, dass der Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagte) unter seiner Domaine www...cc (Bl. 15 d. A.) für die von ihm unter der Bezeichnung "B" vertriebenen Geräte werbe und diese verkaufe. Der Beklagte sei am 08.12.2008 abgemahnt worden und habe mit Schreiben vom 10.12.2008 hierauf erwidert ohne die Berechtigung der klägerischen Ansprüche anzuerkennen.

Bei der beanstandeten Werbung handele es sich um eine unlautere Werbung gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 3 Nr. 1 HWG, weil ein Teil der Werbung gegen das Werbeverbot des Heilmittelgesetzes verstoße. Außerdem handele es sich um eine irreführende Werbung im Sinne von § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG. Wegen der Einzelheiten des klägerischen Sachvortrags nimmt das Gericht Bezug auf den Schriftsatz vom 29.12.2008 Seite 15 (IV) bis Seite 25 (vor V).

Weiter behauptet der Kläger, dass der Beklagte auch der richtige Anspruchsgegner sei. Er mache sich die Werbung der Firma B dadurch zu eigen, dass durch einen Link auf der von der Firma Biopol betriebenen Werbung die Internetseite des Beklagten angeklickt werden könne und er dort auch als Verkäufer und Geschäftspartner der Firma B erscheine. Von seiner Homepage (Anlage A 12) seien sämtliche angegriffenen Angaben abrufbar, was durch die vorgelegten Ausdrucke belegt wird.

Der Kläger beantragt deshalb:

I. Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,€ Euro, ersatzweise Ordnungshaft,

oder

einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten,

untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu werben:

1. für B Geräte ("B Magnum" und/oder "B Travel"):

1.1 mit einer mauerentfeuchtenden Wirkung zu werben,

insbesondere zu werben:

1.1.1. "Energetische Mauerentfeuchtung",

1.1.2. "Die wichtigste Eigenschaft des B MAGNUM ist allerdings seine sensationelle Wirkung als ... MAUERENTFEUCHTER",

1.1.3. "Falls die Feuchtigkeit in Ihrem Haus durch "aufsteigende Feuchte" in Mitleidenschaft genommen wird, ist der B MAGNUM mit Sicherheit in seinem Element und seine Energie erlöst Sie von Ihrem Problem. Innerhalb kürzester Zeit ist die Luft in den betroffenen Räumen wieder rein und ohne muffigen Geruch wahrnehmbar, dies ist das erste Zeichen einer erfolgreich beginnenden Entfeuchtung. Unsere Erfolgsquote liegt bei über 90 %!!",

1.1.4. "Das Gerät benötigt keinerlei Batterien, keinen Strom- oder sonstige Anschlüsse! Durch den B MAGNUM entsteht eine dauerhafte Trockenhaltung des Mauerwerks samt Verputz und Anstrich (... und damit keine neuerliche Schimmelbildung)!",

1.1.5. "Mit Hilfe von feinstofflicher Energie wird durch den B MAGNUM in den Mauern eine pluspolige und im Erdreich unterhalb des Gebäudes eine minuspolige Zone aufgebaut. Durch diese Maßnahme richten sich die Wassermoleküle neu aus und beginnen ihren Weg zurück ins Erdreich",

1.1.6. "Der B MAGNUM ist eine absolut umweltfreundliche Methode der Mauerentfeuchtung, da die Energieversorgung mit feinstofflicher materieloser Energie, die unbegrenzt zur Verfügung steht, erfolgt. Es ist kein Einsatz von Chemie oder Kunststoffen erforderlich";

1.1.7. "Durch den B MAGNUM entsteht eine dauerhafte Trockenhaltung des Mauerwerks samt Verputz und Anstrich",

1.1.8. "Mit dem Gerät werden natürliche Informations- und Energiefelder aufgebaut, die wirksam in die Struktur und Materie eingreifen. Die Energiefelder kehren die Polarität € die Kapillarwirkung € jedes Mauerwerkes um. Das bedeutet, dass die Feuchtigkeit in jedem Mauerwerk nicht mehr nach oben steigt, sondern sich NACH UNTEN, zu ihrem Ursprung hin, bewegt. Die SOGWIRKUNG ist dabei so stark, dass sogar das anliegende Erdreich auf mehrere Zentimeter trocken wird",

1.1.9. "Der B MAGNUM bietet eine sichere und dauerhafte natürliche Trocknung des Mauerwerkes im Umkreis von ca. 100 Meter. Er verhindert Mauer- und Putzschäden durch aufsteigende Feuchte. Dadurch kann gesundheitsschädliche Schimmelbildung an den Wänden verhindert werden",

1.1.10. "IN FEUCHTEN RÄUMEN UND KELLERN/Speziell Altbauten! Überall, wo Feuchte durch osmotische Sogwirkung aus dem Erdbereich angezogen wird, ist der B MAGNUM das ideale Entfeuchtungs-Gerät",

1.1.11. "Sie haben nach Aufstellen dieses Gerätes kein Problem mehr mit nassen, bzw. feuchten Mauern und meist damit verbundenem gesundheitsschädlichen Schimmelbefall",

1.1.12. "ERHALTUNG DER BAUSUBSTANZ!",

1.2. "Mit dem Kauf eines B MAGNUM erwerben Sie ein MULTIFUNKTIONS-Gerät, das SOFORT nach der Montage (nur durch Aufhängen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung) durch seine Energie ein gesundes, energetisch strahlenharmonisiertes Umfeld und vitales, energetisch hochwertiges Wasser bietet",

1.3. "Der B MAGNUM belebt und strukturiert JEDES WASSER (Leitungsrohre, Boiler, Aquarium) in der Wohnung, im Haus, im Garten (Swimmingpool), ca. 60 Meter im gesamten (!) Umkreis",

1.4. "Wasser stillt aber nicht nur den Durst, sondern gibt auch an Mensch, Tier und Pflanze Lebensenergie und Heil-Informationen",

1.5. "Da unser Trinkwasser üblicherweise nicht aus solchen Quellen kommt, ist es notwendig mit Hilfe von geeigneten Wasserbelebungsgeräten (B) dem Trinkwasser wieder Lebensenergie und seine ursprüngliche, natürliche Information zuzuführen",

1.6. "Sobald die Zelle links dreht, ist sie krank und sollte durch positive rechtsdrehende Elemente gesunden. Energetisch hochwertiges Wasser stimuliert sofort das Zellwasser und ist das am schnellsten wirksame Mittel. Energetisch hochwertiges Wasser ist vitalisiert und rechtsdrehend belebt",

1.7. "Energetisch minderwertiges (Trink-)Wasser weist keine Ordnungsstrukturen auf. Störungen in der Struktur des Wassers wirken sich somit im ganzen Körper aus",

1.8. "! Der B erzeugt bioenergetisch rechtsdrehendes Wasser!

Sie sollten davon täglich ca. 2 Liter trinken

€ Ihr Körper wird es Ihnen danken €

durch Gesundheit und Vitalität",

1.9. "Durch den Genuß von B-belebtem Wasser können zahlreiche, durch Wassermangel und/oder Totes Wasser zugrunde liegende Erkrankungen vermieden werden: Migräne, Rheuma, Muskelkrämpfe, Gehirnschlag oder Herzinfarkt, Kreislaufbeschwerden, Gicht, Magenschmerzen (durch zuviel Magensäure), Allergien, Neurodermitis, Psoriasis (Schuppenflechte), Dehydrierung der Gelenke > Knorpel & Bandscheibenschäden, Gehörsturz, Tinnitus, hoher Blutdruck, Schlafstörungen, Immunschwäche etc. bis hin zu Zellschäden (Krebs etc.)",

1.10. "LEITUNGWASSER MIT B SCHMECKT WIE QUELLWASSER",

1.11. "KALKUMWANDLUNG: Das anerkannte H-INSTITUT (Ü/Germany) stellte bei Analysen fest, dass die B-Produkte durch ihre Wirkkraft die Oberflächenspannung jedes Leitungswassers herabsetzt. Das Wasser wird weich und zart. Der vorhandene Kalk kristallisiert nicht mehr als harter Calzit aus, sondern als weicher Aragonit, der sich mühelos und ohne Chemie leicht wegwischen läßt (wie Staub)",

1.12. "Die B-Geräte sind in der Lage, Ihre Kalkprobleme zu lösen, indem durch das "rechtsdrehende" Wasser der Kalk in "Schwebe" bleibt und sich nicht mehr so aggressiv in Leitungsrohren, im Sanitärbereich und diversen Geräten ablagert",

1.13. "Bestehende Kalkablagerungen (z.B. in Leitungsrohren) werden aufgeweicht und werden mit dem Fließwasser "ausgeschlämmt" bzw. entfernt. Dadurch erhöht sich die Lebensdauer von vielen Geräten (Wasserkocher, Kaffee/Espressomaschinen, Geschirrspüler, Waschmaschinen etc.) und Rohrleitungen enorm",

1.14. "Der B kann für die bioenergetische Strahlenharmonisierung sämtlicher Strahlenarten, auf ein für den menschlichen Körper natürliches Ausmaß, sorgen. (Radiästheten können krankmachende Erdstrahlungen und Wasseradern im Bereich des B nicht mehr orten). Dadurch reagiert der Körper kaum mehr auf die Belastungen der verschiedensten Strahlenarten. Durch den quantenphysikalischen feinstofflichen Schwingungsausgleich entsteht ein harmonisches Energiemuster im Raum und folgende Strahlenbelastungen werden harmonisiert:

Strahlung von Wasseradern, Verwerfungen, Gitternetzen, Schnurlos-Telefonen, Babyphones, Handys, Handysendern, Satelliten und deren Empfangsanlagen, Bildschirmen, TV-Geräten, Computern und deren Zusatzgeräten, Strich-Codes, Belastungen durch Trafo- und Starkstromanlagen, Niederfrequenter und hochfrequenter Elektro-Smog, Radarstrahlung etc.",

1.15. "Viele Heilpraktiker, die unsere Geräte an Kunden und Patienten weiterempfehlen, berichten, dass ihre Heilmethoden durch die Weitergabe dieser Geräte an Kranke wesentlich schneller und effizienter funktioniert. Unsere Geräte sorgen durch die Strahlenharmonisierung für Ihre Gesundheit. OHNE STRAHLENBELASTUNG IN DER SCHLAF-PHASE REGENERIERT SICH IHR ORGANISMUS BESTENS",

1.16. "Durch das regelmäßige Trinken von B-energetisiertem Wasser mit herabgesetzter Oberflächenspannung können Störungen im Lymphfluß, im Kreislauf und in der interzellulären Kommunikation vermindert oder aufgehoben werden. Tests haben ergeben, dass Energie-Defizite in verschiedenen Organen durch das Trinken von belebtem Wasser binnen kürzester Zeit ausgeglichen und aufgehoben wurden. Die Regenerierung bzw. Gesundung der Organe ist die Folge",

1.17. "Ein wesentlicher Faktor bei der Verwendung des B sei auch im Zusammenhang mit Heizsystemen erwähnt: Das Wasser in den Heizungsrohren und in den Radiatoren verwandelt sich innerhalb weniger Wochen von einer normalerweise "schwarzen Brühe" in glasklares (siehe Fotos) und fast geruchloses Wasser. Als Energieträger ist nur klares Wasser das optimale Medium. Das bedeutet u.A. eine ... Einsparung (!) von Energie- und Heizkosten",

1.18. "Das meist schmutziggraue oxidierte unansehnliche Zentralheizungswasser wird, "ohne Filter oder Austausch", durch die Rückbildung der Metall-Ionen an das Muttermetall ein glasklares, nahezu geruchfreies Wasser, das wärmetechnisch eine wesentlich höhere Wärmetauschfähigkeit ergibt (ca. 10 %) und wieder natürlich optimiert ist",

1.19. "Der B TRAVEL ist ein quantenphysikalisch wirksames Gerät für den mobilen Einsatz. Seine biophysikalischen Eigenschaften harmonisieren großteils die enormen elektro-magnetischen Strahlungen im Inneren moderner Fahrzeuge (KFZ-Elektronik, GPS-Navi, Handy-Strahlen etc.) und auch SÄMTLICHEN GESUNDHEITSSCHÄDLICHEN ELEKTROSMOG. Im Auto kann der Fahrer seine Konzentration und Aufmerksamkeit länger aufrecht halten, die normalerweise durch Strahlenbelastung gemindert wird und genießt ein entspanntes Autofahren",

1.20. "Eine weitere nennenswerte Eigenschaft des B TRAVEL ist die Leistungsverbesserung des Treibstoffes. Dieses Produkt wird allerdings NICHT als Kraftstoff-Sparer angeboten, da in diesem Zusammenhang zu viele Komponenten eine genaue Messung verhindern (Fahrweise, Stau, Autobahn, Sommer- und Winterbetrieb etc.). Der B TRAVEL ist daher vorwiegend als Strahlenschutz anzusehen",

1.21. "Eine ideale Lösung in punkto Elektrosmog, insbesonders Handystrahlen etc., besteht darin, den B TRAVEL im Auto (Homemobil, Boot ...) oder auf Reisen (Hotel ...) mitzuführen und dadurch den Strahlenharmonisierer immer und überall anzuwenden",

1.22. "Durch den B sollten Sie folgende GESUNDHEITLICHE VORTEILE genießen: Jede Zelle des menschlichen Körpers hat ein eigenes Schwingungsmuster. Dieses Schwingungsmuster verändert sich, wenn der Mensch erkrankt. Gibt man den Zellen nun das gesunde Schwingungsmuster wieder vor, so findet der Organismus bzw. jede Zelle wieder in sein gesundes Schwingungsverhalten zurück.

! Die Regeneration bzw. Gesundung der Organe ist die Folge!",

1.23. "Durch das regelmäßige Trinken (täglich ca. 0,3 Liter pro 10 kg Körpergewicht) von BELEBTEM Wasser können zahlreiche Beschwerden regeneriert werden. Im menschlichen (und tierischen) Organismus hat dieses Wasser die Fähigkeit, leichter durch die Zellmembranen zu fließen und somit den intrazellulären Raum besser mit Nährstoffen versorgen zu können und auch den Abtransport der Stoffwechselschlacken zu begünstigen. Der Organismus kann dadurch wesentlich besser entgiften. Tests haben ergeben, dass Energiedefizite in vielen Organen durch das Trinken von energetisiertem Wasser binnen kürzester Zeit ausgeglichen und auch aufgehoben wurden",

1.24. "B-Geräte können vor den medizinisch nachgewiesenen Gesundheitsschäden am menschlichen (und tierischen) Körper, verursacht durch Wasseradern, Erdstrahlen und Elektrosmog schützen, indem der Mensch nicht mehr mit diesen lebensfeindlichen Strahlungen * in Resonanz tritt. Auch die unangenehmen elektrostatischen Aufladungen verschwinden zusehends.",

1.25. "Das Leitungswasser wird bioenergetisch hochaufgeladen, rechtsdrehend, weich und harmonisch in seinen Schwingungen. Damit zubereitete Speisen und Getränke haben einen intensiveren Geschmack und sind durch ihr höheres Energieniveau länger haltbar",

1.26. "Die B-Produkte werden MITTEN IM HAUS (oder der Wohnung) platziert, um den gesamten Wohnbereich auch energetisch schützen zu können. Die Auswirkungen dieses gesunden Energiefeldes zeigen sich im besseren Wohlbefinden von Mensch und Tier und auch das Pflanzenwachstum wird deutlich sichtbar angeregt",

2. für ein sogenanntes "B Board":

2.1. "Durch den vermehrten Einsatz von Mikrowellenherden, Mobilfunk, Induktionskochfeldern und weitere schadstoffverursachende Umweltbelastungen werden im Wasser sowie in den Nahrungs- und Genußmitteln die feinstofflichen lebenswichtigen Energie-Informationen gelöscht. Das heißt, es entstehen beim Wachsen von Obst, Gemüse, Getreide etc. und schlußendlich bei der Zubereitung von Speisen feinstofflich energetisch tote Nahrungsmittel und Getränke. Diese Nahrungs- und Genußmittel sind daher kaum in der Lage, die für die Funktion des menschlichen Organismus notwendigen feinstofflichen Informationen zu übertragen. Diese Ernährung hat ihre Polarität verloren. Dadurch wird der menschliche Energiekörper nicht mehr richtig mit lebenswichtigen Bioenergien versorgt und der Energiepegel der Organe sinkt ab. Dies hat zur Folge, dass die Organe in ihrer Funktionalität auf Sicht nicht mehr einwandfrei arbeiten können, es fehlt ja vergleichsweise wie bei einem Motor die Betriebsspannung. Wird diese Bioenergie wieder vermehrt zugeführt, kann der Organismus wieder einwandfrei arbeiten und sich regenerieren. ...

Das B BOARD liefert uns diese Energien, hebt den Energiepegel unserer Nahrungsmittel und versorgt uns mit energetisch lebenswichtigen Kräften",

2.2. "Durch ein kurzes Drauflegen (2-3 Minuten) Ihrer Lebens- oder Genußmittel werden sämtliche Umwelt-Schadstoffe, die auf unsere Speisen und Getränke negativ einwirken, gelöscht und anschließend rechtsdrehend informiert. Die Wirkung ist verblüffend: Egal ob Obst, Gemüse, Molkereiprodukte, Fleisch und Wurstwaren oder Fisch, Getränke etc.

DAS ERGEBNIS:

Eine Tomate schmeckt wie eine Tomate ...

Eine Erdbeere wie eine Erdbeere (kein geschmackloses Etwas ...)

Eine Banane wird zum vollendeten Genuß ...

Ein Schinken schmeckt plötzlich wirklich nach Schinken ...

Ein "normales" Joghurt wird ENERGETISCH RECHTSDREHEND ...

Diese Liste läßt sich beliebig fortsetzen ...

... ALLES SCHMECKT WIEDER NATÜRLICH ...

GARANTIERT!",

2.3. "Sogar biologische Produkte werden geschmacklich nochmals aufgewertet. Natürlich wird ein Glas normales Wasser ebenfalls vitalisiert und belebt. Selbst Speisen, die im Mikrowellengerät sämtliche wichtigen Nähr- und Geschmacksstoffe verloren haben, werden wieder zu wohlschmeckender Nahrung".

II. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Beklagte beantragt,

den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.12.2008 abzuweisen.

Er bezweifelt die Prozessführungsbefugnis des Klägers und vertritt die Ansicht, dass dieser seine Prozessführungsbefugnis nicht ausreichend dargelegt habe. Außerdem vertritt er die Ansicht, dass es an einer Passivlegitimation des Beklagten fehle. Der Beklagte sei ohne sein Wissen und Wollen von der Firma B als deren Verkäufer der dort beworbenen Gegenstände aufgeführt worden. Auch sei ohne sein Wissen und Wollen die Sub-Domaine www...cc eingerichtet worden. Er habe hierzu weder seine Erlaubnis gegeben noch etwas dafür getan. Nach Erhalt des Schreibens vom 08.12.2008 habe er bei der Firma Biopol in Österreich angerufen und die weitere Verwendung seines Namens untersagt, wobei die entsprechende Seite bereits am 10.12.2008 aus dem Internet entfernt worden sei. Er habe das Schreiben vom 10.12.2008 nicht selbst verfasst, sondern von anderen abgemahnten übersendet bekommen und an den Kläger weitergeleitet. Er sei Arbeitnehmer und gehe keinerlei selbständiger Tätigkeit nach, habe jedoch früher auch im Internet mit Waren gehandelt. Er habe lediglich vor etwa eineinhalb Jahren zweimal eine Ware dort bei der Firma B bestellt und sei wohl deshalb mit seinen Daten dort registriert. Auch seine Bankverbindung sei auf Grund dieser Bestellungen dort bekannt.

Schließlich behauptet der Beklagte, dass die Werbung auf der Internetseite der Firma B nicht wettbewerbswidrig sei. Wegen der Ausführungen im Einzelnen nimmt das Gericht auf den Schriftsatz der Beklagtenvertreter vom 22.01.2009 Seite 5-7 Bezug.

Gründe

Die beantragte einstweilige Verfügung war zu erlassen, weil dem Kläger gemäß §§ 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UWG i.V.m. § 3 Nr. 1 HWG ein Anspruch auf Unterlassen dieser Werbung zusteht.

1.

Der Kläger ist prozessführungsbefugt gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Er ist ein eingetragener Verein zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört, darunter auch die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs. Gemäß der übergebenen Anlage A 1 ist er als branchenübergreifend und überregional tätiger Wettbewerbsverband im Sinne von § 13 Abs. 5 Nr. 2 UKlaG festgestellt.

Seine Prozessführungsbefugnis zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im Pharmabereich ergibt sich aus einer Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen. Da glaubhaft gemacht wurde, dass der Deutsche Holz- und Bautenschutzverband e.V., K, zu seinen Mitgliedern gehört und in diesem gemäß Anlage A 14 eine große Anzahl von Mitgliedern aus der Baubranche als solche aufgeführt sind, steht die Berechtigung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG für das Gericht außer Zweifel. Die Richtigkeit dieser Angaben wurde durch eidesstattliche Versicherung von Frau ... glaubhaft gemacht.

2.

Der Beklagte ist auch der richtige Anspruchsgegner für die Unterlassungsansprüche, denn er macht sich die Werbung der Firma B dadurch zu eigen, dass er sich auf den Internetseiten des österreichischen Anbieters als Verkäufer dieses Unternehmens führen lässt und von seiner Homepage die gesamte Werbung von B abrufbar ist.

Zwar hat der Beklagte behauptet, dass er ohne sein Wissen auf den Internetseiten der österreichischen Firma aufgeführt wurde und er auch von der Einrichtung seiner Homepage keine Kenntnis hatte. Er hat zur Glaubhaftmachung dieser Behauptungen eine eidesstattliche Versicherung eines ... vom 22.01.2009 im Termin vom 23.01.2009 vorgelegt sowie in Anlage B 1 zwei E-mails. Trotzdem glaubt ihm die Kammer diesen Sachvortrag nicht.

a)

Der Beklagte lässt vortragen, er habe weder von der Einrichtung seiner Homepage durch die Firma B etwas gewusst noch habe er Kenntnis davon gehabt, dass er auf den Internetseiten dieser Firma als einer der Verkäufer dieses Unternehmens geführt werde. Gleichwohl hat er das ihm von anderen Verkäufern von B übermittelte Schreiben vom 10.12.2008 (Anlage A 6) an die Klägerin gerichtet und an diese übersandt einschließlich des Verlangens seiner Aufwendungen, obwohl der Inhalt nicht der Wahrheit (wie sie vom Beklagten behauptet wird) entsprochen hat. Denn in einem der Schreiben vom 10.12.2008 hat der Beklagte die Behauptung aufgestellt, dass er nicht Inhaber dieser Domaine sei und deshalb an den Seiten auch nichts ändern könne. Im Schriftsatz seines Prozessvertreters vom 22.01.2009 lässt er jedoch vortragen, dass er auf Grund des Schreibens des Klägers vom 08.12.2008 ... sofort untersagt habe, die Seite weiterhin im Internet zu führen, was auch am 10.12.2008 durch entsprechende Löschung geschehen sei. Dann ist aber der Inhalt seines Schreibens vom 10.12.2008 an den Kläger falsch. Denn der Beklagte war (die Richtigkeit des Sachvortrags in der Anspruchserwiderung unterstellt) im Zeitpunkt der Versendung des Schreibens sehr wohl in der Lage, seinen Internetauftritt unterbinden zu lassen, was er zu diesem Zeitpunkt auch wusste. Im Übrigen ist in diesem Schreiben vom 10.12.2008 mit keinem Wort erwähnt, dass er ohne seinen Willen Teil der Werbung der Firma B wurde. Dies wäre aber doch gegenüber dem Kläger die naheliegendste Einlassung gewesen, sofern sie damals zugetroffen hätte.

Im Termin vom 23.01.2009 hat der Beklagte dann das Telefonat mit ... noch einmal abweichend geschildert. Nach dieser weiteren Einlassung habe ihm ... bei dem Telefonat an diesem Tag nach Erhalt der Abmahnung gesagt, dass er nichts machen könne und die Angelegenheit in Deutschland erledigt werden müsse. Das passt weder zu der einen noch zu der anderen oben dargestellten Einlassung des Beklagten.

b)

In der eidesstattlichen Versicherung vom 22.01.2009 bestätigt ..., dass er die Sub-Domaine-Seite des Beklagten als Infoseiten für die Kunden der Firma B eingerichtet habe, damit dieser die Produkte von B weiter empfehlen könne. Im Impressum dieser Sub-Domaine-Seite (Anlage A 12) wird der Beklagte aber als Shop-Betreiber und Vertriebspartner bezeichnet unter Angabe seiner Bankverbindungen. Die Kammer geht davon aus, dass ein Kaufmann den Unterschied zwischen einem Referenzpartner und einem Vertriebspartner kennt. Zumindest in dieser Hinsicht ist die eidesstattliche Versicherung von ... unverständlich. Schließlich macht es auch für einen Kaufmann keinen Sinn, einen Dritten als Vertriebspartner und Betreiber eines Shops auszuweisen, der beim ersten Anruf eines potentiellen Kunden sagen muss, dass er keine Ahnung vom Vertrieb der Firma B und lediglich selbst nur zweimal Waren dort gekauft habe. Eine solche Handlung wäre für einen normal kalkulierenden und sein Geschäft betreibenden Kaufmann völlig unverständlich.

c)

Im Übrigen ist in diesem Impressum die UID-Nummer (Umsatzsteueridentifikationsnummer) des Beklagten aufgeführt. Der Beklagte hatte keine Erklärung dafür, wie ... zu dieser Nummer gekommen ist. Eine solche UID-Nummer wird benötigt, wenn ein Gewerbetreibender Geschäfte im EU-Ausland tätigen will. Zwar konnte der Beklagte die Existenz einer solchen Nummer damit erklären, dass er früher einmal als Gewerbetreibender tätig war. Dies erklärt aber nicht, wie ... angeblich ohne Wissen und Wollen des Beklagten zu dieser Nummer gekommen ist. Auch die eidesstattliche Versicherung gibt hierüber keinerlei Aufschluss.

d)

Auch die E-Mails vom 15. und 16.01.2009 (Anlage A 1) sind nicht verständlich. Wenn der Beklagte schon seit 10.12.2008 wusste, dass er aus der Internetseite der Firma B durch Intervention des ... gelöscht wurde, ist diese Anfrage nicht nachvollziehbar. Er wusste ja zu diesem Zeitpunkt angeblich, wie die Sache angeblich gelaufen war. Wozu sollte er dann diese Anfrage noch getätigt haben.

e)

Aus alledem ergibt sich, dass der Sachvortrag des Beklagten in sich widersprüchlich ist und manche Behauptungen nicht verständlich sind. Aus diesem Grunde muss sich der Beklagte daran festhalten lassen, dass er als Vertriebspartner der Firma B im Internet geführt wurde und deshalb auch der richtige Anspruchsgegner für den Unterlassungsanspruch ist.

3.

Die beanstandete Werbung ist auch wettbewerbswidrig, da sie einmal irreführend ist und einmal auch gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Der Beklagte ist bei dieser Art Werbung verpflichtet, in überzeugender Weise darzulegen und unter Beweis zu stellen, dass die in der Werbung den verschiedenen Geräten zugesprochenen Eigenschaften diesen auch tatsächlich zustehen und die dort aufgeführten Wirkungen haben. Dem ist der Beklagte nicht nachgekommen, da weder die im Termin vom 23.01.2009 übergebene Produkte-Vergleichsanalyse samt den Anlagen hierzu noch die Analyse der Firma ... vom 06.07.2006 die Wirkungsweise und Funktion dieser Geräte auch nur entfernt erklären können. Ein bloßes Bestreiten der klägerischen Behauptungen genügt hingegen nicht.

Im Übrigen meint die Kammer, dass auch bei Anwendung lediglich des gesunden Menschenverstandes ohne weiteres erkennbar ist, dass diese Werbeaussagen ohne jegliche Substanz sind und weder die Funktionsweise noch die behauptete Wirkungsweise im geringsten erklären können. In diesen Werbeaussagen wird lediglich "heiße Luft" mit immer wieder den gleichen schwammigen Behauptungen über nicht nachprüfbare Wirkungsweisen produziert, ohne dass ein physikalisches oder chemisches Wirkungssystem auch nur im Entferntesten dargestellt wird. Um dies beurteilen zu können muss man weder ein Bauphysiker sein, noch Chemie studiert haben. Auch ein Jurist oder ein Kaufmann, wie dies die beiden Beisitzer des Gerichts sind, kann ohne weiteres beurteilen, dass diese Werbung inhaltsleer ist und die Wirkungen nicht hervorgerufen werden können.

4.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO. Ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit war entbehrlich, da mit dem Urteil eine einstweilige Verfügung erlassen wurde.






LG Ansbach:
Urteil v. 23.01.2009
Az: 5 HK O 1/09, 5 HK O 1/09


Link zum Urteil:
https://www.admody.com/urteilsdatenbank/d3c06579139e/LG-Ansbach_Urteil_vom_23-Januar-2009_Az_5-HK-O-1-09-5-HK-O-1-09




Diese Seite teilen (soziale Medien):

LinkedIn+ Social Share Twitter Social Share Facebook Social Share