Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 6. November 2002 - 22 K 2539/02 (1) - geändert. Es wird festgestellt, dass der Beteiligte verpflichtet ist, dem Antragsteller die ihm im Beschlussverfahren 22 K 957/01 (1) entstandenen Anwaltskosten nach Maßgabe der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) zu erstatten.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Theaterstraße 14 C
30159 Hannover
Deutschland
Tel.: +49 (0) 511 60 49 81 27
Fax: +49 (0) 511 67 43 24 73
service@admody.com
www.admody.com
Kontaktformular
Rückrufbitte