(LG Düsseldorf: Beschluss v. 02.08.2013, Az.: 31 O 64/13)
In dem Verfahren nach dem AktG
der TT
wird Hinblick auf die beabsichtigte Übertragung von Aktien der TT AG, Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB xxxxx auf die Antragstellerin gemäß
§ 327 c Abs. 2 Satz 3 AktG
die QW
als Prüferin der Angemessenheit der Barabfindung bestellt.
Die Kosten trägt die Antragstellerin.
Der Geschäftswert wird auf 500.000,-- € festgesetzt (§ 30 Abs.2 S. 2 KostO).
Admody RAe AG
Theaterstraße 14 C
30159 Hannover
Deutschland