Bundespatentgericht:
Beschluss vom 20. Mai 2009
Aktenzeichen: 25 W (pat) 129/09

(BPatG: Beschluss v. 20.05.2009, Az.: 25 W (pat) 129/09)

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 5 des Deutschen Patentund Markenamts vom 14. Februar 2008 und vom 20. Januar 2009 wirkungslos sind, soweit die teilweise Löschung der angegriffenen Marke aufgrund des Widerspruchs aus der Marke 303 41 466 angeordnet worden ist.

Gründe

Mit Beschluss vom 14. Februar 2008 hat die Markenstelle für Klasse 5 des Deutschen Patentund Markenamts die Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen Marke und der Widerspruchsmarke gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG bejaht und die teilweise Löschung der angegriffenen Marke angeordnet.

Die Erinnerung der Inhaberin der angegriffenen Marke hat sie mit Beschluss vom 20. Januar 2009, der mit Beschluss vom 26. März 2009 berichtigt worden ist, teilweise zurückgewiesen.

Hiergegen hat die Inhaberin der angegriffenen Marke formund fristgerecht Beschwerde eingelegt.

Die Widersprechende hat den Widerspruch aus der o. g. Marke zurückgenommen.

Die angefochtenen Beschlüsse sind demzufolge hinsichtlich der angeordneten teilweisen Löschung wirkungslos, § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO analog (vgl. dazu BGH Mitt. 1998, 264 "Puma").

Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgt der Ausspruch zur Wirkungslosigkeit der angefochten Entscheidungen von Amts wegen, zumal das Registerverfahren im Wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht wird (vgl. dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., Rdn. 46 zu § 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., Rdn. 57).

Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlass, § 71 Abs. 1 und 4 MarkenG.

Kliems Bayer Merzbach Hu/Cl






BPatG:
Beschluss v. 20.05.2009
Az: 25 W (pat) 129/09


Link zum Urteil:
https://www.admody.com/urteilsdatenbank/a4cbbe55a27c/BPatG_Beschluss_vom_20-Mai-2009_Az_25-W-pat-129-09




Diese Seite teilen (soziale Medien):

LinkedIn+ Social Share Twitter Social Share Facebook Social Share