Bundespatentgericht:
Beschluss vom 30. Januar 2008
Aktenzeichen: 3 Ni 51/05
(BPatG: Beschluss v. 30.01.2008, Az.: 3 Ni 51/05)
Tenor
Der Tenor des Urteils 3 Ni 51/05 (EU), verkündet am 30. Oktober 2007, wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es statt "die Beklagte trägt" heißen muss "die Beklagten tragen".
Gründe
In der vorliegenden Sache war nach Anhörung der Parteien der Tenor des am 30. Oktober 2007 verkündeten Urteils gemäß § 95 PatG wegen offensichtlicher Unrichtigkeit im Kostenausspruch insoweit von Amts wegen zu berichtigen, als wegen des vollständigen Unterliegens nicht nur einer verfahrensbeteiligten Beklagten, sondern beider Beklagten der Plural zu verwenden war.
Dr. Schermer Engels Dipl.-Chem. Dr. Proksch-Ledig Dr. Schuster Dipl.-Chem. Dr. Gerster Be
BPatG:
Beschluss v. 30.01.2008
Az: 3 Ni 51/05
Link zum Urteil:
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