Bundespatentgericht:
Beschluss vom 10. März 2003
Aktenzeichen: 30 W (pat) 3/02

(BPatG: Beschluss v. 10.03.2003, Az.: 30 W (pat) 3/02)

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe

I.

Zur Eintragung in das Markenregister als Wortmarke ist angemeldet

"PlantXpert"

für Waren der Klasse 9

"Softwareprogramme für die Simulation und Optimierung von verfahrenstechnischen Produktionsanlagen wie Industrieanlagen, zB Kraftwerke".

Die Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamts hat die Anmeldung durch 2 Beschlüsse, zuletzt im Erinnerungsverfahren ergangen, wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen, da es sich um eine sprachübliche Wortzusammensetzung aus einfachen geläufigen englischen Begriffen handele, die den entsprechenden deutschen Begriffen sehr nahe ständen oder selbst Teil der inländischen EDV-Sprache seien.

Hiergegen hat die Anmelderin Beschwerde eingelegt.

Die Anmelderin beantragt sinngemäß, die Beschlüsse der Markenstelle aufzuheben.

Im Beschwerdeverfahren ist die Anmeldung auf die jetzige Anmelderin umgeschrieben worden.

Ergänzend wird auf das schriftsätzliche Vorbringen und die Beschlüsse der Markenstelle Bezug genommen.

II.

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache nicht begründet. Die angemeldete Marke "PlantXpert" ist für die beanspruchten Waren nach § 8 Absatz 2 Nr 2 Markengesetz von der Eintragung ausgeschlossen. Sie besteht ausschließlich aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung oder sonstiger Merkmale der beanspruchten Waren dienen können.

Die angemeldete Bezeichnung besteht aus den beiden Begriffsbestandteilen "Plant" und "Xpert".

Der englische Bestandteil "Plant" hat die Bedeutung (Betriebs-, Fabrik)Anlage, Fabrik, Betrieb, Maschinenanlage, Betriebseinrichtung (Muret Sanders, Langenscheidts Großwörterbuch)). Er ist den angesprochenen Verkehrskreisen, EDV- und Computerfachleuten, bei denen von Kenntnissen der englischen Sprache in Schrift und Aussprache ausgegangen werden muß, auch ohne weiteres verständlich, so daß für die angesprochenen Fachleute die englische Sprache in ihrem Verständnis der deutschen kaum nachsteht. Der Begriff "plant" ist zumindest in der Verbindung mit "data" als "Betriebsdaten" mehrfach in EDV-Wörterbüchern belegt, so daß man davon ausgehen kann, daß der Begriff "plant" Bestandteil auch der inländischen EDV-Sprache ist.

Die dem allgemeinen Verkehr zunächst vertrautere Bedeutung "Pflanze" für "plant" tritt für die angesprochenen Verkehrskreise hinter der oben genannten Bedeutung von "Anlage, Fabrik" zurück, weil sich im Zusammenhang mit den konkreten Waren, nämlich Software für Produktionsanlagen, nur in dieser Bedeutung für den angesprochenen Verkehr ein sinnvoller Begriffsgehalt ergibt.

Der zweite Markenbestandteil "Xpert" stammt ebenfalls aus dem Englischen und entspricht in seiner klanglichen Wiedergabe dem englischen Wort "expert". Der Verkehr ist zudem aufgrund einer - auch im allgemeinen amerikanischen Sprachgebrauch - weit verbreiteten Übung auf zahlreichen Warengebieten an die verkürzte Wiedergabe von Wörtern mit der Anfangssilbe "Ex" durch "Weglassen" des "E" gewöhnt (vgl BPatG 28 W (pat) 59/00, Kurzfassung auf PAVIS-PROMA CD ROM).

(Expert, dem "Xpert" somit gleichzusetzen ist (vgl BPatGE 17, 262 xpert), bezeichnet ua eine Person mit dem Rang einer Autorität (auf einem Gebiet) aufgrund spezieller Fachkenntnis, Ausbildung oder besonderen Wissens, also einen Fachmann, Experten, Gutachter oder Sachverständigen (Muret Sanders, Großwörterbuch Englisch). Auch, wenn "Xpert" üblicherweise in bezug auf eine Person benutzt wird, ist der Begriff auch im Zusammenhang mit Waren, speziell solchen des Computergebiets weit verbreitet und wird häufig verwandt in Verbindung mit einem System (vgl PAVIS PROMA - Bender R 0230/98-3 XPERT).

Dort, wo die Anmeldung speziell auf Computerhardware oder -software bezogen ist, ist auf die im Computerbereich übliche Sprache abzustellen (vgl BPatG 28 W (pat) 59/00 "xpert" PAVIS PROMA).

Die angemeldete Bezeichnung "PlantXpert" bedeutet somit in ihrer Gesamtheit wörtlich übersetzt "Anlagenexperte" oder "Betriebsexperte". In bezug auf die beanspruchten Waren ergibt sich damit die sinnvolle und zur Beschreibung geeignete Sachaussage, daß es sich nach Art und Beschaffenheit und Bestimmung bei den so gekennzeichneten Softwareprogrammen für die Simulation und Optimierung von verfahrenstechnischen Produktionsanlagen wie Industrieanlagen um Expertensoftware für Fabrikanlagen handelt. Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob der Sachhinweis vom angesprochenen Verkehr als Information dahingehend verstanden wird, daß die Verfahrenssoftware von Experten auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik für den expertenmüßigen Einsatz entwickelt wurde oder ob sich die Software besonders für den Einsatz im Rahmen spezieller verfahrenstechnischer Anwendungen durch Experten eignet, da die angemeldete Marke in beiden Fällen beschreibenden Inhalt hat (vgl BPatG 28 W (pat) 59/00 - Kurzfassung PAVIS PROMA CD ROM). Es handelt sich dabei auch nicht um eine Mehrdeutigkeit, die das Zeichen als zur Beschreibung ungeeignet erscheinen ließe. Denn für Experten bestimmte Software kann schon im allgemeinen kaum vom Laien entwickelt sein, erst recht nicht bei Berücksichtigung der Waren, die sich hier ohnehin nicht an Durchschnittsverbraucher wenden.

Die Kombination "PlantXpert" ist zwar lexikalisch (noch) nicht nachweisbar, stellt jedoch eine sprachübliche Wortverbindung dar, deren Zusammensetzung außerordentlich naheliegend ist. So ist der Verkehr auch im Computer- und EDV-Bereich an Begriffskombinationen gewöhnt, die mit "plant" gebildet werden, wie "plant data, plant system, plant communication controler" (IBM, Wörterbuch; Fachausdrücke der Informationsverarbeitung; Brinkmann/Blaha, Wörterbuch Daten- und Kommunikationstechnik Englisch-Deutsch); "plant engineer, plant manager, plant euqipment" (Muret Sanders Langenscheidts Großwörterbuch); "plant acccounting, plant layout" (Wörterbuch der Datenverarbeitung, Karl-Ankreutz); "plant computer, plant data" (Computerenglisch, Schulze).

Die einfache Zusammensetzung der beiden Begriffe durch Voranstellung des Fachgebietes, das der "Experte" beherrscht bzw das betreffende Anwendungssystem betrifft, ist nicht sprachunüblich gebildet, da diese Wortbildung sich lexikalisch an Beispielen wie "forensic expert, mining expert" (Duden Oxford Großwörterbuch Englisch) "language expert" (Websters Dictionary) belegen läßt.

Diese Wortbildung ist für den maßgeblichen Verkehr im EDV-Bereich auch naheliegend, da ihm Zusammensetzungen mit dem Begriff "plant" wie zB plant engineer" vertraut sind. Lediglich ergänzend ist anzumerken, dass durch eine Internetrecherche belegt wird, daß der Begriff "plantexpert" neben der mögicherweise markenmäßigen Verwendung durch die Anmelderin als Bezeichnung für ein Prozeßführungssystem zur Steigerung des Wirkungsgrades einer Industrieanlage sowohl als Bezeichnung für einen Pflanzenexperten als auch in der Computersprache zur Bezeichnung eines expertenmäßigen Systems verwendet wird.

Wegen des in bezug auf die beanspruchten Waren für die angesprochenen Fachverkehrskreise erkennbar im Vordergrund stehenden rein beschreibenden Begriffsinhalts der angemeldeten Wortzusammensetzung fehlt der angemeldeten Marke auch jegliche Unterscheidungskraft nach § 8 Absatz 2 Nr 1 Markengesetz.

Dr. Buchetmann Schramm Hartlieb Hu






BPatG:
Beschluss v. 10.03.2003
Az: 30 W (pat) 3/02


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