Bundespatentgericht:
Beschluss vom 15. Mai 2001
Aktenzeichen: 24 W (pat) 119/00

(BPatG: Beschluss v. 15.05.2001, Az.: 24 W (pat) 119/00)

Tenor

Der Beschluß der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 23. Juni 2000 wird aufgehoben, soweit der angemeldeten Marke E 34 312/3 Wz wegen des Widerspruchs aus der Marke 2 106 135 die Eintragung versagt worden ist.

Gründe

Mit Beschluß vom 23. Juni 2000 hat die Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts der angemeldeten Marke wegen des Widerspruchs aus der Marke 2 106 135 die Eintragung versagt. Gegen diese Entscheidung hat die Anmelderin form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt.

Im Laufe des Beschwerdeverfahrens hat die Widersprechende den Widerspruch aus der og Marke zurückgenommen. Der angefochtene Beschluß war daher insoweit aufzuheben.

Zu einer Kostenauferlegung (§ 71 Abs 1 und 4 MarkenG) bestand kein Anlaß.

Dr. Ströbele Werner Dr. Schmitt Bb






BPatG:
Beschluss v. 15.05.2001
Az: 24 W (pat) 119/00


Link zum Urteil:
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