Der auf die mündliche Verhandlung vom 9. Januar 2007 ergangene Beschluss wird wie folgt berichtigt:
Das im Beschlusstenor angegebene Datum lautet: "9. Januar 2007"
Bei der falschen Datumsangabe "9. Januar 2006" handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit i. S. d. § 80 Abs. 1 MarkenG. Die mündliche Verhandlung fand am 9. Januar 2007 statt, was sich im Übrigen auch aus dem Protokoll und dem Verkündungsvermerk ergibt.
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