Bundespatentgericht:
Urteil vom 21. Januar 2009
Aktenzeichen: 4 Ni 42/07

(BPatG: Urteil v. 21.01.2009, Az.: 4 Ni 42/07)

Tenor

I. Das deutsche Patent 43 30 031 wird für nichtig erklärt.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des deutschen Patents DE 43 30 031 (Streitpatent), das am 6. September 1993 unter Inanspruchnahme der Priorität des deutschen Gebrauchsmusters 93 03 214 vom 5. März 1993 angemeldet worden ist. Das Streitpatent betrifft eine Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind und umfasst 5 Patentansprüche, die vollständig angegriffen sind. Anspruch 1 lautet in der erteilten Fassung wie folgt:

1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, besteht aus -den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und einer intelligenten TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbundensind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), das zwischen derintelligenten TKA (3) und den EDVA'n (4; 12; 14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA'n (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der EDVA'n (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert werden kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch ein Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server (10) sein kann und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA'n (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

Wegen der weiter angegriffenen und unmittelbar oder mittelbar auf Anspruch 1 rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 5 wird auf die Streitpatentschrift DE 43 30 031 C2 Bezug genommen.

Die Klägerin behauptet, der Gegenstand des Streitpatents sei wegen mangelnder Neuheit und fehlender erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig, zudem gehe er über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus. Des Weiteren sei die Priorität zu Unrecht in Anspruch genommen. Hierzu beruft sie sich neben den Unterlagen zum Streitpatent (NK2 bis NK8) insbesondere auf folgende Druckschriften und Dokumente:

D01 IBM CallPath CallCoordinator/2 System Administrator's Guide (SC22 0076-00), März 1992 D02 IBM CallPath SwitchServer/2 (G221-3163-01), 1992 D03 IBM CallPath Services Architecture (G221-3027-01), März 1991 D04 IBM AIX CallPath/6000 (GC30-3573-00), First Edition, August 1992 D05 ECMA Technical Report TR/52, Computer Supported Telecommunications Applications, S. 1-156, Juni 1990 D06 US 4 866 758 (=EP 0 367 455 A2)

D07 Röscheisen, F.: PBX and Computer Teaming (PaCT) verbindet Telefon und Computer, Congress ONLINE «90, Congressband IV, 1990 D08 Harvey, D. E. et al.: Call Center Solutions, AT & T Technical Journal, Bd. 70, Nr. 5, S. 36-44, 1991 D09 Strathmeyer, Carl R.: Voice in Computing: An Overview of Available Technologies, Computer Vol. 23, Nr. 8, S. 10-15, August 1990 D10 Luber, A.: Computer Integrated Telephony (CIT) -Productivity Technology for the 90's, The Magazine of Manufacturing Performance, 1989, S. 36-37 D11 ECMA, Services for Computer Supported Telecommunications Applications (CSTA), Phase I, Standard ECMA-179, Juni 1992 D12 IBM CallPath CICS and CallPath SwitchServer /2, General Information (GC34-2401-01), Dezember 1992 D13 IBM CallPath for Workstations, General Information (GC38-3051-00), September 1991 D14 IBM CallPath Toolkit for OS/2 and DOS: Application Programming Guide (SC38-3053-01), Juni 1992 D15 Pawlita, P.: Effizienter Telefonieren mit Computerhilfe, in: Siemens-Zeitschrift, Heft 4/1991, S. 13-16 D16 Pawlita, P.: Computergestütztes Telefonieren -ein aussichtsreiches Konzept verteilter DVA-PBX-Systeme, in: Kommunikation in verteilten Systemen, Informatik Fachberichte 267, hrsg. von W. Effelsberg, 1991, S. 335347 D17 Pawlita, P.: Computergestütztes Telefonieren: naheliegende Partnerschaft von DVA und PABX, Congress ONLINE «90, Kongressband IV, Verlag Online GmbH, 1990 D18 Dataquest, European Automatic Call Distribution Market, Chapter 2 -ACD -Application and Operation, S. 7-18, Juli 1991 D19 EP 0470 415 A2 D20 US 5 040208 D21 US 5 097528 D22 DE 4101885A1 D23 Strathmeyer, C.: Voice/Data Integration: An Application's Perspective, IEEE Communications Magazine, Vol. 25, S. 30-35, Dezember 1987 D24 Wichers, T.: Neuer Anwendernutzen, net 43 (1989) 3, S. 76-81 D25 Zschaage, K.-J.: PABX-Host-Kupplung: Computer an der Telefonstrippe, Funkschau 16/1990, S. 55-58 D26 Berera, E. und Jardin, P.: Digital's Approach to LAN/PABX Integration in an ISDN Environment, Telecommunications, 1988, S. 43-54 5th D27 Newton's Telecom Dictionary by Harry Newton, Edition, Dezember 1992 D28 Walters, E. R.: The missing link, computer supported telephony, IEEE Review, April 1992, S. 151-154 D29 Schmücking, W.: Telefon und Computer im Team, in: telecom report 14, Heft 3, S. 114-117, 1991 D30 Schröter, O. F.: ISDN-fähige Telekommunikationsanlagen. Großes Marktpotential in Sicht, net Spezial 11, September 1992 D31 Schröter, O. F.: ISDN-Anwendungen, FBO-Fachverlag, 1992, S. 123-132 D32 Stagg, L. J.: Private Switching Systems and Networks, 1992, Second International Conference, 23.-25. Juni 1992, S. 191-198 D33 Binder, U.: Telekommunikations-Anlagen in ISDN-Technik, Expert Verlag 1992, S. 254-258 D34 Doll, M.: Computer Supported Telephony Application (CSTA) -Telekommunikation und DV im Duett, ntz Bd. 43 (1990), S. 820-824 D35 Eberspächer, J., CSTA: Standardarchitektur für die funktionale Integration von Rechnerund Vermittlungssystemen, in: Telekommunikation und multimediale Anwendungen in der Informatik, hrsg. von J. Encarna‹o, Proceedings, GI-21. Jahrestagung, Darmstadt, Oktober 1991, S. 701-710 D36 Edwards, L.: Computer-Assisted Applications, IEEE Communications Magazine, August 1992 D37 Ewe, J.: Nutzen meist größer als Kosten, net 44 (1990), Heft 10, S. 436439 D38 Gleinig, U. et al.: CSTA - Computer Supported Telecommunications Applications, Nachrichtentechnik Elektronik, VEB Verlag Technik, Bd. 42, Nr. 3, 1. Mai 1992, S. 96-98 D39 Ihlow, O.: Letztlich eine Vertrauensfrage, net 45 (1991) Heft 9, S. 349-353 D40 Ihlow, O.: Integrierte Computer/PBX-Systeme schaffen neue Perspektiven, Congress ONLINE «90, Kongressband IV, Verlag Online GmbH, 1990 D41 DE 4212102A1 D42 US 4 796293 D43 Kamal, S.: Integration of host and ACD applications, Annual Review of Communications 45 (1991), S. 199-204 D44 Tuchnitz, K.-H.: Advanced Telephony-Computing Applications and Services -The New Powerful Dimension of ISDN PBXs. In: XIII International Switching Symposium 1990, Vol. 6, S. 69-74 D45 Veit, R.: IBM-Lösungen für die integrierte Vorgangsbearbeitung durch Telefon-Datenintegration, Congress ONLINE «91, Kongressband IV, Verlag Online GmbH, Februar 1991 D46 DE 3643614A1 D47 US 4 949373 D48 US 4 943996 D49 US 4 805209 D50 US 4 942602 D51 IBM CallPath /400 (G221-2932 -01), April 1991 D52 EP 0545 226 A2 D53 DE 4221440A1 D54 Badach, A.: Moderne Strategien für die DV-und TK-Integration, ntz, Band 46 (1993), Heft 7, S. 518-525 Die Klägerin beantragt, das deutsche Patent DE 43 30 031 in vollem Umfang für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt, die Klage mit der Maßgabe abzuweisen, dass Anspruch 1 folgende Fassung erhält (Hauptantrag):

1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, bestehend aus chender Information versehen, an die EDVA'n (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der EDVA'n (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,

- den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA'n (4; 12;

14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Softwarebestehtund einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), dasdurch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbundenist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprewobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA'n (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

Beschränkungserklärung:

Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:

Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, bestehend aus und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA'n (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der EDVA'n (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.

- den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA'n (4; 12;

14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8)

mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibthilfsweise mit der Maßgabe, das Anspruch 1 folgende Fassung erhält (Hilfsantrag 1):

1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, bestehend aus ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,

- den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Eurowobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

Beschränkungserklärung:

Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:

Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, bestehend aus -den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind, -dem LAN (9) -dem LAN-Server (10) und -einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht und einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.

weiter hilfsweise mit der Maßgabe, das Anspruch 1 folgende Fassung erhält (Hilfsantrag 2): 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, bestehend aus chender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,

- den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Softwarebestehtund einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), dasdurch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbundenist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprewobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

Beschränkungserklärung:

Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:

Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, bestehend aus aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht und einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.

- den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, weiter hilfsweise mit der Maßgabe, das Anspruch 1 folgende Fassung erhält (Hilfsantrag 3):

1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, bestehend aus - den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Softwarebestehtund einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), dasdurch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbundenist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14)

wieder empfängt, wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

Beschränkungserklärung:

Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:

Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, bestehend aus aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht und einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.

- den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, weiter hilfsweise mit der Maßgabe, das Anspruch 1 folgende Fassung erhält (Hilfsantrag 4): 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, bestehend aus - den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISN-Verbindungselement (8) mit einer internen Softwarebestehtund einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), dasdurch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbundenist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt, wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist; und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

Beschränkungserklärung:

Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:

Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, bestehend aus - den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8)

mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), dasdurch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbundenist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt, wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11;

13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist; und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.

weiter hilfsweise (Hilfsantrag 0) mit der Maßgabe, dass Anspruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hauptantrag lautet:

1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, bestehend aus zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA'n (4; 12; 14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA' (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der EDVA'n (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement(8) mit einer internen Software vorgenommen wird,

- den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daswobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server (10) sein kann und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDVSystemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA'n (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

und folgende Ergänzung erfährt:

Beschränkungserklärung:

Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.

weiter hilfsweise (Hilfsantrag 1a) mit der Maßgabe, dass Anspruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 lautet:

1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, bestehend aus nersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,

- den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Softwarebestehtund einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), dasdurch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbundenist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14)

wieder empfängt, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz undumgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechwobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

und folgende Ergänzung erfährt:

Beschränkungserklärung:

Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.

weiter hilfsweise (Hilfsantrag 2a) mit der Maßgabe, dass Anspruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2 lautet:

1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, bestehend aus aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,

- den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

und folgende Ergänzung erfährt:

Beschränkungserklärung:

Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.

weiter hilfsweise (Hilfsantrag 3a) mit der Maßgabe, dass Anspruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 3 lautet:

1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, bestehend aus - den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Softwarebestehtund einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), dasdurch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbundenist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers 10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

und folgende Ergänzung erfährt:

Beschränkungserklärung:

Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.

weiter hilfsweise (Hilfsantrag 4a) mit der Maßgabe, dass Anspruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 4 lautet:

1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, bestehend aus - den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mitdem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,

- dem LAN (9)

- dem LAN-Server (10) und - einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Softwarebestehtund einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), dasdurch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbundenist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt, wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2;

11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3)

dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist; und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

und folgende Ergänzung erfährt:

Beschränkungserklärung:

Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.

Sie tritt dem Vorbringen der Klägerin insgesamt entgegen und ist der Auffassung, das Streitpatent sei zumindest in den verteidigten Fassungen patentfähig, nicht unzulässig erweitert und die Priorität sei zu Recht in Anspruch genommen.

Ergänzend wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.

Gründe

I.

Die zulässige Klage ist begründet. Der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents geht sowohl in der Fassung des Hauptantrags als auch in den hilfsweise verteidigten Fassungen und auch bereits in der erteilten Fassung über den Inhalt der Anmeldung in der Fassung hinaus, in der sie ursprünglich beim Deutschen Patentund Markenamt eingereicht worden ist (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die von der Beklagten zu den jeweiligen Fassungen des Patentanspruchs 1 nach Hauptund Hilfsanträgen vorgegebenen Beschränkungserklärungen (Disclaimer) können dabei den Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung des Patentgegenstands gegenüber der ursprünglichen Anmeldung nicht beseitigen, weil durch die unzulässige Erweiterung an die Stelle der angemeldeten Erfindung eine im patentrechtlichen Sinne "andere" (Aliud) gesetzt wurde. Die erteilte Fassung des Streitpatents war ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären, nachdem die Beklagte das Streitpatent ausschließlich in einer gemäß Hauptantrag und Hilfsanträgen unzulässig geänderten Fassung verteidigt. Im Übrigen jedoch ist das Streitpatent sowohl in der nach Hauptantrag wie auch in der nach den Hilfsanträgen verteidigten Fassung wegen mangelnder Patentfähigkeit für nichtig zu erklären (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG). Die abhängigen Unteransprüche 2 bis 5, die unmittelbar oder mittelbar auf Anspruch 1 rückbezogen sind, teilen jeweils dessen Schicksal (Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., § 22 Rdnr. 23).

II.

1.

Das Streitpatent betrifft eine Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Fernsprechnetz angeschlossen sind. Nach dem in der Streitpatentschrift vorgegebenen Stand der Technik zeichnen sich die bekannten Sprachund Datenkommunikationssysteme überwiegend durch manuelle Tätigkeiten und Sprachkommunikation aus (Streitpatentschrift, Sp. 1, Z. 16-23). Gewöhnlich sei es so, dass der Anrufer den Gesprächspartnerselbst ermittle und die beiden Teilnehmer sodann Daten und Information zur gegenseitigen Identifikation austauschten und sodann der Angerufene die vom Anrufer gewünschten Daten über sein Computersystem ermittle oder Speicherungen vornehme (Sp. 1 Z. 23-34). Bei der Anforderung weiterer Informationen, die nicht im System des Angerufenen vorliegen, sei ein weiterer Kommunikationspartner einzubeziehen (Sp. 1 Z. 34-39). Lösungen zur Integration von EDV-Systemen bei der Benutzung von Telefonanlagen, die an ein öffentliches Netz angeschlossen sind, seien zwar grundsätzlich bekannt, etwa in der US-Patentschrift 4 866 758; diese Lösung ermögliche infolge der Anbindung über das PC-orientierte LAN aber keine reine Kommunikationssteuerung auf der Basis eines Anrufes und der Anruferidentifizierung, weil die CLI nicht zu einer über die Anlagensteuerung hinausgehenden Kommunikationssteuerung genutzt werde. Insbesondere bestehe hierbei keine Möglichkeit, etwa eine ACD-Applikation zu erstellen, deren Anrufziel auf Basis der CLI automatisch generiert werde und die Informationen der Telekommunikationsanlage könnten nicht auf die EDV-Anlage übertragen werden (Sp. 1 Z. 40 -Sp. 2 Z. 11). Aber auch die nach der Offenlegungsschrift DE 41 01 885 A1 bekannte Telekommunikationsanlage, deren integraler Baustein eine Computeranlage bildet und die auch eine entsprechende Schnittstelle aufweist, habe den Nachteil, dass ihre Funktionen nicht von jedem im Netz befindlichen Computer genutzt, insbesondere nicht jede Art von Kommunikation erzeugt werden könne (Sp. 2, Z. 13-29). Zudem sei ein datengesteuerter Verbindungsaufbau mit Vermittlungsfunktionen nicht möglich (Sp. 2, Z. 34-48).

2.

Vor diesem Hintergrund bezeichnet es die Streitpatentschrift als Aufgabe der patentgemäßen Erfindung, eine Anlage bereitzustellen, in der eine Telekommunikationsanlage derart an eine EDV-Anlage angebunden wird, dass alle Funktionen des EDV-Systems während der Nutzung der Telefonanlage eingesetzt werden können (Sp. 2, Z. 63-67).

3.

Als Fachmann ist ein Diplomingenieur der Fachrichtung Nachrichtentechnik anzusehen, der über mehrjährige praktische Erfahrung verfügt in der Entwicklung und im Betreiben integraler Systeme, bestehend aus EDV-und Telekommunikationsanlagen und den die Systemkomponenten verbindenden Netzwerken, und der vertraut ist mit den dabei zur Anwendung gelangenden Hardund Software-Komponenten.

III.

4. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 geht sowohl in der Fassung des Hauptantrags als auch in den hilfsweise verteidigten Fassungen über den Inhalt der Patentanmeldung in der Fassung hinaus, in der sie ursprünglich beim Deutschen Patentund Markenamt eingereicht worden ist (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Nachdem durch die unzulässige Erweiterung an die Stelle der angemeldeten Erfindung eine im patentrechtlichen Sinne "andere" (Aliud) gesetzt wurde, kann die unzulässige Erweiterung durch die von der Beklagten zu den jeweiligen Fassungen des Patentanspruchs 1 nach Hauptund Hilfsanträgen vorgegebenen Beschränkungserklärungen (Disclaimer) nicht beseitigt werden (BlPMZ 2006, 212 -Sektionaltorblatt; Mitt. 2008, 271 -Fentanylpflaster; jeweilsm. w. N.). Über die genannten Hauptund Hilfsanträge hinaus sieht der Senat auch keine weiteren Möglichkeiten zu einer rückwirkenden Gestaltung des Streitpatents. Der Bundesgerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass das Patentnichtigkeitsverfahren der Nichtigkeitserklärung eines Patents diene, soweit bei ihm ein gesetzlich vorgesehener und vom Nichtigkeitskläger geltend gemachter Nichtigkeitsgrund vorliege, und in diesem Umfang dem Patentinhaber die in der Sache veranlassten Verteidigungsmöglichkeiten eröffne, aber nicht darüber hinaus der Gestaltung des Patents diene. Diese Funktion sei einzig dem Patenterteilungsverfahren zugewiesen (BGH GRUR 2005, 145 -elektronisches Modul, unter Hinweis auf BGHZ 103, 262, 266 -Düngerstreuer).

Zum Hauptantrag:

5. Der Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag beschreibt demgemäß eine Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen mit folgenden Merkmalen (mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):

1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 2 bestehend aus 2.1 -den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA'n (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA'n (4; 12; 14) übergibt 2.4.6 und den Datensatz der EDVA'n (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, 2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mitder internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10)

sein kann 2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, 2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar 2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind 2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, 2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, 2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA'n (4; 12; 14)

die Daten angezeigt werden können, 2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfü

gung stehen 2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

5a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem Patentanspruch 1 nach Hauptantrag entsprechende Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9 hinzugefügt:

Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:

1 Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 2 bestehend aus 2.1 -den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA'n (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA'n (4; 12; 14) übergibt 2.4.6 und den Datensatz der EDVA'n (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.

5b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag geht in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG).

Eine Änderung der in der Anmeldung enthaltenen Angaben darf nicht zu einer Erweiterung des Gegenstands der Anmeldung führen, und sie darf nicht dazu führen, dass an die Stelle der angemeldeten Erfindung eine andere gesetzt wird. Der Patentanspruch darf mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem der Durchschnittsfachmann auf Grund der ursprünglichen Offenbarung nicht erkennen kann, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein soll (st. Rspr., z. B. BGH GRUR 2002, 49, 51 -Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2001, 140, 141 -Zeittelegramm; Mitt. 1996, 204, 206 -Spielfahrbahn; BPatGE 49, 84-103 -Sektionaltorblatt, m. w. N.).

Der Patentgegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag unterscheidet sich sachlich vom ursprünglich offenbarten Anmeldungsgegenstand - vgl. die Ansprüche 1 bis 3, insbesondere Anspruch 1, die Bezeichnung, Beschreibung und die Zeichnung der Patentanmeldung gemäß der DE 43 30 031 A1 (Anlagen NK2 und NK3 zum Klageschriftsatz) -zumindest und insbesondere in den folgenden Merkmalen:

- CLI, statt "Identifizierung des Anrufers", Merkmale 2.1.3, 2.4.3, 2.4.4, 2.4.7.2,

- EDVA, statt "Personalcomputer", Merkmale 2.4.1, 2.4.5, 2.4.6, 2.4.7.7,

- öffentliches Telefonnetz, statt "öffentliches Telefonnetz ISDN", Merkmale 2.1.3, 2.4.3, 2.4.4, 2.4.7.6,

- SDLC-oder ISDN-bzw. Euro-ISDN-Verbindungselement, statt "SDLC-Verbindungselement", Merkmale 2.4.2, 2.4.3,

- Plazierung des Rechnersystems (des Integrationselements) an oder in derintelligenten TKA, Merkmal 2.4.7,

- die Softwareschicht und das Verbindungselement mit der internen Software

(des Integrationselements) kann integrierter Bestandteil des LAN-Serverssein, Merkmal 2.4.7.1,

-Bereitstellung der Rufnummern an die Netzwerkanwendung, statt an die Personalcomputer, Merkmal 2.4.7.2,

-Erreichbarkeit aller Einrichtungen der intelligenten TKA, die rufnummernund leitungsorientiert definiert sind, durch das Integrationselement, Merkmal 2.4.7.3,

-permanente Überwachbarkeit interner Rufnummern, Merkmal 2.4.7.4, -Meldung von Zustandswechseln durch das Integrationselement, Merkmal 2.4.7.5,

-Routen einer bestimmten Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an eine oder mehrere Teilnehmer, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA'n die Daten angezeigt werden können, Merkmale 2.4.7.6, 2.4.7.7,

-dass mittels Integrationselement alle über das Integrationselement integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen, Merkmal 2.4.7.8,

-dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN unter seiner Identifikation anmeldet, Merkmal 2.4.7.9.

Die vorstehend aufgeführten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag sind den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen und auch den Prioritätsunterlagen (Gebrauchsmuster DE 93 03 214 U1, Anlage NK5 zum Klageschriftsatz) nicht als zur Erfindung gehörend entnehmbar und führen deshalb zu einer unzulässigen Erweiterung des Inhalts der Anmeldung.

Darüber hinaus machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement nunmehr als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Servers und der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9), wobei des Weiteren auch Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2). Das aus den Anmeldungsunterlagen entnehmbare Integrationselement versteht der Fachmann dagegen als eine Schaltungsanordnung, die Signale einer Telekommunikationsanlage in Daten wandelt und diese über Leitungen und ein LAN an Personalcomputer weiterleitet und umgekehrt Daten der Personalcomputer wieder in Signale wandelt und diese an die Telekommunikationsanlage weiterleitet. Für über die vorgenannten Schnittstellen-Funktionalitäten zwischen Telefonnetz und EDV-Systemen hinausgehende Funktionalitäten hinsichtlich einer aktiven Einbindung, bspw. als ein Router, in eine Server/Client-Struktur gemäß den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.2 zeigen die Anmeldungsunterlagen dem Fachmann jedoch keine Hinweise auf.

Damit stellt der Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.

5c) Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hauptantrag gemäß Abschnitt 5a). Durch diesen Disclaimer soll erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag, entsprechend den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des erteilten Patentanspruchs 1, nicht hergeleitet werden können.

Es kann dahingestellt bleiben, ob die Fassung des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag zulässig wäre, wenn die im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 5b), eine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungsund der Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.

Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hauptantrag sind jedoch -wie oben unter Abschnitt 5b) dargelegt -keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.

Die solcherart unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hauptantrag, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, kann daraus gerade nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer, weil der ausnehmende Verzicht auf die genannten Merkmale nicht eine einschränkende Beseitigung einer reinen Erweiterung bzw. ein Rechtsverzicht in diesem Sinne ist, sondern eine Schutzbereichserweiterung durch den Entfall bzw. den Verzicht auf eine Festlegung des erteilten Patentgegenstandes und dessen Schutzbereich für die Merkmale betreffend das Integrationselement und dessen Bestandteile.

Der Patentanspruch 1 des Hauptantrags ist somit trotz der Beschränkungserklärung -des Disclaimers -nicht zulässig.

Zum Hilfsantrag 1:

6. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 ersetzt in den Merkmalen 2.4.1, 2.4.5, 2.4.6 und 2.4.7.7 des Patentanspruch 1 nach Hauptantrag (vgl. Abschnitt 5) den Begriff EDVA'n durch Personalcomputer, er lautet somit (Änderungen gegenüber Patentanspruch 1 nach Hauptantrag hervorgehoben, mit unverändert hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):

1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 2 bestehend aus 2.1 -den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt 2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, 2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit derinternen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) seinkann 2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, 2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar 2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind 2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, 2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, 2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, 2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügungstehen 2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich aneiner beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

6a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 entsprechende Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9 hinzugefügt:

Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:

1 Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 2 bestehend aus 2.1 -den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt 2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.

6b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 geht ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die zum Patentanspruch 1 nach Hauptantrag unter Abschnitt 5b) dargelegten Sachverhalte gelten ebenso für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, außer dass das Merkmal Personalcomputer gemäß den Merkmalen 2.4.1, 2.4.5, 2.4.6 und 2.4.7.7 den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen nunmehr als zur Erfindung gehörend entnehmbar ist.

Nach wie vor machen jedoch, wie bereits zum Hauptantrag unter Abschnitt 5b) ausgeführt, die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Server und der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9) und Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2).

Damit stellt auch der Patentgegenstand gemäß Hilfsantrag 1 gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.

6c) Die Beklagte hat an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 eine an diesen angepasste Beschränkungserklärung gemäß Abschnitt 6a) angefügt. Durch diesen Disclaimer soll wiederum erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 nicht hergeleitet werden können.

Auch bzgl. des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 kann dahingestellt bleiben, ob dessen Fassung zulässig wäre, wenn die im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, resp. im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 6b) in Verbindung mit 5b), eine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungsund der Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.

Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch -wie oben unter Abschnitt 6b) in Verbindung mit Abschnitt 5b) dargelegt -keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.

Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 1 ist somit ebenfalls trotz der Beschränkungserklärung (des Disclaimers) nicht zulässig.

Zum Hilfsantrag 2:

7. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, im Anschluss an dessen Merkmal 1 sind weitere Merkmale hinzugefügt, Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 lautet damit (Änderungen gegenüber Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 hervorgehoben, zusätzliche Gliederungszeichen 1.1 und 1.2 hinzugefügt):

1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und 1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, 2 bestehend aus 2.1 -den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt 2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrtvom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches ander intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)

plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, 2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit derinternen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) seinkann 2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, 2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar 2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind 2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, 2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, 2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4;

12; 14) die Daten angezeigt werden können, 2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügungstehen 2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich aneiner beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

7a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 entsprechende Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9 hinzugefügt:

Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:

1 Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und 1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, 2 bestehend aus 2.1

-den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt 7b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 geht ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 unter Abschnitt 6b) in Verbindung mit Abschnitt 5b) dargelegten Sachverhalte gelten ebenso für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2, auch wenn die dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 hinzugefügten Merkmale 1.1 und 1.2 den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmbar sein mögen.

2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, andie Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt 2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrtvom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einerinternen Software vorgenommen wird.

Nach wie vor machen auch, wie bereits zum Hauptantrag unter Abschnitt 5b) und zum Hilfsantrag 1 unter Abschnitt 6b) ausgeführt, die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 unverändert beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Server und der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9) und Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2).

Damit stellt auch der Patentgegenstand gemäß Hilfsantrag 2 gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.

7c) Die Beklagte hat an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 eine an diesen angepasste Beschränkungserklärung gemäß Abschnitt 7a) angefügt. Durch diesen Disclaimer soll wiederum erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 nicht hergeleitet werden können.

Auch bzgl. des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 kann dahingestellt bleiben, ob dessen Fassung zulässig wäre, wenn die im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2, resp. im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 7b) in Verbindung mit 5b) und 6b), eine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungsund der Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.

Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch -wie oben unter Abschnitt 7b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b) und 6b) dargelegt -keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.

Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 2 ist somit ebenfalls trotz der Beschränkungserklärung (des Disclaimers) nicht zulässig.

Zum Hilfsantrag 3:

8. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2, im Anschluss an dessen Merkmal 2.4.6 sind weitere Merkmale hinzugefügt, Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 lautet damit (Änderungen gegenüber Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 hervorgehoben, zusätzliche Gliederungszeichen 2.4.6.1 und 2.4.6.2 hinzugefügt):

1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und 1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, 2 bestehend aus 2.1

-den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, andie Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt 2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, 2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatzumgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrtvom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches ander intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)

plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, 2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit derinternen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) seinkann 2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, 2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar 2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind 2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, 2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, 2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, 2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen 2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

8a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 entsprechende Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9 hinzugefügt:

Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:

1 Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und 1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, 2 bestehend aus 2.1

-den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt 2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, 2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.

8b)Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 geht ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 unter Abschnitt 7b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b) und 6b) dargelegten Sachverhalte gelten ebenso für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3, auch wenn die dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 hinzugefügten Merkmale 2.4.6.1 und 2.4.6.2 den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmbar sein mögen.

Nach wie vor machen, wie bereits zum Hauptantrag unter Abschnitt 5b) und zu den Hilfsanträgen 1 und 2 unter den Abschnitt 6b) und 7b) ausgeführt, die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 unverändert beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Server und der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9) und Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2).

Damit stellt auch der Patentgegenstand gemäß Hilfsantrag 3 gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.

8c)Die Beklagte hat an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 eine an diesen angepasste Beschränkungserklärung gemäß Abschnitt 8a) angefügt. Durch diesen Disclaimer soll wiederum erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 nicht hergeleitet werden können.

Auch bzgl. des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 kann dahingestellt bleiben, ob dessen Fassung zulässig wäre, wenn die im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 resp. im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 8b) in Verbindung mit 5b), 6b) und 7b), eine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungsund der Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.

Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch -wie oben unter Abschnitt 8b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b), 6b) und 7b) dargelegt -keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.

Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 3 ist somit ebenfalls trotz der Beschränkungserklärung (des Disclaimers) nicht zulässig.

Zum Hilfsantrag 4:

9. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4 entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3, im Anschluss an dessen Merkmal 2.4.5 sind weitere Merkmale hinzugefügt, Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 lautet damit (Änderungen gegenüber Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 hervorgehoben, zusätzliches Gliederungszeichen 2.4.5.1 hinzugefügt):

1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und 1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, 2 bestehend aus 2.1

-den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt 2.4.5.1 wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;

2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationenübergebbar sind, 2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrtvom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches ander intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)

plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, 2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit derinternen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) seinkann 2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, 2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar 2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind 2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, 2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, 2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4;

12; 14) die Daten angezeigt werden können, 2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen 2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

9a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4 schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 entsprechende Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9 hinzugefügt:

Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:

1 Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und 1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, 2 bestehend aus 2.1

-den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt 2.4.5.1 wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;

2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, 2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.

9b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 geht ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 unter Abschnitt 8b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b), 6b) und 7b) dargelegten Sachverhalte gelten ebenso für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4, auch wenn die dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 hinzugefügten Merkmale unter dem Gliederungszeichen 2.4.5.1 den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmbar sein mögen.

Nach wie vor machen, wie bereits zum Hauptantrag unter Abschnitt 5b) und zu den Hilfsanträgen 1, 2 und 3 unter den Abschnitt 6b), 7b) und 8b) ausgeführt, die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 unverändert beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Server und der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9) und Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2).

Damit stellt auch der Patentgegenstand gemäß Hilfsantrag 4 gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.

9c) Die Beklagte hat an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 eine an diesen angepasste Beschränkungserklärung gemäß Abschnitt 9a) angefügt. Durch diesen Disclaimer soll wiederum erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 nicht hergeleitet werden können.

Auch bzgl. des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 kann dahingestellt bleiben, ob dessen Fassung zulässig wäre, wenn die im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 resp. im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 9b) in Verbindung mit 5b), 6b), 7b) und 8b), eine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungsund der Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.

Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch -wie oben unter Abschnitt 9b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b), 6b), 7b) und 8b) dargelegt -keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.

Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 4 ist somit ebenfalls trotz der Beschränkungserklärung (des Disclaimers) nicht zulässig.

Zum Hilfsantrag 0:

10. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 0 lautet identisch zu Patentanspruch 1 nach Hauptantrag (vgl. Abschnitt 5, mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):

1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 2 bestehend aus 2.1 -den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA'n (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA'n (4; 12; 14) übergibt 2.4.6 und den Datensatz der EDVA'n (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, 2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server (10) sein kann 2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, 2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar 2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind 2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, 2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, 2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA'n (4; 12; 14)

die Daten angezeigt werden können, 2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügungstehen 2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner dentifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich aneiner beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

10a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 0 schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an:

Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.

10b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 ist wortgleich zum Patentanspruch 1 nach Hauptantrag. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hauptantrag unter den Abschnitten 5 und insbesondere 5b) dargelegten Ausführungen gelten unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0 geht somit ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG).

Insbesondere machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0 beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement nunmehr als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Servers und der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9), wobei des weiteren auch Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2). Das aus den Anmeldungsunterlagen entnehmbare Integrationselement versteht der Fachmann dagegen als eine Schaltungsanordnung, die Signale einer Telekommunikationsanlage in Daten wandelt und diese über Leitungen und ein LAN an Personalcomputer weiterleitet und umgekehrt Daten der Personalcomputer wieder in Signale wandelt und diese an die Telekommunikationsanlage weiterleitet.

Der Gegenstand des Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 stellt somit gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.

10c)Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 gemäß Abschnitt 10a). Durch diesen Disclaimer soll erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0, entsprechend den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag, resp. des erteilten Patentanspruchs 1, nicht hergeleitet werden können. Die Beschränkungserklärung wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0 und somit insbesondere auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9.

Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch -wie oben unter Abschnitt 10b) in Verbindung mit Abschnitt 5b) dargelegt -keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.

Auch bzgl. des Hilfsantrags 0 kann es wiederum dahingestellt bleiben, ob die Fassung des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0 zulässig wäre, wenn die im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 10b), in Verbindung mit Abschnitt 5b), eine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmale mittels des Disclaimers gemäß 10a) genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungsund der Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.

Die solcherart unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, kann daraus nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Abschnitt 10a), weil der ausnehmende Verzicht auf die genannten Merkmale nicht eine einschränkende Beseitigung einer reinen Erweiterung bzw. ein Rechtsverzicht in diesem Sinne ist, sondern eine Schutzbereichserweiterung durch den Entfall bzw. den Verzicht auf eine Festlegung des erteilten Patentgegenstandes und dessen Schutzbereich für die Merkmale betreffend das Integrationselement und dessen Bestandteile.

Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 0 ist somit trotz der Beschränkungserklärung -des Disclaimers -nicht zulässig.

Zum Hilfsantrag 1a:

11. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1a lautet identisch zu Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 (vgl. Abschnitt 6, mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):

1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 2 bestehend aus 2.1 -den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt 2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, 2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann 2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, 2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar 2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind 2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, 2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, 2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, 2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen 2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

11a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1a schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an:

Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.

11b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a ist wortgleich zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 unter den Abschnitten 6 und insbesondere 6b) dargelegten Ausführungen gelten unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1a geht somit ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Ebenso machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1a beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand.

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1a stellt somit gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.

11c) Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a gemäß Abschnitt 11a). Diese Beschränkungserklärung ist wortgleich zu der des Hilfsantrags 0, vgl. die Abschnitte 10a) und 10c). Die Beschränkungserklärung wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1a und somit ebenfalls auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9.

Für die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, gilt jedoch -wie oben unter Abschnitt 11b) in Verbindung mit Abschnitt 6b) dargelegt -dass sie keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes sind, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.

Wie zu den Hilfsanträgen 1 und 0 ausgeführt , vgl. insbesondere die Abschnitte 6, 6c), 10, 10a), 10c), kann die unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, daraus nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Abschnitt 11a).

Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 1a ist somit ebenfalls nicht zulässig.

Zum Hilfsantrag 2a:

12. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2a lautet identisch zu Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 (vgl. Abschnitt 7, mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):

1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und 1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, 2 bestehend aus 2.1 -den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt 2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, 2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit derinternen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) seinkann 2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, 2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar 2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind 2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, 2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, 2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, 2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügungstehen 2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich aneiner beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

12a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2a schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an:

Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.

12b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a ist wortgleich zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 unter den Abschnitten 7 und insbesondere 7b) dargelegten Ausführungen gelten unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2a geht somit ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG).

Ebenso machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2a beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand.

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2a stellt somit gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.

12c) Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a gemäß Abschnitt 12a). Diese Beschränkungserklärung ist wortgleich zu denen der Hilfsanträge 0 und 1a, vgl. die Abschnitte 10a) und 11a). Die Beschränkungserklärung wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2a und somit ebenfalls auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9.

Für die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, gilt jedoch -wie oben unter Abschnitt 12b) in Verbindung mit Abschnitt 7b) dargelegt -dass sie keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes sind, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.

Wie zu den Hilfsanträgen 2, 0 und 1a ausgeführt , vgl. insbesondere die Abschnitte 7, 7c) und 11, 11a), 11c), kann die unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, daraus nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Abschnitt 12a).

Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 2a ist somit ebenfalls nicht zulässig.

Zum Hilfsantrag 3a:

13. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3a lautet identisch zu Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 (vgl. Abschnitt 8, mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):

1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und 1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, 2 bestehend aus 2.1 -den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt 2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, 2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, 2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit derinternen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) seinkann 2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, 2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar 2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind 2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, 2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, 2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, 2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügungstehen 2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich aneiner beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

13a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3a schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an:

Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.

13b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a ist wortgleich zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 unter den Abschnitten 8 und insbesondere 8b) dargelegten Ausführungen gelten unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3a geht somit ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG).

Ebenso machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3a beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand.

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3a stellt somit gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.

13c) Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a gemäß Abschnitt 13a). Diese Beschränkungserklärung ist wortgleich zu denen der Hilfsanträge 0, 1a und 2a, vgl. die Abschnitte 10a), 11a) und 12a). Die Beschränkungserklärung wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3a und somit ebenfalls auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9.

Für die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, gilt jedoch -wie oben unter Abschnitt 13b) in Verbindung mit Abschnitt 8b) dargelegt -dass sie keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes sind, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.

Wie zu den Hilfsanträgen 3, 0, 1a und 2a ausgeführt, vgl. insbesondere die Abschnitte 8, 8c) und 12, 12a), 12c), kann die unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, daraus nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Abschnitt 13a).

Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 3a ist somit ebenfalls nicht zulässig.

Zum Hilfsantrag 4a:

14. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4a lautet identisch zu Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 (vgl. Abschnitt 9, mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):

1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und 1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, 2 bestehend aus 2.1 -den Telefonapparaten (2; 11; 13), 2.1.1 die über eine Leitung (a)

2.1.2 und eine intelligente TKA (3)

2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind, 2.2 -dem LAN (9)

2.3 -dem LAN-Server (10) und 2.4 -einem Integrationselement (5), 2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist, 2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-oder ISDN-bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht 2.4.3 und einmal über das SDLC-oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt 2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt 2.4.5.1 wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;

2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt, 2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, 2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, 2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrtvom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches ander intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)

plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, 2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit derinternen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) seinkann 2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, 2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummernund Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar 2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind 2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, 2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, 2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, 2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügungstehen 2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich aneiner beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.

14a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4a schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an:

Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.

14b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a ist wortgleich zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 unter den Abschnitten 9 und insbesondere 9b) dargelegten Ausführungen gelten unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4a geht somit ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG).

Ebenso machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4a beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand.

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4a stellt somit gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.

14c) Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a gemäß Abschnitt 14a). Diese Beschränkungserklärung ist wortgleich zu denen der Hilfsanträge 0, 1a, 2a und 3a, vgl. die Abschnitte 10a), 11a), 12a) und 13a). Die Beschränkungserklärung wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4a und somit ebenfalls auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9.

Für die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, gilt jedoch -wie oben unter Abschnitt 14b) in Verbindung mit Abschnitt 9b) dargelegt -dass sie keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes sind, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.

Wie zu den Hilfsanträgen 4, 0, 1a, 2a und 3a ausgeführt, vgl. insbesondere die Abschnitte 9, 9c) und 13, 13a), 13c), kann die unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, daraus nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Abschnitt 14a).

Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 4a ist somit ebenfalls nicht zulässig.

IV.

15. Obwohl das erteilte Patent schon aufgrund unzulässiger Erweiterung für nichtig zu erklären ist und die Anspruchsfassungen nach Hauptantrag und nach den Hilfsanträgen als unzulässig bewertet werden müssen, nimmt der Senat jeweils auch zur Frage der Patentfähigkeit Stellung, zumal diese in der vorliegenden Auseinandersetzung zwischen den Parteien sowohl schriftlich wie mündlich breiten Raum eingenommen hat. Das Streitpatent ist sowohl in der nach Hauptantrag wie auch in der nach den Hilfsanträgen verteidigten Fassung wegen mangelnder Patentfähigkeit für nichtig zu erklären (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG). Dabei werden die ohnehin unzulässigen Beschränkungserklärungen außer Betracht gelassen.

Zum Hauptantrag und zum Hilfsantrag 0 16. Der Patentanspruch 1 nach Hauptantrag ist -bei außer Betracht bleibenden Beschränkungserklärungen -zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 unddes weiteren auch zu dem erteilten Patentanspruch 1 wortgleich, vgl. oben unter den Abschnitten 5 und 10.

16a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag resp. nach Hilfsantrag 0 mag zwar neu sein, er beruht jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Er ergab sich nämlich für den Fachmann (vgl. unter Abschnitt 3) in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik nach Anlage D01 in Verbindung mit seinem, insbesondere auch durch die D01 und ergänzend durch die Druckschriften D02 und D03 belegten Fachwissen.

16b) Aus der Druckschrift D01 ist eine Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, als bekannt entnehmbar (Seiten 1 und 2, Chapter 1 "CallCoordinator/2 -An Overview" -Merkmal 1). Gemäß Fig. 1 und den vorgenannten Beschreibungsteilen der D01 weist das bekannte System die folgenden Komponenten auf: Telefonapparate, zugeordnet den EDVA'n, hier: PCs oder Workstations, eine intelligente TKA (Telekommunikationsanlage): PBX, ein LAN, einen LAN-Server, lokalisiert auf einem Hostcomputer oder auch einem PC (vgl. D01, Seite 5, 2. Abs.), als Integrationselement ein SwitchServer/2-System und dazugehörige Verbindungsleitungen (Merkmale 2, 2.1 bis 2.4). Das aus D01 als bekannt entnehmbare öffentliche Telefonnetz ist ein Telefonnetz mit der Bereitstellung einer CLI, in der die Nummer des Anrufers übermittelt wird, dieses Leistungsmerkmal ist in D01 mit "Automatic Number Identification" (ANI) und "Service Dialed Number Identification Service" (DNIS) bezeichnet (vgl. D01, Seite 2, Absatz 1 und Seite 3, Absatz 1) und entspricht funktional dem Leistungsmerkmal CLI eines ISDN-oder Euro ISDN-Telefonnetzes (Merkmale 2.1.1 bis 2.1.3, letzteres betr. CLI; ISDN oder Euro ISDN sind in Patentanspruch 1 ohnehin nur beispielhaft genannt). Der SwitchServer/2 nach D01 ist zwischen der Telefonanlage und den PCs (EDVA'n) angeordnet und entspricht hinsichtlich seiner Funktion dem Integrationselement des Streitpatents, er stellt die notwendigen Telefonie-Funktionen zwischen der Telefonanlage und den CallCoordinator/2 -Arbeitsplatzrechnern (Workstations) und Servern bereit, und führt die Protokollumwandlung zwischen der Telefonanlage und den Computern durch (vgl. Seite 3, Fußnote 2, Seite 5, Absatz 5 -Merkmal 2.4.1).

Sofern dem Fachmann diese Darlegung bzgl. einer Protokollumwandlung aus D01 nicht hinreicht, wird er in D01 auf die Druckschrift D02 verwiesen (vgl. D01, Seite 2, 3. und 4. Absatz, Seite 5, 5. Absatz), in D02, Seite 1, Absatz 4 wird erläutert, dass der SwitchServer/2 die Protokollumwandlung zwischen der Telefonanlage und den Computern durchführt, um dadurch die Kommunikation zwischen diesen zu ermöglichen. Nur am Rande sei darauf verwiesen, dass laut D02 zum Anschließen der unterstützten Telefonanlage AT&T DEFINITY Generic 3i/3r eine ISDN-Karte erforderlich ist (D02, Seite 2, Tabelle rechts oben), dem entnimmt der Fachmann, dass die in der bekannten Anordnung zur Anwendung gelangende Telefonanlage TKA beispielhaft auch an einem ISDN-Telefonnetz betrieben werden kann. Im Übrigen ist auch in der D03, auf die ebenfalls in D01 verwiesen wird (vgl. D01, Seite 2, 3. und 4. Absatz, Seite 5, 5. Absatz) die Anwendung in Zusammenhang mit ISDN-Telefonnetzen beschrieben (vgl. D03, Seite 1, rechte Spalte, letzter Absatz, ergänzend zu den Merkmalen 2.1.1 und 2.4.3 betr. die beispielhafte Nennung von ISDN).

Der SwitchServer/2 (entsprechend dem beanspruchten Integrationselement) enthält als Computer -für den Fachmann selbstverständlich -ein Rechnersystem und eine Softwareschicht, zu diesem Fachwissen sei ebenfalls auf D02, Seite 2, Tabelle rechts oben, verwiesen, dort sind die genannten Hardund Softwarekomponenten detailliert aufgeführt. Weiter weist der SwitchServer/2 ein Interface, d. h. ein Verbindungselement, zur Telefonanlage auf, nämlich eine Adapterkarte mit einer internen Software, ein solches Telefonanlagen-Interface ist in D01 auf Seite viii zu den Seiten 282 und 321 genannt, beispielhaft sind dazu auch in Dokument D02 auf Seite 2 rechts oben mehrere solche Interface-Karten zum Anschließen an Telefonanlagen verschiedener Hersteller (Northern Telecom, AT&T, NCR) aufgelistet (Merkmal 2.4.2). Über dieses Verbindungselement empfängt der SwitchServer/2 gemäß Fig.1 in D01 mittels einer Leitung Signale von dem öffentlichen Telefonnetz mit einer Anruferidentifikation (ANI/DNIS, entsprechend CLI) über die intelligente Telefonanlage PBX, hierzu wird in D01, Seite 3, Absatz 1, ausgeführt, dass beim Anruf eines Kunden in einem Callcenter die ANI als Anruferidentifikation und andere Daten von der Telefonanlage an den SwitchServer/2 übermittelt werden (Merkmal 2.4.3). Ferner gibt der SwitchServer/2 über sein Verbindungselement mittels einer Leitung Signale über die intelligente Telefonanlage an das öffentliche Telefonnetz mit Anruferidentifikation zurück, indem ein Benutzer Telefonanrufe von seinem PC aus tätigen kann, ohne ein Telefongerät zu benutzen, hierzu wählt der Benutzer die "Wählen"-Funktion an seinem PC oder drückt auf der Tastatur des PC eine bestimmte Tastenkombination, wodurch er jede Funktion durchführen kann, die mit einem konventionellen Telefon möglich ist, der Nutzer an einem Arbeitsplatz in Fig. 1 der Druckschrift D01 kann somit mittels seines PC (seiner EDVA) über das LAN und den SwitchServer/2 Signale an die Telefonanlage PBX senden, mittels der diese veranlasst wird, eine Telefonverbindung über das öffentliche Telefonnetz aufzubauen, also eine externe Nummer anzuwählen, wozu wiederum das Senden von Signalen über das öffentliche Telefonnetz erforderlich ist (D01, Fig. 1, Seite 7, Absatz 2 -Merkmal 2.4.4). Zum anderen übergibt der SwitchServer/2 einen Datensatz mit Informationen an die PCs (EDVA'n) über eine Leitung zwischen SwitchServer/2 und LAN (D01, Fig. 1), das LAN und eine weitere Leitung zwischen LAN und EDVA'n (D01, Verbindung "Data" in Fig. 1 -Merkmal 2.4.5). Dass es sich dabei um ein Übergeben von Daten handelt, ergibt sich aus Seite 1, Absatz 2 in D01, wonach beim Eingang eines Anrufs (eines Kunden) an der EDVA (PC, Workstation) eines Benutzers (Sachbearbeiters) CallCoordinator/2 Informationen von der Telefonanlage verwendet, um Informationen über den anrufenden Kunden aus der "Host Data Base" (also Datensätzen, die in dem Host-Computer bzw. dem LAN-Server abgelegt sind) von dem Host-Computer abzurufen und diese Daten auf dem PC des Sachbearbeiters darzustellen. Dazu verwendet gemäß D01, Seite 2, Absatz 1, die bekannte Anordnung die Telefonnummer des Anrufers, um auf den Host-Computer zuzugreifen und die Kundendaten auf der EDVA des Benutzers (PC des Sachbearbeiters) zum gleichen Zeitpunkt anzuzeigen, zu dem der Anruf zu dem Telefon des Sachbearbeiters geroutet wird. Die in diesem Zusammenhang genannten "Customer Data" sind ein Datensatz aus dem LAN-Server mit Informationen über den anrufenden Kunden. Auch auf Seite 3, Zeile 3 der D01 wird nochmals darauf hingewiesen, dass der SwitchServer/2 die Anruferidentifikation (ANI/DNIS), entsprechend der CLI des Streitpatents, über das LAN weiterleitet. Gemäß Seite 4, Absatz 3 in D01 wird die Anruferidentifikation verwendet, um auf den Host-Computer zuzugreifen, die Daten des Anrufers aus der Datenbank zu lesen und auf dem Bildschirm des PC des Sachbearbeiters darzustellen. Schließlich empfängt der SwitchServer/2 den Datensatz des PC wieder, wenn bspw. ein Anruf umgelegt (Call Transfer) bzw. weitergeleitet (Call Forwarding) wird (D01, Seite 4, Absatz 4 und Seite 6 -Merkmal 2.4.6). Somit wird die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (SwitchServer/2) vorgenommen (vgl. auch D01, Seite 5, Absatz 3), diese Umwandlung geschieht durch die Bestandteile des Integrationselements, nämlich durch das Rechnersystem, eine Softwareschicht und ein Verbindungselement mit einer internen Software, das Integrationselement (SwitchServer/2) ist gemäß Fig. 1 in D01 an der Telefonanlage platziert (Merkmal 2.4.7). Einmal mehr heißt es dazu in D01 auf Seite 5, drittletzter Absatz, dass der SwitchServer/2 die Umwandlung der Signale von der Telefonanlage (Switch) in Daten für CallCoordinator/2, d. h., in den Datensatz und umgekehrt vornimmt (Protocol Mapping). Eine solcherart bekannte Protokoll-Umwandlung und Nachrichtenanpassung, die von dem Integrationselement mittels des Rechnersystems, der Softwareschicht und eines Verbindungselements durchgeführt wird, versteht der Fachmann als ein Empfangen einer Anforderung vom Host-Computer für eine Telefonfunktion, ein Umwandeln dieser Anforderung in eine Signalfolge, welche die Telefonanlage versteht, ein Senden der Signale an die Telefonanlage, ein Empfangen der Signale von der Telefonanlage, Umwandeln der Signalfolgen in Datensätze als Nachrichten, die der Host-Computer versteht, und ein Senden dieser Nachrichten an den Host-Computer. Für den vorstehend geschilderten Datenaustausch zwischen der Telekommunikationsanlage und den EDVA'n bietet sich dem Fachmann der Einsatz eines - dem Fachmann wohlbekannten -bitsynchronen Datenkommunikationsprotokolls für eine transparente bitserielle Datenübertragung an (Synchrone Datenübertragungssteuerung -SDLC, ergänzend zu Merkmal 2.4.2). Das fakultative Merkmal, dass die Softwareschicht und das Verbindungselement mit der internen Software (des SwitchServer/2) integrierte Bestandteile des LAN-Servers sein können, ist dem Fachmann ebenfalls aus seinem Fachwissen heraus geläufig (Merkmal 2.4.7.1).

Die Anordnung gemäß der Entgegenhaltung D01 stellt somit Rufnummern aus der Anruferidentifikation mittels des SwitchServer/2 für die Netzwerkanwendung bereit, und zwar mittels des Rechnersystems, der Softwareschicht, des Verbindungselements und der Verbindung des Verbindungselements mit dem EDV-System und der Telefonanlage, vgl. D01, Seite 2, Absatz 1 und Fig. 1 -Merkmale 2.4.7.2. Hierdurch werden übliche Telefonfunktionen wie die Erreichbarkeit der Telefonapparate durch die Telefonanlage, die Überwachung der internen Rufnummern bzw. Telefonapparate und der damit verbundene Zustandswechsel der internen Rufnummern bzw. Telefonapparate realisiert (D01, Seite 2, Absatz 2 -Merkmale 2.4.7.3 bis 2.4.7.5). Der SwitchServer/2 leitet ("routet") eine bestimmte Kennung für die Identifikation, die durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer weiter, da der PC gemäß D01, Seite 4, Absatz 3 die Anruferidentifikation, die er über den SwitchServer/2 von der Telefonanlage erhalten hat, verwendet, um auf die Kundendaten in dem Host zurückzugreifen und diese auf dem Bildschirm des PC des Sachbearbeiters anzuzeigen, dabei können die Daten an mehreren Bildschirmen angezeigt werden, vgl. Seite 7, Absatz 1 in D01, wo im Zusammenhang mit Konferenzschaltungen beschrieben ist, dass die Kundendaten automatisch an den PCs mehrerer Sachbearbeiter dargestellt werden (Merkmale 2.4.7.6 und 2.4.7.7). Die Teilnehmer an einem Telefonat, zumindest in einer Konferenzschaltung gemäß D01, sind also miteinander verbunden, wobei sie auch für die Telefonanlage und den daran angeschlossenen SwitchServer/2 erkennbar und dem LAN-Server zur Archivierung zuführbar sind und schließlich auswertbar zur Verfügung stehen, da diese Funktionalitäten einem LAN-Server (Host-Computer) über das LAN prinzipiell zur Verfügung stehen (Merkmal 2.4.7.8). Des Weiteren weiß der mit Netzwerken, insbesondere LANs, befasste Fachmann, dass jeder gerufene Teilnehmer an einer an einem LAN angeschlossenen Station (EDVA, PC, Workstation) erreichbar ist, wenn er sich im LAN mit seiner zugehörigen Identifikationsnummer angemeldet hat (Merkmal 2.4.7.9).

Damit ist der Fachmann ohne erfinderische Überlegungen zum Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag, resp. nach Hilfsantrag 0 gelangt.

16c) Die Beklagte hat in der mündlichen Verhandlung unter Verweis auf Seite 6, Abschnitt "Communicating with the Host", der Druckschrift D01 den Standpunkt vertreten, dass es sich bei der aus der Druckschrift D01 als bekannt entnehmbaren Anordnung um eine Host/Terminal-Anordnung handle, nicht aber um eine Server/Client-Lösung, wie dies durch Patentansprüche 1 nach Hauptund Hilfsanträgen beansprucht sei. Die in D01 beschriebenen PCs, resp. Workstations, seien als Terminals nicht mit den EDVA'n resp. Personalcomputern (Clients) des Streitpatents zu vergleichen, auch sei der zentrale Host-Rechner mit einem LAN-Server gemäß Streitpatent nicht zu vergleichen, er könne insbesondere die Anforderungen an den Datenverkehr, z. B. eine sofortige und zeitgleiche Übergabe von Datensätzen, zumindest nur beschränkt gewährleisten. Auch seien für den Fachmann mehrere Schritte notwendig gewesen, um, ausgehend von der aus D01 als bekannt entnehmbaren Anordnung, zu dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 zu gelangen, sofern überhaupt dem Stand der Technik eine Veranlassung für den Fachmann, in diesem Sinne tätig zu werden, entnehmbar gewesen sei.

Nach Auffassung des Senats findet die Argumentation der Beklagten bzgl. der vorstehend dargelegten Unterschiede zwischen der im Stand der Technik nach D01 geschilderten Host/Terminal-Anordnung und der nach Auffassung der Beklagten gemäß Streitpatent geforderten Server/Client-Lösung keinen Rückhalt in der Formulierung der jeweiligen Patentansprüche 1, insbesondere auch nicht unter Berücksichtigung der Beschreibung des Streitpatents, vielmehr ist insbesondere der in Rede stehende Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag, resp. gemäß Hilfsantrag 0, nicht beschränkt auf die von der Beklagten angegebene Server/Client-Lösung. Wie oben unter Abschnitt 16b) abgehandelt, liest der Fachmann insbesondere die aus der D01 als bekannt entnehmbare Server-Anordnung und die mit dieser verbundenen EDVA'n auf die diesbezüglichen Merkmale der mit Patentanspruch 1 nach Hauptresp. nach Hilfsantrag 0 geforderten Anordnung. Auch übersteigen die dem Fachwissen des Fachmannes in Hinblick auf den Gegenstand des Patentanspruchs 1 zuzurechnenden Ergänzungen des Standes der Technik nach D01, selbst wenn es sich dabei um mehrere gehandelt haben sollte, nicht das Maß dessen, was von einem Fachmann bei durchschnittlichem Handeln erwartet werden kann, diese Maßnahmen können somit die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Patentanspruchs 1 nicht begründen, zumal sich diese Maßnahmen im Wesentlichen auf funktionale Merkmale (Wirkungsangaben) der beanspruchten Vorrichtung beziehen, während die die Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1 beschreibenden Merkmale betr. EDV-Systeme und Telefonanlagen, insbesondere Telefonapparate, TKA, Telefonnetz, LAN, LAN-Server, Integrationselement, (Verbindungs-)Leitungen, aus D01 als bekannt entnehmbar sind, vgl. dazu ebenfalls Abschnitt 16b). Die Veranlassung zu den oben genannten Maßnahmen ist dem allgegenwärtigen Streben des Fachmanns nach Verbesserungen zuzurechnen.

Zu den Hilfsanträgen 1 und 1a 17. Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 ist -bei außer Betracht bleibenden Beschränkungserklärungen -zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a wortgleich, vgl. oben unter den Abschnitten 6 und 11. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1, resp. gemäß Hilfsantrag 1a ersetzt in den Merkmalen 2.4.1, 2.4.5, 2.4.6 und 2.4.7.7 des Patentanspruch 1 nach Hauptantrag (vgl. Abschnitt 5) den Begriff EDVA'n durch Personalcomputer.

17a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 resp. nach Hilfsantrag 1a beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

17b) Zu dem Gegenstand des Patentanspruches 1 nach Hilfsantrag 1, resp. Hilfsantrag 1a, gelten die zu Anspruch 1 nach Hauptantrag, resp. Hilfsantrag 0, unter den Abschnitten 16a) bis 16c) dargelegten Ausführungen in gleicher Weise. Personalcomputer subsumiert der Fachmann unter EDV-Anlagen (EDVA'n), im Übrigen sind Personalcomputer aus dem in Bezug genommenen Stand der Technik nach D01 in einer dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 adäquaten Zuordnung als bekannt entnehmbar.

Die mit Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, resp. Hilfsantrag 1a vorgenommene Konkretisierung der EDVA'n auf Personalcomputer kann deshalb die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Patentanspruchs 1 nicht begründen.

Zu den Hilfsanträgen 2 und 2a 18. Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 ist -bei außer Betracht bleibenden Beschränkungserklärungen -zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a wortgleich, vgl. oben unter den Abschnitten 7 und 12. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2, resp. Hilfsantrag 2a entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, im Anschluss an dessen Merkmal 1 sind die folgenden weiteren Merkmale hinzugefügt (zusätzliche Gliederungszeichen 1.1 und 1.2 hinzugefügt):

1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und 1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, 18a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2, resp. nach Hilfsantrag 2a, beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

18b) Zu dem Gegenstand des Patentanspruches 1 nach Hilfsantrag 2, resp. Hilfsantrag 2a, gelten die zu Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1, resp. Hilfsantrag 1a, unter den Abschnitten 17a) bis 17c) in Verbindung mit den Abschnitten 16a) bis 16c) dargelegten Ausführungen in gleicher Weise.

Die aus D01 als bekannt entnehmbare Anordnung weist ebenfalls Telefonapparate auf (vgl. D01, Fig. 1, i. V. m. Seiten 1 und 2, Chapter 1 "CallCoordinator/2 - An Overview"). Die weiteren Merkmale, dass die Telefonapparate mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem gesteuert werden, wobei die Telefonanlage(n) an EDV-Systeme angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, ergeben sich für den Fachmann unmittelbar aus den Eigenschaften der aus D01 als bekannt entnehmbaren Anordnung, die insbesondere unter Abschnitt 16b) -und entsprechend 17b) -bzgl. der Merkmale 2.4 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag resp. nach Hilfsantrag 0 abgehandelt sind und die den Merkmalen 2.4 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 resp. Hilfsantrag 2a entsprechen.

Die in den Patentanspruch 1 aufgenommenen Merkmale 1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikationsund Informationssystem aufweist, und 1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, können deshalb die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Anspruches 1 nach Hilfsantrag 2, resp. Hilfsantrag 2a, ebenfalls nicht begründen.

Zu den Hilfsanträgen 3 und 3a 19. Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 ist -bei außer Betracht bleibenden Beschränkungserklärungen -zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a wortgleich, vgl. oben unter den Abschnitten 8 und 13. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3, resp. Hilfsantrag 3a entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2, im Anschluss an dessen Merkmal 2.4.6 sind die folgenden weiteren Merkmale hinzugefügt (zusätzliche Gliederungszeichen 2.4.6.1 und 2.4.6.2 hinzugefügt):

2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, 2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatzumgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, 19a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3, resp. nach Hilfsantrag 3a, beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

19b) Zu dem Gegenstand des Patentanspruches 1 nach Hilfsantrag 3, resp. Hilfsantrag 3a, gelten die zu Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2, resp. Hilfsantrag 2a, unter den Abschnitten 18a) bis 18c) in Verbindung mit den Abschnitten 17a) bis 17c) und 16a) bis 16c) dargelegten Ausführungen in gleicher Weise.

Auch die Merkmale, dass aus dem LAN-Server und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, wobei in dem Integrationselement zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers und der entsprechenden Leitungen an den Personalcomputer sendbar sind, ergeben sich für den Fachmann unmittelbar aus den Eigenschaften der aus D01 als bekannt entnehmbaren Anordnung, die insbesondere unter Abschnitt 16b) -und entsprechend 17b) und 18b) -bzgl. der Merkmale 2.4 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag resp. nach Hilfsantrag 0 abgehandelt sind und die den Merkmalen 2.4 bis 2.4.7.9 - mit Ausnahme der Merkmale 2.4.6.1 und 2.4.6.2 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 resp. Hilfsantrag 2a entsprechen.

Die in den Patentanspruch 1 aufgenommenen Merkmale 2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, 2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatzumgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind, können deshalb die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Anspruches 1 nach Hilfsantrag 3, resp. Hilfsantrag 3a, ebenfalls nicht begründen.

Zu den Hilfsanträgen 4 und 4a 20. Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 ist -bei außer Betracht bleibenden Beschränkungserklärungen -zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a wortgleich, vgl. oben unter den Abschnitten 9 und 14. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4, resp. Hilfsantrag 4a entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 23 im Anschluss an dessen Merkmal 2.4.5 sind die folgenden weiteren Merkmale hinzugefügt (zusätzliches Gliederungszeichen 2.4.5.1 hinzugefügt):

2.4.5.1 wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;

20a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4, resp. nach Hilfsantrag 4a, beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

20b) Zu dem Gegenstand des Patentanspruches 1 nach Hilfsantrag 4, resp. Hilfsantrag 4a, gelten die zu Anspruch 1 nach Hilfsantrag 3, resp. Hilfsantrag 3a, unter den Abschnitten 19a) bis 19c) in Verbindung mit den Abschnitten 18a) bis 18c), 17a) bis 17c) und 16a) bis 16c) dargelegten Ausführungen in gleicher Weise.

Auch die Merkmale, dass bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat sofort von der intelligenten Telefonanlage dem Integrationselement ein Signal über die Leitung übergebbar ist, welches vom Integrationselement in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN an den zugehörigen Personalcomputer übergebbar ist; ergeben sich für den Fachmann unmittelbar aus den Eigenschaften der aus D01 als bekannt entnehmbaren Anordnung, die insbesondere unter Abschnitt 16b) -und entsprechend 17b), 18b) und 19b) -bzgl. der Merkmale 2.4 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag resp. nach Hilfsantrag 0 abgehandelt sind und die den Merkmalen 2.4 bis 2.4.7.9 -mit Ausnahme der Merkmale 2.4.5.1, 2.4.6.1 und 2.4.6.2 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 resp. Hilfsantrag 2a entsprechen.

Die in den Patentanspruch 1 aufgenommenen Merkmale 2.4.5.1 wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;

können deshalb die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Anspruches 1 nach Hilfsantrag 4, resp. Hilfsantrag 4a, ebenfalls nicht begründen.

V.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 709 ZPO.

Voit Schwarz-Angele Dr. Hartung Dr. Müller Kleinschmidt Pr






BPatG:
Urteil v. 21.01.2009
Az: 4 Ni 42/07


Link zum Urteil:
https://www.admody.com/urteilsdatenbank/19921b38bb72/BPatG_Urteil_vom_21-Januar-2009_Az_4-Ni-42-07


Admody

Rechtsanwälte Aktiengesellschaft


service@admody.com

0511 60 49 81 27 ☏

Kontaktformular ✎

Rückrufbitte ✆

Admody RAe AG
Theaterstraße 14 C
30159 Hannover
Deutschland

www.admody.com ▸





Für Recht.
Für geistiges Eigentum.
Für Schutz vor unlauterem Wettbewerb.
Für Unternehmen.
Für Sie.



 



§
Justitia

Bundesweite Dienstleistungen:

  • Beratung
  • Gerichtliche Vertretung
  • Außergerichtliche Vertretung

Rechtsgebiete:

Gewerblicher Rechtsschutz

  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht
  • Domainrecht
  • Lizenzrecht
  • Designrecht
  • Urheberrecht
  • Patentrecht
  • Lauterkeitsrecht
  • Namensrecht

Handels- & Gesellschaftsrecht

  • Kapitalgesellschaftsrecht
  • Personengesellschaftsrecht
  • Handelsgeschäftsrecht
  • Handelsstandsrecht
  • Internationales Kaufrecht
  • Internationales Gesellschaftsrecht
  • Konzernrecht
  • Umwandlungsrecht
  • Kartellrecht
  • Wirtschaftsrecht

IT-Recht

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Immaterialgüterrecht
  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht



Diese Seite teilen (soziale Medien):

LinkedIn+ Social Share Twitter Social Share Facebook Social Share









Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft






Jetzt Kontakt aufnehmen:


service@admody.com

☏ 0511 60 49 81 27

✎ Kontaktformular

✆ Rückrufbitte





Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft Stamp Logo




Hinweise zur Urteilsdatenbank:
Bitte beachten Sie, dass das in der Urteilsdatenbank veröffentlichte Urteil weder eine rechtliche noch tatsächliche Meinung der Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft widerspiegelt. Es wird für den Inhalt keine Haftung übernommen, insbesondere kann die Lektüre eines Urteils keine Beratung im Einzelfall ersetzen. Bitte verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Entscheidung in der hier angegeben Art und Weise Bestand hat oder von anderen Gerichten in ähnlicher Weise entschieden werden würde.

Sollten Sie sich auf die angegebene Entscheidung [BPatG: Urteil v. 21.01.2009, Az.: 4 Ni 42/07] verlassen wollen, so bitten Sie das angegebene Gericht um die Übersendung einer Kopie oder schlagen in zitierfähigen Werken diese Entscheidung nach.
Durch die Bereitstellung oder Zusammenfassung einer Entscheidung wird weder ein Mandatsverhähltnis begründet noch angebahnt.
Sollten Sie eine rechtliche Beratung und/oder eine Ersteinschätzung Ihres Falles wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.


"Admody" und das Admody-Logo sind registrierte Marken von
Rechtsanwalt Sebastian Höhne, LL.M., LL.M.

28.03.2024 - 10:40 Uhr

Tag-Cloud:
Rechtsanwalt Domainrecht - Rechtsanwalt Internetrecht - Rechtsanwalt Markenrecht - Rechtsanwalt Medienrecht - Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht - Mitbewerber abmahnen lassen - PayPal Konto gesperrt


Aus der Urteilsdatenbank
BPatG, Beschluss vom 21. März 2000, Az.: 23 W (pat) 43/98LG Düsseldorf, Urteil vom 4. August 2009, Az.: 7 O 276/08OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 2007, Az.: III-5 Ss 67/07 - 35/07 IBGH, Beschluss vom 15. September 2008, Az.: AnwZ (B) 73/07BPatG, Beschluss vom 21. April 2010, Az.: 26 W (pat) 78/09OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 1998, Az.: 23 W 319/98LG Köln, Urteil vom 10. Mai 2012, Az.: 31 O 618/11BPatG, Beschluss vom 5. Februar 2013, Az.: 23 W (pat) 72/08BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2008, Az.: 27 W (pat) 113/06BPatG, Beschluss vom 23. September 2002, Az.: 30 W (pat) 230/01