Rechtsanwalt Internetrecht: Rechtskonform auftreten, Firmeninteressen schützen

Tagtäglich ergibt sich im Kontext "Internet" ein breites Spektrum juristischer Fragestellungen. Internetrecht deckt diese ab - und ist insofern kein streng umgrenztes Feld, sondern Schnittmenge sämtlicher internetbezogener Rechtsgebiete. Entsprechend breit gefächert ausgerichtet, aber individuell spezialisiert, betreut unsere Kanzlei eine Mandantschaft von kleineren und mittelständischen Unternehmen sowie auch von global Playern, um deren und Ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen: Was ist im Internet erlaubt bzw. geboten, was nicht? Ihr Konkurrent verstößt gegen das Wettbewerbsrecht - sollten Sie etwas dagegen unternehmen? Wir werden Sie sehr gern entsprechend beraten.

Rechtsanwalt Internetrecht

Aber was ist eigentlich Internetrecht? Hier ein wenig Begriffsklärung für Sie:

Internetrecht präsentiert sich als die Summe von Anteilen zahlreicher Rechtsgebiete mit Internetbezug, von Urheberrecht und Wettbewerbsrecht über Markenrecht bis Domainrecht. Auf Deutsch: Als die Schnittmenge aller Rechtsgebiete, die das Internet berühren, wie beispielsweise:

  • Allgemeines und besonderes Zivilrecht mit Auswirkungen auf Handel und E-Commerce, Gewährleistung, Haftung etc.
  • Urheberrecht, bezogen auf Urheberschutz, Verwertungsrechte etc.
  • Wettbewerbsrecht im Sinne des Lauterkeitsrechts (UWG Verstöße)
  • Strafrecht, im Themenkreis Ausforschen von Daten, Computersabotage etc.
  • Kennzeichenrecht (Marken- und Namensrecht)
  • Domainrecht, insbesondere mit kennzeichenrechtlichen Bezügen
  • Datenschutzrecht im E-Commerce, insbesondere zu Informations- und Belehrungspflichten
  • Internationales Privatrecht (IPR), mit grenzüberschreitenden Verträgen/Rechtsverletzungen
  • Internationales Zivilverfahrensrecht (IZVR), mit Auswirkungen auf Zuständigkeit von Gerichten
  • Medienrecht, bezogen auf Sorgfaltspflichten im Bereich journalistisch-redaktioneller Angebote, Jugendmedienschutz
  • Telekommunikationsrecht bzgl. Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen
  • Rundfunkrecht bezogen auf Gebühren für Empfangsgeräte wie Handy, Computer etc.

Vergleichsweise jung und schnellem Wandel unterworfen, ist Internetrecht ein außerordentlich dynamisches Rechtsgebiet, mit fortlaufend einzigartigen Fallkonstellationen. Dies führt im Ergebnis zu Gerichts- bzw. Einzelentscheidungen, etwa im Bereich Online-Handel, ob B2B oder B2C. Treten Sie online auf, müssen Sie die rechtlichen Anforderungen dazu erfüllen. Missachten Sie zwingende Vorschriften, stehen Ihren Wettbewerbern Unterlassungsansprüche zu, auch Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte oder Verwertungsrechte werfen rechtliche Problemstellungen auf. Bei der Registrierung einer neuen Domain sollten vorher immer mögliche Eingriffe in bestehende Schutzbereiche geprüft werden. Auch wenn Dritte neue Domains registrieren, sind bereits Eingriffe in Ihre eigenen Schutzbereiche möglich. Sie wären dann gehalten, Unterlassungsansprüche unverzüglich durchsetzen zu lassen.

Rechtsanwalt Internetrecht - versiert im digitalen Raum

Technische Entwicklungen schreiten rasant voran, die Gesetzgebung bemüht sich, damit Schritt zu halten. Speziell mit Blick auf das global verfügbare Netz bedeutet dies, dass bestehende Gesetze diesen Entwicklungen nicht selten hinterher hinken. Juristische Fallstricke, die insbesondere bei Einrichtung und Betrieb von Firmen-Websites die Beratung durch einen Rechtsanwalt im Internetrecht unverzichtbar machen. Denn jeder, der geschäftlicher bzw. gewerblicher Tätigkeit im Internet nachgeht, sieht sich mit einer Vielzahl an Regelungen konfrontiert, sobald es darum geht, den Internetauftritt rechtssicher zu gestalten. Gelingt dieses aber nicht, kann die Missachtung minimaler Anforderungen bereits kostenintensive Abmahnungen auslösen. Gut, wenn Ihr Rechtsanwalt auch über technisch-wirtschaftliches Know-how und einen entsprechenden Background verfügt, nicht zuletzt, weil er selbst im Netz gut aufgestellt ist - so wie wir. Unsere Kanzlei berät Sie in allen Fragen rund ums Internet - bei Erstellung und Betrieb Ihrer geschäftlichen Website, von Impressum über AGB bis Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung. Hier ein Auszug unseres Leistungsspektrums:

Online Shops von eBay bis Amazon

  • rechtssichere Ausgestaltung
  • Verträge E-Commerce und Online-Auktion
  • Widerrufsrecht, Gewährleistung und Garantie bzgl. Internetkauf
  • Erstellen Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Pflichten auf Webseiten bzgl. Information und Kennzeichnung

Datenschutzrecht

  • Umsetzung passgenauer Datenschutzerklärungen
  • Kundendaten, Tracking, (internationale) Datenübertragung
  • abmahnfestes, datenschutzkonformes Marketing

Abmahnungen, Urheberrecht

  • Beachtung Urheber- und Verwertungsrechte Webpräsenz-Erstellung
  • rechtliche Fragen bzgl. Urheberrechte und Tauschbörsen
  • Urheberansprüche durchsetzen
  • Rechtsverletzungen verfolgen

Portale, Provider, Agenturen und Plattformen

  • Beratung für Agenturen, Provider
  • passgenaue AGB für Betreiber von Portalen
  • rechtssichere Verträge und Webseiten im Bereich B2B
  • Markenrecht, Namensrecht
  • Verstöße vermeiden bei Markenrecht, Unternehmenskennzeichen und Werktiteln
  • Domainproblem bzgl. Marken- bzw. Namensrecht
  • Markenrecherche, Markenanmeldungen

Wettbewerbsrecht

  • Unternehmerwebpräsenz, Online-Shop abmahnsicher gestalten
  • Check: Werbekampagnen, E-Mail-Marketing, Social Media, Tracking
  • Abwehr: wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

Sie sehen: Ganz gleich, ob Sie eine Abmahnung erhalten oder wettbewerbs- oder urheberrechtswidriges Verhalten eines Konkurrenten per Abmahnung unterbinden wollen - ein Rechtsanwalt für Internet setzt sich für Sie ein. Allerdings kennt besonders das Internetrecht weder Standardfragen, noch Standardlösungen. Ein versierter Rechtsanwalt für Internetrecht hält sich zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden. Denn die Infrastruktur des Internet, seine Nutzung und Werbeformen wandeln sich fortlaufend. Zugegeben: Auch als Laie können Sie sich, etwas Zeit und Mühe vorausgesetzt, einen gewissen Überblick über die juristischen Anforderungen verschaffen. Aber nur Detailkenntnis - nicht zuletzt von Service Providern, Softwarehäusern oder Marktplatzbetreibern - bürgt in Ihrem Einzelfall für echte Rechtssicherheit.

Abmahnung - wozu?

Als Ihr Rechtsanwalt im Internetrecht liegt unser Schwerpunkt auf der Abmahnseite. Selbst kleinste Verstöße eines Konkurrenten im Wettbewerbsrecht können entscheidende Nachteile gegenüber dem Wettbewerber für Sie begründen. Um dies zu vermeiden, gilt es, auch schon kleinere Verstöße wirksam zu unterbinden. Eventuell ist es also Zeit, sich wettbewerbsrechtlich mit einem Mitbewerber auseinandersetzen. Sprich, diesen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Dies kann der Fall sein, wenn Sie Ihr geistiges Eigentum - verknüpft mit Markenrecht, Patentrecht, Designrecht etc. - schützen müssen. Ein Verbraucher hat Musik heruntergeladen, Ihre Fotos für seine Zwecke oder im eigenen Ebay-Shop genutzt? Oder in seinem Angebot als privater Verkäufer gefälschte Produkte unter dem Namen Ihrer Marke angeboten? Dann spricht Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht eine Abmahnung für Sie aus; auch Industrie- und Handelskammern versenden Abmahnungen zum Schutz von Mitgliederinteressen.

Abmahnanwälte - oder wie man besser zielgerichtet und seriös abmahnt

Ein seriöser Rechtsanwalt für Internetrecht und Abmahnung, geht das d'accord? Für uns auf jeden Fall. Weil ein guter Ruf verpflichtet. In diesem Rahmen weisen wir darauf hin, dass urheberrechtliche Abmahnungen in den allermeisten Fällen leider berechtigt sind: Allein die Tatsache, dass diese Rechtsbrüche in inflationärem Umfang auftreten, darf nicht zu dem Schluss verleiten, dass sich diese in jedem Einzelfall nicht weniger als Urheberrechtsverletzung qualifizieren. Die Abmahnpraxis folgt klaren Regeln. Sie hält demjenigen, dem die Rechtsverletzung vorgeworfen wird, diese als solche zunächst vor - und fordert ihn zur Abhilfe bzw. künftiger Unterlassung der rechtsverletzenden Handlung auf. Zu diesem Zweck übersendet Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht gleichzeitig eine strafbewährte Unterlassungserklärung einschließlich Fristsetzung. Mit seiner Unterschrift darunter verpflichtet sich nun der Abgemahnte, gleichartige Verstöße in Zukunft zu unterlassen. Ein korrektes Procedere erfordert hier darzulegen, worin die Verletzungshandlung besteht und woraus der Abmahnende seinen Anspruch ableitet. Nur eine Abmahnung, bei der die Tatbestandsmerkmale der verletzten Rechtsnorm wirklich erfüllt sind, ist wasserdicht. Dabei darf eine Unterlassungserklärung nicht über den Rahmen des zu Unterlassenden hinausgehen. Auch eine Vertragsstrafe hat im Verhältnis zum gerügten Verstoß zu stehen.

Wenn Sie abmahnen müssen

Wie unbedeutend auch der Anschein: Jeder Wettbewerbsverstoß kann wichtige Bedeutung für Ihren Geschäftsbetrieb haben, weshalb Sie einen Rechtsanwalt für Internetrecht in jedem Abmahnungsfall beauftragen sollten. Einfach selbst, per E-Mail oder Telefon erledigen? Hier muss Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht Sie warnen - vor großen Haftungsrisiken. Mit Kenntnis laufen sehr kurze Verjährungsfristen (sechs Monate bei Wettbewerbsverstößen, der Weg per einstweiliger Verfügung ist bereits nach einem Monat versperrt, nicht zu reden von Postlaufzeiten etc.). Also immer dann, wenn diese Ihnen zum Nachteil und Ihrem Konkurrenten zum wirtschaftlichen Marktvorteil geraten. Zum Beispiel: Immer wieder räumen Ebay-Verkäufer Kunden zu kurze Widerrufsfristen ein - Teil einer Preiskalkulation, denn ohne Widerruf entstehen keine Kosten. Also sind Unternehmen, die ihre Kunden rechtlich korrekt belehren, die Dummen. Um fehlende Rechtskonformität nicht zu belohnen, verfügt Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht über das Instrument der Abmahnung. Nicht selten werden nicht rechtskonforme Belehrungen oder AGB durch andere Händler bedenkenlos kopiert - fertig ist ein Multiplikator, der den Wettbewerbsnachteil für Sie quasi potenziert. Eine Abmahnung als übliches Mittel der Wahl regelt Streitigkeiten relativ kostengünstig, wo Unterlassungspflichten Thema sind, ohne die Gerichte bei Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen zu bemühen. Zwar sind Sie als Verletzter nicht zum Abmahnen verpflichtet, sondern können auch direkt ein Verfahren einleiten. Erkennt Ihr Verletzer aber den Unterlassungsanspruch vor Gericht direkt an, haben Sie laut § 93 ZPO die Verfahrenskosten zu tragen, da hier der Zwischenschritt der Überprüfung durch den Abgemahnten fehlt. Also besser zunächst abmahnen - und zwar aus Nachweisgründen schriftlich, wenngleich auch eine telefonische oder eine Erklärung per E-Mail korrekt ist. Vorausgesetzt, diese versetzt den Abgemahnten in die Lage, die Berechtigung der Abmahnung (wie bereits erwähnt) zu überprüfen. Die benannte (Vertrags-)Strafe muss geeignet sein, zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern, wobei dem Ausmaß der Zuwiderhandlung auch die wirtschaftliche Größe und Situation des verletzenden Unternehmens zu berücksichtigen ist. Und dann? Der durch Ihren Rechtsanwalt für Internetrecht Abgemahnte kann die Abmahnung zurückweisen, die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung des Schadensersatzes verweigern. Oder, zwar eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Zahlung verweigern oder verhandeln, um die Ursprungsforderung zu senken. Unterzeichnet Ihr Unterlassungsschuldner die Erklärung, ist er nicht nur zur Unterlassung, sondern auch dazu verpflichtet, Auskunft zu erteilen sowie Schadensersatz zu leisten - eine Erklärung, an deren Inhalte er dann für 30 Jahre gebunden ist. Falls der Verletzer Ihre Abmahnung jedoch ignoriert, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche per einstweiliger Verfügung durchzusetzen.

Wenn Sie abgemahnt werden

Als Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Internetrecht liegt unser Fokus primär auf der Durchsetzung von Ansprüchen via Abmahnung als auch auf der Verteidigung von Opfern unseriöser Abmahnanwälte und -praktiken. Aber: Als Unternehmer und juristischer Laie müssen Sie sich wehren, sollten Sie selbst Abmahnungen erhalten - und dazu die Hilfe eines Rechtsanwalts für Internetrecht in Anspruch nehmen. Als Ihre Rechtsanwaltskanzlei Internetrecht prüfen wir, ob eine Abmahnung Bestand hat bzw. überhaupt rechtens ist - und helfen Ihnen, richtig zu reagieren. Gewusst? Niemand muss auf eine unbegründete Abmahnung antworten. Aber es empfiehlt sich im Interesse der Klarstellung, eine Abmahnung mit kurzer Begründung ausdrücklich zurückzuweisen. Bevor Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Internetrecht prüfen lassen, ob der Vorwurf der Rechtsverletzung begründet ist. Falls ja, senden Sie die Unterlassungserklärung stets innerhalb der geforderten Frist zurück. Denn geht diese erst nach Fristablauf ein, entfällt zwar der Anlass zur Klage, aber der Abmahnende kann, z. B. wegen bereits entstandener Prozesskosten, Anspruch auf Ersatz geltend machen.

Prüfung Ihres Internetauftritts, Onlineshops oder anderer Webpräsenzen

Sind Sie rechtlich korrekt aufgestellt, sind alle Rechtsvorschriften, alle aktuellen Gerichtsentscheidungen berücksichtigt? Sind alle Pflichtangaben enthalten, alle branchentypischen Besonderheiten beachtet, Ihre Werbeaussagen nicht wettbewerbswidrig? Schon in der Planungsphase Ihres rechtskonformen Online-Shops steht Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht an Ihrer Seite, auch in der Gründungsphase - eine Entscheidung, die nicht zuletzt existenzsichernd wirkt, weil sie Abmahnfallen von vornherein den Riegel vorschiebt. Zur rechtssicheren Gestaltung Ihres gesamten Internetauftritts entwirft Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht gern ein spezielles, auf Sie zugeschnittenes Konzept.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller juristischen Anforderungen, auch textlich, wie zum Beispiel bei

  • Impressum
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Rückgabe- und Widerrufsbelehrung
  • Datenschutzerklärung
  • Allgemeine Verbraucherhinweise zur Website-Nutzung

Wobei wir Sie ausserdem begleiten: Social Media & Co.

Mehr noch: Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht berät und begleitet Sie auch zum Problemfeld Urheberrecht, Strafrecht und Jugendschutzrecht hinsichtlich Ihrer Internetpräsenz, inklusive rechtlicher Endkontrolle. Selbstredend erstreckt sich das Leistungsspektrum Ihres Rechtsanwalts für Internetrecht auch auf Social Media im Rahmen geschäftlicher Nutzung, von Facebook bis YouTube. Es ergeben sich weitere Haftungsfragen? Die Basis für Online-Haftung legt hier das Telemediengesetz (TMG) - Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht berät dazu - zum Beispiel Hosting-Provider, die Speicherplatz für fremde Inhalte anbieten oder Access-Provider, die den Zugang zum Netz über Wählverbindungen herstellen oder Content-Provider, die das Internet mit eigenen Inhalten versorgen.

Die Kosten

Alle Kosten und Vergütungen sind transparent und nachvollziehbar. Nicht zuletzt, weil Ihnen als Abmahnendem bei berechtigter Abmahnung ein Kostenerstattungsanspruch zusteht. Bei Rechtsverletzungen im Internet bemisst sich die Kostenhöhe in der Regel nach dem Gebührenstreitwert. Die Schätzung des Streitwerts durch ein Gericht orientiert sich am wirtschaftlichen Klägerinteresse und dem Umfang des Wettbewerbsverstoßes durch den Konkurrenten. Sie haben Fragen zu Kosten und Gebühren? All diese Aspekte werden in unserem Hause per schriftlicher Vergütungsvereinbarung geregelt.

Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht: Unternehmerrechte pragmatisch durchsetzen

Leider werden die Folgen von Rechtsverstößen im Internet - wie z. B. Vertragsstrafeversprechen oder rechtskräftiger Titel - von Unternehmern oft unterschätzt. Zu diesen Unternehmern sollten Sie nicht gehören! Leider spielt es aus rechtlichem Blickwinkel keine Rolle, ob Sie einen Verstoß aus Unwissenheit begehen - oder einen solchen Verstoß der Konkurrenz zu Ihren Lasten nicht erkennen. Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht ist Ihr Ansprechpartner für alle Rechtsgebiete im Bereich Neue Medien - und kann gem. § 14k der Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse in seinem Spezialgebiet nachweisen. Was kann Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht heute für Sie tun? Sprechen Sie uns an: Eine klare kommunikative Ebene schafft die Basis für vertrauensvolle Zusammenarbeit und die zeitnahe Durchsetzung Ihrer Unternehmerrechte - stets effizient und pragmatisch. Engagement, das in einem Rechtsstreit münden kann, aber - nach Abwägung von Risiken und Chancen - keinesfalls muss. Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht wird Sie in Ihren unternehmerischen Interessen bestmöglich unterstützen - in jedem Fall.



Wir kennen uns im Internetrecht aus.

Fragen Sie uns, wenn es um Ihre Rechte im Internet geht.

Es würde uns sehr freuen, Sie im Kreise der Mandantschaft der Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft begrüßen zu dürfen. Kontaktieren Sie uns jetzt.



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Hessischer VGH, Beschluss vom 27. März 1990, Az.: 7 TG 3310/88BPatG, Beschluss vom 4. Oktober 2006, Az.: 25 W (pat) 89/04BPatG, Beschluss vom 8. Dezember 2004, Az.: 32 W (pat) 396/02BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009, Az.: X ZR 153/04BPatG, Beschluss vom 1. Juli 2009, Az.: 9 W (pat) 386/04OLG München, Beschluss vom 19. Februar 2009, Az.: 31 AR 38/09OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13. August 2009, Az.: 6 U 80/09BPatG, Beschluss vom 11. April 2011, Az.: 29 W (pat) 3/10BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012, Az.: II ZB 14/11BGH, Urteil vom 7. Juli 2015, Az.: X ZR 100/13