Rechtsanwalt Markenrecht

Unverwechselbar, individuell und auf Dauer angelegt: Eine gute Marke, die Waren und Dienstleistungen prägnant kennzeichnet, besitzt immensen Wert. Diesen zu schützen und zu verteidigen, ist Sache gewerblichen Rechtsschutzes und Markenrechts. Doch wann werden gewerblicher Rechtsschutz und Markenrecht für Sie relevant? Die Antwort ist einfach zu geben: Sobald Sie immaterielle Rechtsgüter schützen müssen - oder selbst Schutzrechte Dritter verletzt haben.

Wirksamer Markenschutz

Ihr Renommee, zukunftssicher gedacht.

Niemand muss Verletzungen eigener Marken tatenlos akzeptieren: Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht berät und vertritt Sie bundesweit in allen Fragen, in jedem Verfahrensstadium. Und unterstützt Sie selbstredend auch, wenn Sie die erstmalige Anmeldung einer Marke erwägen.

Was das Markenrecht schützt

Markenrecht schützt Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen. Nur Kennzeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer abzugrenzen, dürfen sich Marken nennen.

Voraussetzungen und Reichweite von Markenschutz regelt das Markengesetz (MarkenG). Entsprechend schützt das Markenrecht unter anderem:

  • reine Wortmarken
  • Bildmarken
  • kombinierte Wort- / Bildmarken
  • Hörmarken (Jingles)
  • Farben oder bestimmte Farbkombinationen
  • unverwechselbare Formen von Verpackungen
  • geschäftliche Bezeichnungen
  • geografische Herkunftsangaben (wie "Champagner" oder "Made in Germany")
  • Werktitel im Bereich Buch, Filme, Software oder Spiele

Geführt wird das deutsche Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Liegen die Eintragungsvoraussetzungen vor, wird ein Kennzeichen dort eingetragen - für jedermann zugänglich im elektronischen Markenblatt zu ersehen. Für den Inhaber eingetragener Marken leiten sich daraus Rechte, aber auch Pflichten ab. Wird sein Kennzeichen markenrechtswidrig genutzt, kann er Ansprüche auf Unterlassung sowie Schadensersatz geltend machen, vorausgesetzt, die Marke wird auch tatsächlich benutzt. Denn wenn die Marke innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung nicht verwendet wird, dann kann ein entsprechender Antrag zu ihrer Löschung aus dem Markenregister führen.

Kollisionen: Was braucht es, um diese auszuschließen?

Ja, eine Markenanmeldung benennt Waren und Dienstleistungen exakt, es wird insoweit von Waren- und Dienstleistungsklassen gesprochen. Trotzdem kommt die Kollision mit älteren Kennzeichen vor - im Zweifelsfall gewinnt die Eintragung mit älterem Zeitrang. Kollisionen sollte man vermeiden, schließlich sollen Marken der Unterscheidung dienen, also Verwechslungen ausschließen.
Ein Beispiel: Im klanglichen Vergleich kann ein Kakaopulver, das sich Kabo nennt, gegen Rechte von Kaba verstoßen, das für ein vergleichbares Produkt steht. Ein Kaba, das für eine (fiktive) Buggymarke steht, stellt dagegen kein Problem dar - es sei denn, ein vergleichbares Produkt heißt bereits sehr ähnlich usw. Die Richtschnur sollte also sein: Sicherstellen, dass eine Verwechslung - und damit auch der unrechtmäßige Gebrauch der Marke - ausgeschlossen ist. Allerdings reicht die große Bekanntheit einer Marke oft schon aus (sogenannte "notorisch bekannte Marke"): Etwa wenn es sich bei dem einen Produkt um ein bekanntes, koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk und beim anderen um eine Süßigkeit handelt (das sich deshalb statt Coca-Cola-Schokolade nun Scho-Ka-Kola nennt).

Marke anmelden: So geht es

Strategisch vorzugehen, lohnt sich also. Von der Auswahl der richtigen Markenform, über die Anmeldung der Marke(n) bis hin zu deren Überwachung. Zur Anmeldung einer deutschen Marke ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Einmal erfolgreich registriert, ist die Marke für die Dauer von zehn Jahren geschützt. Ein Schutz, den Sie beliebig - um jeweils zehn weitere Jahre - verlängern können. Markenanmeldungen deutscher Marken (DE), europäischer Gemeinschaftsmarken (EM) sowie internationaler Marken (IR) bearbeitet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Auch auf europäischer Ebene besteht Markenschutz: Um eine EU-Marke schützen zu lassen, ist diese in das Markenregister des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) einzutragen. Auch hier beträgt die beliebig verlängerbare Schutzdauer zehn Jahre ab Anmeldung. Internationalem Markenschutz hat das Madrider Markenabkommen (MMA) bzw. das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) den Weg bereitet - und damit dem Eintrag als IR-Marke in das Markenregister der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organisation) WIPO.

Professionelle Recherche - durch Ihren Rechtsanwalt für Markenrecht

Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht unterstützt Sie im Vorfeld Ihrer Markenanmeldung. Wie eintragungsfähig ist Ihre Marke? Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht beantwortet diese Frage sehr gern und führt Ähnlichkeitsrecherchen durch, erarbeitet eine Markenstrategie und erstellt ein Waren- und Dienstleistungsklassenverzeichnis. Auch das Entwerfen markenrechtlicher Lizenzvereinbarungen ist Aufgabe Ihres Rechtsanwalts für Markenrecht. Außerdem prüft Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht, ob Ihre Marke oder ein vergleichbares Zeichen bereits eingetragen ist. Falls ja, könnte der Inhaber älterer Markenrechte Ihrer jüngeren Eintragung widersprechen. Das Ergebnis: Löschung Ihrer Marke. Dies ist nur ein Grund, weshalb Sie nach Eintrag auch Ihrerseits beobachten sollten, ob Mitbewerber ihrerseits Ihre Marke anmelden oder nutzen. Sie sind interessiert, ob Ihre Marke schon eingetragen ist? In der Datenbank des DPMA können Sie danach suchen - aufschlussreich für einen ersten Blick. Ein professioneller Rechtsbeistand im Markenrecht wird Ihnen stets dazu raten, durch professionelle Recherche sicher zu gehen. Das Markenamt selbst nimmt keine Kollisionsprüfung vor, sondern prüft lediglich folgende Punkte: Besteht gegen die Eintragung als Marke ein öffentliches Interesse, etwa bei Hoheitszeichen oder Ortsnamen, widersprechen die genannten Waren und Dienstleistungen amtlicher Klassifikation? Wenn ja, weist es Ihre Markenanmeldung zurück. Wenn nein, trägt es Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) direkt ins Markenregister ein; beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) wird nur die Markenanmeldung veröffentlicht.

Nach der Markenanmeldung

Und nun? Nach der Markenanmeldung läuft eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Alle, die glauben, über ältere Kennzeichenrechte zu verfügen, können gegen Gebühr Widerspruch beim DPMA bzw. EUIPO gegen die Eintragung einlegen und darin erläutern, worin die Kollisionslage besteht. Dann prüft das Markenamt: Wird dem Widerspruch stattgegeben, wird die beim DPMA eingetragene deutsche Marke gelöscht - zum Eintrag beim EUIPO kommt es dann gar nicht erst. Gegen eine solche Entscheidung können Sie Rechtsmittel einlegen, unterstützt durch Ihren Rechtsanwalt im Markenrecht. Ein Widerspruchsverfahren, das vergleichsweise geringe Kosten verursacht. Weitaus höher präsentiert sich das Kostenrisiko, wo eine Marke tatsächlich genutzt wurde, etwa als Aufdruck auf einer Verpackung. Schadensersatzansprüche sind die Folge. Eine Markenanmeldung begründet das Recht, eine Marke allein zu nutzen - und damit allen anderen deren Nutzung untersagen zu können. Manche Abmahnungen sind unberechtigt - Ihr Rechtsanwalt im Markenrecht wehrt diese erfolgreich für Sie ab. Im Falle einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung kommt eine Kostentragung der Rechtsverfolgungskosten durch Ihren Gegner in Betracht.

Markenanmeldung frühzeitig tätigen

Schon in erster Instanz ist das Prozesskostenrisiko mit über 9.000,- EUR zu beziffern, da die Streitwerte im Markenrecht im Regelfall mit 50.000,- EUR angenommen werden. Ist eine EU-Marke mit vielen Waren- oder Dienstleistungsklassen betroffen, kann ein Streitwert mit 250.000,- EUR zugrunde gelegt werden. Zudem sind nicht selten auch Patentanwälte eingebunden, was eine zusätzliche Erhöhung der Kosten bedeutet. Bei einer erfolgten Markenverletzung ist an den Inhaber der Marke Schadensersatz in Form von Gewinnherausgabe oder fiktiver Lizenz zu leisten. Auch hier bestehen für einen Rechtsanwalt im Markenrecht konstruktive Möglichkeiten. Besser jedoch, es kommt nicht soweit. Weshalb nichts so wichtig ist wie eine frühzeitig getätigte Markenanmeldung und vorherige gründliche Recherche. Verzichten Sie auf eine Markenanmeldung und entsprechende Recherche, riskieren Sie, durch denjenigen überholt zu werden, der diese bei späterer Anmeldung gegen Sie einsetzt. Zudem sind nicht nur die Kosten des Rechtsstreits zu beachten, denn eine komplette Umgestaltung Ihrer Waren ist meist die finanziell intensivere Folge des Unterlassungsanspruches.

Wenn Sie selbst Schadensersatz fordern können

Ist Ihre Marke durch Ihren Rechtsanwalt für Markenrecht eingetragen, bedeutet dies: Sie können untersagen, dass sich ähnliche Waren oder Dienstleistungen mit Ihren Eigenschaften schmücken und Ihre gute Reputation nutzen (unlautere Rufausbeutung), um kostenlos zu profitieren. Im Gegensatz zum unlauteren Profiteur, entsteht Ihnen dabei jedoch nicht selten ein beträchtlicher wirtschaftlicher Schaden. Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Markenrecht hilft Ihnen, weitreichende Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sobald das Recht an Ihrer Marke verletzt wird.

Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht spricht rechtzeitige Abmahnungen aus, was nicht zuletzt kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden kann. Neben Ansprüchen aus dem Markengesetz ergeben sich ggf. Ansprüche aus dem Namensrecht (§§ 12 BGB) sowie solche aus §§ 812, 823 BGB und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (§§ 8, 9, 10 UWG). Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht unterstützt Sie umfangreich im Fall von Markenverletzungen und hat auch die anderen Anspruchsgrundlagen für Sie im Auge.

Rechtsanwalt Markenrecht: Die Mandaten

Sie sind Mittelständler oder StartUp? Wir beraten Sie, aber auch Konzerne, Institutionen und öffentlich-rechtliche Körperschaften gleichermaßen und auf Augenhöhe, wie u. a.

  • IT-Unternehmen (Systemhäuser, Hersteller, Webdesigner etc.)
  • Verlagswesen (Herausgeber, Verlage, Autoren etc.)
  • Werbeagenturen
  • Filialisten (Einzelhandel, Hotels, Kliniken etc.)
  • Geldinstitute
  • Versicherungen
  • Industrieunternehmen
  • Kommunen
  • Stiftungen
  • Behörden
  • Bildungs- und Forschungseinrichtungen

Die gesamte Bandbreite kennzeichenrechtlicher Fragen

Zeit, die Sache anzupacken. Aber wozu einen Rechtsanwalt im Markenrecht mit der Recherche betrauen, wo Sie diese Suche nach identischen Zeichen im öffentlichen Markenregister von DPMA und EUIPO selbst durchführen können? Unsere Erfahrung im markenrechtlichen Bereich zeigt, dass Laien das Kollisionsrisiko schwer einschätzen können. Ob eine Ersparnis durch Verzicht auf professionelle Markenrecherche mögliche Risiken rechtfertigt, muss jeder Anmelder oder Benutzer einer Marke für sich entscheiden. Fakt ist, dass Rechtssicherheit beruhigt. Bevor Sie eine Marke anmelden, sollten Sie sich nicht irgendwie, sondern anwaltlich mit einem markenrechtlichen Schwerpunkt beraten lassen. Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht steht Ihnen im Rahmen der gesamten Bandbreite kennzeichenrechtlicher Fragen, auch rund ums Internet, professionell zur Seite. Und unterstützt Sie außerdem bei der Verwaltung von Markenrechten und Überwachung von Schutzfristen. Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht erarbeitet und beantwortet markenrechtliche Abmahnungen, verhandelt auch außergerichtlich, führt Verletzungsprozesse und vertritt Sie in Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren vor Gericht.

Zu den Schwerpunkten als Rechtsanwalt für Markenrecht zählen u. a.:

  • gewerblicher Rechtsschutz (Beratung, Anmeldung, Angriff und Verteidigung von Marken, Designs, Urheberrechten, Patenten, Domains etc.)
  • Wettbewerbsrecht (z. B. Rufausbeutung)
  • Vertragsgestaltung (Lizenzverträge, Markenübertragungsvertrag etc.)
  • Prozessführung (DPMA, HABM, WIPO, Bundespatentgericht, Land- und Oberlandesgerichte, markenrechtliche Abmahnung, Markenverletzungsverfahren etc.)
  • Vertretung bei Markenpiraterie
  • Markenbewertung
  • Beratung Markenstrategie (Markteintritt neue Märkte, Markenportfolio optimieren etc.)

Was kostet Sie guter Markenschutz?

Eine gute Nachricht zum Schluss. Markenschutz ist - verglichen mit dem wirtschaftlichen Wert einer prägnanten Marke - vergleichsweise günstig zu haben.
Die Anmeldegebühren für eine Marke berechnen sich nach der Reichweite des Schutzes, einerseits sowohl in Bezug auf den geographischen Schutzbereich und andererseits auf den Schutzbereichsumfang der Waren- oder Dienstleistungsklassen.
Die konkreten Kosten hängen dabei ganz von Ihren Vorstellen und Wünschen ab, die wir für Sie nach einer gemeinsamen Besprechung bestmöglich realisieren werden.

Sie möchten Ihr Unternehmen und zukünftige Projekte nachhaltig absichern? Wir schützen Ihre Marken, deutschland-, europa- und weltweit. Als zuverlässiger Partner, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Markenrecht und Dienstleister mit ausgewiesener Spezialisierung freuen wir uns darauf, Ihre Ansprüche auf Grundlage breit gefächerter Branchen- und Fachkenntnisse für Sie durchzusetzen - und so Ihren Erfolg konkret mitzugestalten.



Wir kennen uns im Markenrecht aus.

Fragen Sie uns, wenn es um Ihre Marke und deren Eintragung geht!

Es würde uns sehr freuen, Sie im Kreise der Mandantschaft der Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft begrüßen zu dürfen. Kontaktieren Sie uns jetzt.



Admody

Rechtsanwälte Aktiengesellschaft


service@admody.com

0511 60 49 81 27 ☏

Kontaktformular ✎

Rückrufbitte ✆

Admody RAe AG
Theaterstraße 14 C
30159 Hannover
Deutschland

www.admody.com ▸





Für Recht.
Für geistiges Eigentum.
Für Schutz vor unlauterem Wettbewerb.
Für Unternehmen.
Für Sie.



 



§
Justitia

Bundesweite Dienstleistungen:

  • Beratung
  • Gerichtliche Vertretung
  • Außergerichtliche Vertretung

Rechtsgebiete:

Gewerblicher Rechtsschutz

  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht
  • Domainrecht
  • Lizenzrecht
  • Designrecht
  • Urheberrecht
  • Patentrecht
  • Lauterkeitsrecht
  • Namensrecht

Handels- & Gesellschaftsrecht

  • Kapitalgesellschaftsrecht
  • Personengesellschaftsrecht
  • Handelsgeschäftsrecht
  • Handelsstandsrecht
  • Internationales Kaufrecht
  • Internationales Gesellschaftsrecht
  • Konzernrecht
  • Umwandlungsrecht
  • Kartellrecht
  • Wirtschaftsrecht

IT-Recht

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Immaterialgüterrecht
  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht



Diese Seite teilen (soziale Medien):

LinkedIn+ Social Share Twitter Social Share Facebook Social Share









Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft






Jetzt Kontakt aufnehmen:


service@admody.com

☏ 0511 60 49 81 27

✎ Kontaktformular

✆ Rückrufbitte





Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft Stamp Logo




"Admody" und das Admody-Logo sind registrierte Marken von
Rechtsanwalt Sebastian Höhne, LL.M., LL.M.

19.03.2024 - 11:52 Uhr

Tag-Cloud:
Rechtsanwalt Domainrecht - Rechtsanwalt Internetrecht - Rechtsanwalt Markenrecht - Rechtsanwalt Medienrecht - Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht - Mitbewerber abmahnen lassen - PayPal Konto gesperrt


Aus der Urteilsdatenbank
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. März 2010, Az.: I-2 U 61/08BPatG, Beschluss vom 12. Juli 2000, Az.: 28 W (pat) 180/99BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2003, Az.: 28 W (pat) 150/02BGH, Urteil vom 25. Januar 2007, Az.: I ZR 133/04KG, Beschluss vom 25. Oktober 2004, Az.: 3 WF 211/04, 3 WF 212/04BGH, Urteil vom 3. Juli 2003, Az.: III ZR 109/02BPatG, Beschluss vom 23. Januar 2007, Az.: 33 W (pat) 6/05BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008, Az.: I ZR 197/06OLG Oldenburg, Urteil vom 25. August 2005, Az.: 1 U 60/05Brandenburgisches OLG, Urteil vom 11. Juli 2006, Az.: 2 U 27/05