Bundespatentgericht:
Beschluss vom 23. März 2005
Aktenzeichen: 28 W (pat) 317/03

(BPatG: Beschluss v. 23.03.2005, Az.: 28 W (pat) 317/03)

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 12 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 18. März 2003 und vom 14. Juli 2003 wirkungslos sind, soweit die Markenanmeldung "FUN" für die Waren

"Fahrzeuge zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft und/oder auf dem Wasser sowie deren Teile, soweit in Klasse 12 enthalten einschließlich Kraftfahrzeuge und deren Teile, Motoren für Landfahrzeuge; Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten einschließlich Fahrzeugmodelle, insbesondere Modellautos, Spielkarten, Bälle, Plüschtiere und sonstige Plüschspielzeugartikel, elektronische Spiele (einschließlich Videospiele), ausgenommen als Zusatzgeräte für Fernsehapparate und Videomonitore; Christbaumschmuck (ausgenommen Beleuchtungsgeräte und Zuckerwaren)"

teilweise zurückgewiesen wurde.

Gründe

Mit Beschluss vom 18. März 2003 hat die Markenstelle für Klasse 12 des Deutschen Patent- und Markenamtes der angemeldeten Marke die Eintragung teilweise versagt.

Die Erinnerung der Anmelderin der angegriffenen Marke hat sie mit Beschluss vom 14. Juli 2003 zurückgewiesen.

Die Anmelderin hat die Anmeldung der o.g. Marke zurückgenommen.

Auf Ihren Antrag vom 9. März 2005 war auszusprechen, dass die angefochtenen Beschlüsse demzufolge hinsichtlich der Zurückweisung der Anmeldung wirkungslos sind, § 82 Abs 1 Satz 1 MarkenG iVm § 269 Abs 3 Satz 1 ZPO analog (vgl dazu BGH Mitt 1998, 264 "Puma").

Stoppel Schwarz-Angele Paetzold Bb






BPatG:
Beschluss v. 23.03.2005
Az: 28 W (pat) 317/03


Link zum Urteil:
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