Bundespatentgericht:
Beschluss vom 10. Oktober 2006
Aktenzeichen: 33 W (pat) 7/04

(BPatG: Beschluss v. 10.10.2006, Az.: 33 W (pat) 7/04)

Tenor

Der auf die mündliche Verhandlung vom 2. Mai 2006 ergangene Beschluss wird berichtigt wie folgt:

Auf Seite 6 im ersten Absatz wird im zweiten Satz zwischen die Worte "für" und "gegeben" ein "nicht" eingefügt.

Gründe

Es handelt sich um eine offenbare Unrichtigkeit gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG. Sowohl aus dem Tenor als auch aus den Gründen ergibt sich, dass der Senat die Gefahr von Verwechslungen im vorliegenden Fall nicht für gegeben hält.






BPatG:
Beschluss v. 10.10.2006
Az: 33 W (pat) 7/04


Link zum Urteil:
https://www.admody.com/urteilsdatenbank/ad6ca006c3d4/BPatG_Beschluss_vom_10-Oktober-2006_Az_33-W-pat-7-04




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