Bundespatentgericht:
Beschluss vom 5. November 2001
Aktenzeichen: 30 W (pat) 1/01

(BPatG: Beschluss v. 05.11.2001, Az.: 30 W (pat) 1/01)

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe

I.

Zur Eintragung in das Markenregister angemeldet ist die Bezeichnung ID Modulmit dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:

Klasse 9 Optische, elektrotechnische und elektronische Apparate und Geräte (soweit in Klasse 9 enthalten); elektrotechnische und elektrische Geräte für die Aufnahme, Aussendung, Übertragung, den Empfang, die Wiedergabe und Bearbeitung von Lauten, Signalen, Zeichen und/oder Bildern; elektrotechnische und elektrische Nachrichten- und Datenaufnahme-, -verarbeitungs-, -sende-, -übertragungs-, -vermittlungs-, -speicher, -ausgabe- und -eingabegeräte; Computer, Software; zugehörige Einrichtungen und Teile aller vorgenannten Waren sowie zugehörige Peripheriegeräte; optische, elektrotechnische und elektronische Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere der Fernsprechvermittlungs- und Fernsprechübertragungstechnik wie Telefone, Bildtelefone, Telefonanrufbeantworter, Wählgeräte, Heimfernsprechgeräte, Telefonnebenstellenanlagen, zugehörige Einrichtungen und Teile aller vorgenannten Waren sowie zugehörige Peripheriegeräte; Telekommunikationsnetze, bestehend aus Vermittlungs- und Übertragungsgeräten, einzelnen Baugruppen und Bauteilen dieser Geräte, wie Geräte der Stromversorgung, Übertragungsmittel wie Nachrichtenkabel und Lichtwellenleiter und zugehörige Verbindungselemente, zugehörige Einrichtungen und Teile aller vorgenannten Waren sowie zugehörige Peripheriegeräte.

Klasse 38 Betrieb und Verwaltung von Geräten, Anlagen und sonstigen Erzeugnissen und Einrichtungen der Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik einschließlich Daten- und Telekommunikationsnetzen, sowie zugehörigen Einrichtungen und Teilen; Vermietung von Geräten und Anlagen der Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik.

Klasse 42 Beratung beim Aufbau und Betrieb von Geräten, Anlagen und sonstigen Erzeugnissen und Einrichtungen der Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik einschließlich Daten- und Telekommunikationsnetzen; Planung, Entwicklung, Projektierung, Beratung, Test, technische Überwachung, Systemintegration und Produktintegration auf dem Gebiet der Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik einschließlich Daten- und Telekommunikationsnetzen;

elektronische Dienstleistungen, nämlich das Sammeln, Speichern, Übersetzen, Weiterleiten oder Verteilen von Daten, Informationen, Abbildungen, Video- und Audiosequenzen, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen, insbesondere auch mittels interaktiv kommunizierenden (Computer-)Systeme;

Vermietung von Geräten und Anlagen der Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik;

Entwicklung, Erstellung und Vermietung von Datenverarbeitungsprogrammen.

Die Markenstelle für Klasse 9 des Patentamts hat die Anmeldung wegen des Bestehens eines Freihaltungsbedürfnisses und wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen, weil sie in der Bedeutung von "Identifikationsmodul" für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine beschreibende Angabe darstelle.

Die Anmelderin hat Beschwerde eingelegt. Sie erachtet die angemeldete Bezeichnung insbesondere deshalb für schutzfähig, weil sie in ihrer Gesamtheit nicht unmittelbar beschreibend für alle Waren und Dienstleistungen sei.

Die Anmelderin beantragt, den angefochtenen Beschluß aufzuheben.

Ergänzend wird auf das schriftsätzliche Vorbringen und den Beschluß der Markenstelle Bezug genommen.

II.

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache nicht begründet. Die angemeldete Marke ID Modul ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nach § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen.

Die angemeldete Bezeichnung ID Modul bedeutet unverkürzt "identification Modul". Das lateinischenglische Wort "identification" (=Identifikation) auf dessen erste beiden Buchstaben zu verkürzen, ist eine gängige Übung, insbesondere auf dem Fachgebiet der Datenverarbeitung. IDs sind Zahlen, Namen oder andere eindeutige Schlüssel, die verwendet werden, um bestimmte Geräte, Benutzer, Personen allgemein, Vorgänge oder andere Elemente zu erkennen, zum Beispiel in einem Computer oder einem Programm (vgl Linke/Winkler, Das M&T-Computerlexikon 2000 S 348; Schulze, Lexikon Computerwissen S 425). Angesichts der wachsenden Kommunikation zwischen Menschen und Maschinen in Computernetzen ist die Benutzeridentifikation zur Sicherung der Zugangs- bzw Nutzungsberechtigung und zur Verhinderung von Mißbrauch ein wesentliches Kriterium in vielen Bereichen. Neben den oben genannten Ziffern und Buchstaben, die Sicherheitsrisiken bergen können, wird dabei zunehmend zu Schlüsseln übergegangen, die jeder bei sich trägt, zum Beispiel biometrische ID-Systeme, ua Identifikation über Fingerabdruck. Neben Netzzugang und PC sind Beispiele für Anwendungen Zutrittskontrollen, Diebstahlschutz (Automobil, Autoradios, Werkzeuge), Waffen, Mobiltelefone.

Ein "Modul" ist allgemein eine sich aus mehreren Elementen zusammensetzende Einheit innerhalb eines Gesamtsystems, die jederzeit ausgetauscht werden kann (Duden, Fremdwörterbuch, 6. Aufl). Im Hardwarebereich ist "Modul" die Kurzform für "Einsteckmodul" oder "Erweiterungsmodul"; es enthält eine Platine oder ein Gerät; durch das Einstecken des Moduls wird ein Computer oder ein anderes Gerät um bestimmte Eigenschaften erweitert (vgl Microsoft Press, Computer Lexikon, Ausgabe 2001 S 474). In der Programmierung ist ein Modul eine Sammlung von Routinen und Datenstrukturen, die eine bestimmte Aufgabe ausführen oder einen bestimmten abstrakten Datentyp implementieren (Microsoft Press aaO).

Die angemeldete Bezeichnung ID Modul bedeutet in ihrer Gesamtheit wörtlich übersetzt "Identifikationsmodul". In bezug auf die beanspruchten Waren wird durch das angemeldete Zeichen zum Ausdruck gebracht, daß es sich um Produkte handelt, die ein Identifikationsmodul enthalten oder realisieren; hinsichtlich der Dienstleistungen wird beschreibend auf ihren Inhalt bezug genommen, nämlich Identifikation durch Module. Diese beschreibende Sachaussage erstreckt sich entgegen der Auffassung der Anmelderin auf sämtliche von der Anmeldung erfaßten Waren und Dienstleistungen: alle können, wie ausgeführt, eine Identifikation durch Module beinhalten.

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BPatG:
Beschluss v. 05.11.2001
Az: 30 W (pat) 1/01


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