Bundespatentgericht:
Beschluss vom 25. Juni 2010
Aktenzeichen: 27 W (pat) 140/09

(BPatG: Beschluss v. 25.06.2010, Az.: 27 W (pat) 140/09)

Tenor

Der Tenor des Beschlusses des Senats vom 15. Februar 2010 wird wegen eines Schreibfehlers nach § 80 Abs. 1 MarkenG von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es statt "Beschluss der Markenstelle für Klasse 41 des Deutschen Patentund Markenamtes vom 15. Januar 2009" richtig lauten muss: "Beschluss der Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patentund Markenamtes vom 15. Januar 2009".

Gründe

Wie sich aus dem Tatbestand ergibt, ist der angefochtene Beschluss von der Markenstelle für Klasse 9 und nicht von derjenigen für Klasse 41 erlassen worden. Auch wenn der Schreibfehler keine Auswirkungen hat, ist zum allseitigen besseren Verständnis der Tenor auf Anregung des Deutschen Patentund Markenamtes zu berichtigen.

Dr. Albrecht Kruppa Schwarz Ko






BPatG:
Beschluss v. 25.06.2010
Az: 27 W (pat) 140/09


Link zum Urteil:
https://www.admody.com/urteilsdatenbank/18ead882c1f8/BPatG_Beschluss_vom_25-Juni-2010_Az_27-W-pat-140-09




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