Gerne können wir für Sie Ihre berechtigten Forderungen einziehen und von dem Schuldner beitreiben.
Der übliche Weg der Inkassotätigkeit führt über die außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung, die Beantragung eines Mahnbescheides und der sich daran anschließenden Zwangsvollstreckung, sollte die Zahlung bis dahin immer noch ausgeblieben sein.
Sofern der Schuldner sich, gleich an welchem Punkt der Inkassotätigkeit, gegen die Geltendmachung Ihrer berechtigten Forderung wehren sollte, so können wir für Sie auch direkt im gerichtlichen (streitigen) Verfahren tätig werden.
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