IT-Recht

Das IT-Recht oder auch "Informationstechnologierecht" ist eine Schnittmenge diverser Rechtsgebiete in Verbindung mit moderner Informations- und Kommunikationtechnik. So werden die Inhalte des IT-Rechts teilweise auch als Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht oder Softwarerecht bezeichnet.

Eine Kenntnis technischer Abläufe und die dezidierte Befassung mit den physikalischen Gegebenheiten eines Sachverhaltes sind zur korrekten rechtlichen Bewertung äußerst hilfreich, wenn nicht sogar entscheidend.

Durch den stetig wachsenden Online-Handel - gleich ob B2B oder B2C - sind so beispielsweise alle online auftretenden Unternehmen dazu verpflichtet, die rechtlichen Anforderungen an den Online-Handel zu erfüllen, wobei bei Missachtung zwingender Vorschriften auch Wettbewerbern Unterlassungsansprüche zustehen können.
Auch werfen diverse Immaterialgüterrechte (Kennzeichenrechte wie das Markenrecht oder Namensrecht, Urheberrechte oder Verwertungsrechte etc.) regelmäßig verschiedenste rechtliche Problemstellungen auf. Selbst bei der einfachen Registrierung eines Domainnamens kann es bereits zu Eingriffen in den jeweiligen Schutzbereich kommen, wodurch die unverzügliche Durchsetzung von etwaigen Unterlassungsansprüchen geboten ist.

Fachanwaltskenntnisse im IT-Recht

Zur Führung des Titels "Fachanwalt im Informationstechnologierecht" ist gem. § 14k der Fachanwaltsordnung nur berechtigt, wer besondere Kenntnisse in den folgenden Bereichen nachweisen kann:

1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,

2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),

3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,

4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,

5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,

6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,

7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,

8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,

9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.



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§
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OLG Köln, Urteil vom 30. April 2003, Az.: 6 U 217/02BPatG, Beschluss vom 28. März 2000, Az.: 11 W (pat) 13/00BPatG, Beschluss vom 10. Juni 2009, Az.: 21 W (pat) 302/09OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Mai 2010, Az.: 6 U 169/07OLG Köln, Urteil vom 25. März 2011, Az.: 6 U 174/10OLG München, Beschluss vom 14. September 2011, Az.: 31 Wx 360/11LG Hamburg, Urteil vom 23. Dezember 2008, Az.: 312 O 362/08BPatG, Beschluss vom 29. September 2009, Az.: 33 W (pat) 11/08LG Köln, Beschluss vom 23. April 2003, Az.: 9 T 40/03LG Düsseldorf, Urteil vom 5. Mai 2004, Az.: 4 O 378/01