IT-Recht

Das IT-Recht oder auch "Informationstechnologierecht" ist eine Schnittmenge diverser Rechtsgebiete in Verbindung mit moderner Informations- und Kommunikationtechnik. So werden die Inhalte des IT-Rechts teilweise auch als Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht oder Softwarerecht bezeichnet.

Eine Kenntnis technischer Abläufe und die dezidierte Befassung mit den physikalischen Gegebenheiten eines Sachverhaltes sind zur korrekten rechtlichen Bewertung äußerst hilfreich, wenn nicht sogar entscheidend.

Durch den stetig wachsenden Online-Handel - gleich ob B2B oder B2C - sind so beispielsweise alle online auftretenden Unternehmen dazu verpflichtet, die rechtlichen Anforderungen an den Online-Handel zu erfüllen, wobei bei Missachtung zwingender Vorschriften auch Wettbewerbern Unterlassungsansprüche zustehen können.
Auch werfen diverse Immaterialgüterrechte (Kennzeichenrechte wie das Markenrecht oder Namensrecht, Urheberrechte oder Verwertungsrechte etc.) regelmäßig verschiedenste rechtliche Problemstellungen auf. Selbst bei der einfachen Registrierung eines Domainnamens kann es bereits zu Eingriffen in den jeweiligen Schutzbereich kommen, wodurch die unverzügliche Durchsetzung von etwaigen Unterlassungsansprüchen geboten ist.

Fachanwaltskenntnisse im IT-Recht

Zur Führung des Titels "Fachanwalt im Informationstechnologierecht" ist gem. § 14k der Fachanwaltsordnung nur berechtigt, wer besondere Kenntnisse in den folgenden Bereichen nachweisen kann:

1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,

2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),

3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,

4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,

5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,

6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,

7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,

8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,

9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.



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29.09.2023 - 08:24 Uhr

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OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. Februar 2010, Az.: 6 U 236/09BPatG, Beschluss vom 3. Dezember 2002, Az.: 33 W (pat) 40/01AG Nürnberg, Urteil vom 22. Februar 2016, Az.: 32 C 4607/15LAG Hamm, Beschluss vom 23. Dezember 2005, Az.: 4 Ta 510/05LG Köln, Urteil vom 19. Januar 2012, Az.: 81 O 96/11LG München I, Urteil vom 23. Oktober 2008, Az.: 7 O 17209/07BGH, Urteil vom 5. Juni 2008, Az.: I ZR 208/05BGH, Urteil vom 19. Juni 2012, Az.: X ZR 79/11BPatG, Beschluss vom 25. Januar 2006, Az.: 29 W (pat) 212/03BPatG, Beschluss vom 18. Oktober 2000, Az.: 32 W (pat) 224/99