Kosten und Vergütung

Kosten und Vergütungen müssen, und dies insbesondere im Bereich der Rechtsdienstleistungen, stets transparent und nachvollziehbar sein.
So werden nicht nur die Kosten der eigenen Arbeit dezidiert dargelegt, sondern explizit auch Kosten, welche bei Gerichten, Behörden oder womöglich auch dem Gegner anfallen, um größtmögliche Aufklärung zu erreichen.

Unsere Abrechnungsmodelle

Im Rahmen einer Erstberatung ohne weitere Tätigkeit wird eine Pauschale abgerechnet.
Eine Erstberatung ist insbesondere auch telefonisch möglich.

Ansonsten erfolgt die Abrechnung grundsätzlich über eine pauschale Vergütung auf Stundenbasis, wobei immer dann, wenn die pauschale Vergütung hinter der regulären Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zurück bleiben würde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet wird.

Dies ist insbesondere in rechtsförmlichen Verfahren zu beachten, denn dort ist eine geringere Abrechnung als nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im Rahmen der berufsrechtlich zwingenden Vorschriften unzulässig.

Die Vereinbarung einer Pauschale für die gesamte Tätigkeit kommt demgegenüber nur dann in Betracht, sofern sich der Umfang des Arbeitsaufwandes von vornherein abschätzen lässt und es sich entweder um ein einmaliges Projekt oder um klar definierte wiederkehrende Handlungen innerhalb eines Arbeitsauftrages handelt.



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AG Münster, Urteil vom 14. Januar 2013, Az.: 48 C 2651/12OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Februar 2012, Az.: 16 A 1456/08BPatG, Beschluss vom 30. November 2000, Az.: 17 W (pat) 35/99BGH, Beschluss vom 24. Mai 2013, Az.: AnwZ (Brfg) 15/13OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2006, Az.: VI-3 Kart 150/06 (V)BPatG, Beschluss vom 6. November 2000, Az.: 9 W (pat) 23/00BPatG, Beschluss vom 28. Juni 2010, Az.: 9 W (pat) 315/06OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: 14 B 1009/09BPatG, Beschluss vom 23. Januar 2001, Az.: 27 W (pat) 96/99BGH, Urteil vom 4. Februar 2010, Az.: I ZR 30/08