(BGH: Beschluss v. 15.06.2004, Az.: IX ZR 270/02)
Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 15. Juni 2004 entschieden, dass der Leitsatz eines früheren Urteils korrigiert werden muss. Es wurde festgestellt, dass in der §enzeile ein Fehler vorliegt: Statt "BRAO § 18" muss es eigentlich "BRAGO § 18" heißen. Die Korrektur wurde aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit vorgenommen. Die Entscheidung wurde von den Richtern Kreft, Fischer, Ganter, Nekovi und Vill getroffen.
Der Leitsatz des Urteils vom 23. Oktober 2003 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß es in der Paragraphenzeile heißen muß statt "BRAO § 18": "BRAGO § 18".
Kreft Fischer Ganter Nekovi Vill
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