Bundespatentgericht:
Beschluss vom 13. August 2008
Aktenzeichen: 28 W (pat) 198/07

(BPatG: Beschluss v. 13.08.2008, Az.: 28 W (pat) 198/07)




Zusammenfassung der Gerichtsentscheidung

Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 13. August 2008 (Aktenzeichen 28 W (pat) 198/07) festgestellt, dass sich das Widerspruchsverfahren in der Hauptsache erledigt hat. Der Grund dafür ist, dass die angegriffene Marke aufgrund des Ablaufs ihrer Schutzdauer am 1. Dezember 2007 aus dem Register gelöscht wurde. Dadurch haben sich auch die angegriffenen Beschlüsse des Markenstelle für Klasse 12 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 29. Januar 2004 und vom 8. Mai 2007 in der Hauptsache erledigt.

Die Wort-Kombination "ELCH-EDITION" wurde am 12. November 1997 für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 16 und 35 zur Eintragung in das Markenregister angemeldet und am 21. April 1998 eingetragen. Es wurde jedoch Einspruch aus der älteren Marke "ELCH" (Nummer 396 55 193) erhoben. Aufgrund dieses Widerspruchs wurden Teile der angegriffenen Marke mit Beschluss vom 29. Januar 2004 und erneut am 8. Mai 2007 teilweise gelöscht.

Der Markeninhaber hat gegen den Beschluss vom 8. Mai 2007 Beschwerde eingelegt. Da der Markeninhaber jedoch die fällige Verlängerungsgebühr für die Aufrechterhaltung der Schutzdauer nicht gezahlt hatte, wurde die angegriffene Marke am 1. Dezember 2007 aus dem Register gelöscht. Dadurch hat sich das Widerspruchsverfahren in der Hauptsache erledigt. Auch die angegriffenen Beschlüsse vom 29. Januar 2004 und vom 8. Mai 2007 haben sich erledigt, da sie durch die wirksame Einlegung der Beschwerde vorübergehend unwirksam waren und nunmehr verfahrensrechtlich wie die Beschwerde behandelt werden.

Dieser Beschluss des Bundespatentgerichts wurde von den Anwälten Stoppel, Schell, Werner und Me gefasst.




Die Gerichtsentscheidung im Volltext:

BPatG: Beschluss v. 13.08.2008, Az: 28 W (pat) 198/07


Tenor

Es wird festgestellt, dass sich das Widerspruchsverfahren in der Hauptsache erledigt hat, nachdem die angegriffene Marke wegen Ablaufs ihrer Schutzdauer mit Wirkung vom 1. Dezember 2007 im Register gelöscht worden ist. Damit haben sich auch die angegriffenen Beschlüsse des Markenstelle für Klasse 12 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 29. Januar 2004 und vom 8. Mai 2007 in der Hauptsache erledigt.

Gründe

I.

Die Wort-Kombination ELCH-EDITION ist am 12. November 1997 für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 16 und 35 zur Eintragung in das Markenregister angemeldet worden. Die Eintragung erfolgte am 21. April 1998 unter der Nummer 397 54 699. Dagegen ist Einspruch erhoben aus der prioritätsälteren Marke 396 55 193 "ELCH". Wegen dieses Widerspruchs hat die Markenstelle für Klasse 12 des Deutschen Patent- und Markenamts die angegriffene Marke mit Erstbeschluss vom 29. Januar 2004 und mit Erinnerungsbeschluss vom 8. Mai 2007 teilweise gelöscht.

Gegen den Erinnerungsbeschluss hat der Markeninhaber am 21. Juni 2007 Beschwerde eingelegt. Nachdem der Markeninhaber die am 30. November 2007 fällig gewordene erste Verlängerungsgebühr für die Aufrechterhaltung der Schutzdauer seiner Marke nicht gezahlt hatte, hat das Patentamt die angegriffene Marke mit Wirkung vom 1. Dezember 2007 im Register gelöscht. Damit hat sich das Widerspruchsverfahren in der Hauptsache erledigt (s. für den vergleichbaren Fall des Verzichts auf die angegriffene Marke Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Auflage, § 48 Rnr. 9). In der Hauptsache erledigt haben sich auch die angegriffenen Beschlüsse der Markenstelle vom 29. Januar 2004 und vom 8. Mai 2007. Diese Beschlüsse waren durch die wirksame Einlegung der Beschwerde schwebend unwirksam und sind verfahrensrechtlich wie die Beschwerde zu behandeln, mit der sonst abschließend über sie entschieden worden wäre.

Stoppel Schell Werner Me






BPatG:
Beschluss v. 13.08.2008
Az: 28 W (pat) 198/07


Link zum Urteil:
https://www.admody.com/gerichtsentscheidung/3ad93e497f14/BPatG_Beschluss_vom_13-August-2008_Az_28-W-pat-198-07




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