Rechtsanwalt für Medienrecht

Das Medienrecht ist ein sehr komplexes und anspruchsvolles Rechtsgebiet, da es Schnittmengen aus Teilen des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts bildet. Berührt wird etwa das Urheberrecht als Teil des Zivilrechts. Daneben geht es im Medienrecht um übertragungsspezifische Rechtsteile, wie das Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht. Beide sind dem Verwaltungsrecht und damit dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
Das Medienrecht hat sich von einer klassischen Ausrichtung auf Presse, Rundfunk und Film heute um die modernen Medien, Internet bzw. Multimedia-Anwendungen, erweitert. Man kann im Medienrecht von einer technischen Seite sprechen, wie sie speziell das Telekommunikationsrecht verkörpert und von einer inhaltlichen, wie sie sich in den Regelungszielen der Rechtsmaterie spiegelt. Stichworte sind hier unter anderem der Schutz geistigen Eigentums sowie die Gewährleistung der Meinungsvielfalt. Ihr Rechtsanwalt für Medienrecht versteht sich als Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Ihre Rechte in allen Bereichen der Medien geht.

Was umfasst das Medienrecht und welche gesetzlichen Grundlagen sind einschlägig

Das Medienrecht soll allgemein folgende Rechtsprinzipien gewährleisten:

  • Eine allgemeine Infrastruktur in der Kommunikation und den geregelten Zugang dazu
  • Geistiges Eigentum
  • Gesicherter Meinungsvielfalt
  • Schutz der Mediennutzer, insbesondere über den Datenschutz sowie den Jugendschutz

Zusammengefasst regelt das Medienrecht damit die Teilhabe und den Zugang sowie die Nutzung von medialen Inhalten aller Art. Aufgrund der heutigen großen Bedeutung medialer Inhalte und auch deren Freiheit hat das Medienrecht sowohl europäische, verfassungsrechtliche nationale als auch einfachgesetzliche nationale Grundlagen.

Europarechtlich wichtig sind die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EGV, das Erfordernis der Rechtsangleichung nach Art. 47 und Art. 55 EGV sowie der Art. 86 Abs. 3 EGV. Damit ist der europäische Gesetzgeber sehr stark auf die wirtschaftliche Seite der Mediengestaltung fokussiert, was häufig kritisiert wird. In ihrem "Grünbuch zur Konvergenz von Telekommunikation, Medien und Informationstechnologien" betont die EU besonders den Dienstleistungscharakter der Mediengestaltung, so sollen etwas Monopole in jedem Fall unzulässig sein. Ergänzend stellt Art. 151 EGV auf die Erhaltung sowie Förderung kultureller Vielfalt ab.

Verfassungsrechtlich einschlägig sind die nationalen verfassungsrechtlichen Grundlagen in Deutschland. Diese sind in den sogenannten grundgesetzlichen Kommunikationsfreiheiten gebündelt worden. Hier finden sich die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. GG neben der Rezipienten- oder Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1, S. 1, 2. Hs. GG sowie die Rundfunk- und Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1, S. 2 GG. Auch die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG und das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG spielen eine Rolle.

Die Gesetzgebungskompetenzen im Medienrecht teilen sich Bund und Länder. Der Bund ist nach Art. 73 GG für die Bereiche Telekommunikation, Urheberrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Verlagsrecht zuständig. Die Länder hingegen haben die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 30 GG in Verbindung mit Art. 70 Abs. 1 GG für den Bereich Rundfunk und der Presse inne.

Dementsprechend hat man es unter anderem mit folgenden wichtigen einfachgesetzlichen Normierungen im Medienrecht zu tun:

  • Mit dem Presserecht und somit den Pressegesetzen der einzelnen Länder
  • Mit dem Urheberrechtsgesetz, dem Verlagsgesetz und dem Recht der Verwertungsgesellschaften, die zusammen das Verlagsrecht bilden
  • Mit Rundfunkstaatsverträgen und Landesmediengesetzen im Bereich des Rundfunkrechts
  • Mit dem Urheberrecht in Form des das Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG)

Verschiedene Verwertungsgesellschaften sind beteiligt, unter anderem die GEMA und VG Musikedition im Bereich Musik, die VG Bild-Kunst für bildliche Werke sowie die GVL bei der Wahrnehmung von allgemeinen Leistungsschutzrechten. Rechtliche und faktische Überschneidungen bestehen an dieser Stelle zum Marken- und Patentrecht, zum Gebrauchs- und Geschmacksmusterschutz sowie zum Wettbewerbsrecht.

Im Bereich der "neuen" Medien Internet und Multimedia war das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) lange Zeit wichtig, das 1997 drei neue Bundesgesetze gestaltete: Das Teledienstegesetz (TDG) das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und das Signaturgesetz zur Regelung der digitalen Signatur. Außerdem war der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Länder relevant.
Im Jahr 2007 vereinte das Telemediengesetz des Bundes das Teledienstegesetz und die Regelungen des Mediendienste-Staatsvertrages in seinem Abschnitt "Telemedien" in den §§ 54-61 RStV . Geltend ist auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder mit den Mindeststandards für den Jugendschutz.

Das Medienrecht ist stärker von einer Einzelfallbetrachtung geprägt als andere Rechtsgebiete, weil es sich gerade im Bereich der sogenannten neuen Medien schnell verändert und entwickelt. Auf neue Gefahren und Rechtsverletzungen können und müssen häufig die Gerichte schneller reagieren als der Gesetzgeber. Deshalb wird der Bereich Medienrecht von einer umfassenden Kasuistik (Case Law) begleitet. Dies verlangt dem Rechtsanwalt für Medienrecht viel ab: Eine profunde Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist für ihn unverzichtbar.
Es gibt weiterhin flankierende Gesetze in den Bereichen Medienregulierung, Medienwirtschaftsrecht, Medienzivilrecht sowie Medienarbeitsrecht. Gerade das Medienzivilrecht - es geht hier etwa um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten - gewinnt immer mehr an praktischer Bedeutung.

Es kann also sehr viele Gründe geben, einen Rechtsanwalt für Medienrecht einzuschalten. Vielfach wird es darum gehen, dass sich jemand in seinen Persönlichkeits- oder Urheberrechten verletzt fühlt. Der Rechtsanwalt für Medienrecht ist allerdings auch zuständig, wenn es um Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden im Bereich der Telekommunikation geht.

Die Beteiligten im Medienrecht

Im Medienrecht stehen sich verschiedenste Parteien gegenüber. Neben den Nutzern und Empfängern von Medien sind es Anbieter und Dienstleister im Medienbereich sowie entsprechende behördliche Stellen. Vielfach überschneiden sich die Anliegen und Interessen der Beteiligten. Nicht alle Beteiligten sind allerdings aus jeder Rechtsgrundlage unmittelbar berechtigt und verpflichtet. An dieser Stelle ist der erfahrene und kompetente Rechtsanwalt gefragt, wenn es um die Geltendmachung von Rechten geht. Er kann exakt unterscheiden, wen welche Rechtsgrundlagen unmittelbar berechtigen und verpflichten. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt für Medienrecht!

Was kann Ihr Rechtsanwalt für Medienrecht für Sie tun?

Ihr Rechtsanwalt für Medienrecht kann beratend und aktiv vertretend in sehr differenzierter Weise für Sie tätig werden.

Informationen zu einschlägigen Regelungen

Ihr Rechtsanwalt für Medienrecht steht für objektive Informationen. Er klärt Sie über Rechte und Pflichten auf, die Sie etwa als Anbieter von Telekommunikationsleistungen haben. Er kann Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihr geistiges Eigentum schützen und selbst die Verletzung fremder Rechte in diesem Bereich vermeiden. Dieses sind nur einige Beispiele. Die Komplexität des Medienrechts verlangt stets nach Informationen von einem Experten. Dieser Experte ist Ihr Rechtsanwalt für Medienrecht.

Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen Wettbewerber und Verletzter Ihrer Rechte

Der Rechtsanwalt im Medienrecht ist gleichermaßen Ihre erste Adresse, wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen im Bereich des Medienrechts geht. Dieses können beispielsweise Unterlassungsansprüche aus Ihrem Recht am eigenen Bild sein, oder auch Ansprüche aus der Verletzung des Urheberrechts und Kunsturheberrechts, um ein weiteres Beispiel zu nennen. Die rechtliche Natur dieser Ansprüche ist sehr verschieden. Neben den genannten Unterlassungsansprüchen kommen Haftungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht. Wie oben beschrieben sind auch die Rechtsgrundlagen höchst unterschiedlicher Herkunft. Mal sind sie öffentlichrechtlicher Natur, mal zivilrechtlicher.

Abwehr von Ansprüchen

Ihr Rechtsanwalt im Medienrecht steht Ihnen bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen und Ansprüchen zur Verfügung, ebenso wie bei der Verteidigung gegen behördliche Verfügungen im Medienrecht. Ähnlich wie im Wettbewerbsrecht kommt es auch im Medienrecht zuweilen zu ungerechtfertigten "Massenabmahnungen" und Forderungen. Hier ist der erfahrene Rechtsanwalt für Medienrecht ein wichtiger Partner, der jeden Einzelfall exakt prüft und die Rechtsmäßigkeit von Forderungen bewerten kann. Er kann auch formale Fehler herausfiltern und eine entsprechende Verteidigungsstrategie entwerfen.

Ihr Rechtsanwalt im Medienrecht: Monopole

Ein besonderes Teilgebiet des Medienrechts ist der Kampf gegen Monopole zum Beispiel im Bereich der Presse oder privater Fernsehsender. Hier trägt der Rechtsanwalt im Auftrag seiner Mandanten auch zur Sicherstellung der Meinungs- und Pressefreiheit bei.
Monopole im Bereich der Information sind besonders gefährlich, weil sie nicht nur Mitbewerber schädigen können, sondern auch die Vielfalt der Meinungen gefährden. Betrachtet man das Thema auf europäischer Ebene, wird die Möglichkeit der Einflussnahme in ihrer ganzen Dimension erfassbar. Informationen sind ein wertvolles Wirtschaftsgut, und gerade im Bereich Internet sowie Social Media sind "Informationensammler" unterwegs. Hier besteht nicht nur ein Interesse des einzelnen Nutzers der Medien daran, zu erfahren, was mit seinen Daten und Informationen geschieht, sondern ein ganz allgemeines Interesse am Schutz der Informationsvielfalt.

Zuerst zum Rechtsanwalt für Medienrecht

Das moderne Leben ist ohne Medien nicht mehr vorstellbar. Recht und Gesetz kommen dabei häufig mit dem rasanten Fortschritt in diesen Bereichen kaum mehr mit. Daher besteht immer die Gefahr, dass zumindest für einen bestimmten Zeitraum quasi rechtsfreie Räume entstehen. Dies kann etwa im Internet der Fall sein. Dabei stehen Freiheits- und Teilhaberechte immer in einem Spannungsverhältnis zu den Rechten anderer sowie dem teilweise berechtigten Interesse des Staates an der Kontrolle zum Schutz von schutzbedürftigen Mediennutzern. Die Gerichte spielen bei der Rechtsfortbildung und der Gestaltung dieses Spannungsverhältnisses eine Schlüsselrolle. Dies gilt auch für den Rechtsanwalt im Medienrecht. Er hat sich um die Information seiner Mandanten zu bemühen und um die Wahrnehmung ihrer Interessen in der teilweise nicht leicht durchschaubaren Materie des Medienrechts. Er ist dabei nicht nur Interessenvertreter der Mandanten, sondern sorgt außerdem dafür, dass moderne Medien althergebrachte Rechte Dritter ganz allgemein nicht verletzen.

Ein Beispiel ist die Musikbranche. Moderne mediale Übertragungsmöglichkeiten eröffnen ganz neue Wege, Musikwerke den Nutzern zugänglich zu machen, theoretisch auch vorbei an der GEMA und andere Verwertungsgesellschaften. Wenn sich Betroffene dagegen nicht zur Wehr setzen, werden ihre Urheberrechte zunehmend ausgehöhlt. Ein anderes Beispiel sind Persönlichkeitsrechte. Diese können in den neuen Medien in einer Art und Weise verletzt werden, wie es früher niemals möglich schien. Schnell wird dabei aus einem Einzelfall eine ganze Kette ähnlicher Vorfälle, die den gesellschaftlichen Frieden gefährden.

Der Rechtsanwalt für Medienrecht ist daher sehr häufig an der Schaffung neuer Präzedenzfälle und somit, zusammen mit den Gerichten, an der Rechtsfortbildung beteiligt, die bestimmte rechtliche Werte und Güter ganz allgemein erhalten hilft.



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