Herr Rechtsanwalt Sebastian Höhne aus Hannover ist Vorstand und Gründer der Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft.
Herr Höhne hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover erfolgreich abgeschlossen und führt zudem einen Master of Laws (LL.M.) im IT-Recht und geistigen Eigentum von der Universität Hannover als auch einen weiteren Master of Laws (LL.M.) in Information and Communication Technology Law von der Universität Oslo.
Im Rahmen seines Promotionsstudiums forscht er im Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter an der Leibniz Universität Hannover.
Im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolvierte er Stationen bei
- der 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht Hildesheim,
- der Staatsanwaltschaft in Hildesheim,
- dem Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit & Verkehr,
- einer auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Hannover als auch
- bei Google in Hamburg
und wurde im April 2016 nach erfolgreichem Bestehens des 2. Staatsexamens zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Die Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel (Fachrichtung: Außenhandel) schloss Herr RA Sebastian Höhne als Berufsbester des Landes Niedersachsens im Jahr 2006 ab.
Innerhalb der HOEHNE Aktiengesellschaft konzeptionierte und realisierte er die Unternehmensbereiche "JustFirms.com" (gewerbliches Video-Hosting) und "Website-Speed.info" (Service zum optimieren der Webseiten-Geschwindigkeit).
Den Fachanwaltslehrgang zur Erlangung der theoretischen Qualifikation zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht hat er bereits erfolgreich abgeschlossen, die Fachanwaltslehrgänge für "gewerblichen Rechtsschutz" als auch "Handels- & Gesellschaftsrecht" werden derzeit absolviert.
Da die Verleihung der Fachanwaltstitel sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse bedingen, und die jeweilige praktische Kenntnis aus den in dem Rechtsgebiet bearbeiteten Fällen nachgewiesen wird, ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Höhne inbesondere an der Übernahme von Mandaten aus den vorgenannten Bereichen interessiert.
Ferner darf die Verleihung der Fachanwaltstitel frühstens drei Jahre nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgen, unabhägig davon, ob bereits vorher die theoretischen und praktischen Kenntnisse erfolgreich nachgewiesen werden könnten.
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