PayPal-Konto gesperrt: Rechtsanwalt einschalten

Wenn Sie diesen Text sehen, ist das Kind wahrscheinlich schon in den Brunnen gefallen: Das PayPal-Konto Ihrer Firma wurde gesperrt.
Eine Sperrung des PayPal-Kontos kann jede Firma treffen. So haben wir eine Mandantin gegen PayPal vertreten, die in ihrem Marktsegment weltweit bekannt ist. Eine andere Firma hatte ein Guthaben von über einer Million Euro auf dem PayPal-Konto. Doch weder Bekanntheitsgrad noch hohe Umsätze schützen vor einer Sperrung des PayPal-Kontos.

In dieser kurzen Einführung in die Thematik der PayPal-Kontensperrung werden folgende Themen angerissen:
> die verschiedenen Arten der Kontensperrung durch PayPal;
> die Handlungsoptionen bei gesperrtem oder eingeschränktem PayPal-Konto;
> die Unterschiede zwischen einem Hauptsache- und einem einstweiligen Verfügungsverfahren sowie
> der konkrete Ablauf eines Verfahrens gegen PayPal.

Arten der Sperrung eines PayPal-Kontos

Eine Sperrung oder Einschränkung des PayPal-Kontos kann auf mehrere Arten erfolgen.

Die PayPal-Vollsperrung: Das Geld wird für 180 Tage lang einbehalten

Die schlimmste Variante ist die Vollsperrung des Kontos. Sie erhalten - meist aus heiterem Himmel - und ohne vorherige Ankündigung eine E-Mail von PayPal, in der geschrieben steht, dass die Geschäftsbeziehung beendet werden soll, Auszahlungen vom PayPal-Konto mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich sind und das Geld für 180 Tage lang einbehalten wird. Zudem können ab sofort keine Umsätze mehr über das PayPal-Konto abgewickelt werden. Sämtliche Bestellungen, welche Ihre Kunden in Ihrem Online-Shop mit PayPal abwickeln wollen, werden abgebrochen. Der Umsatz Ihrer Firma bricht damit direkt ein. Die Katastrophe ist da - und ob das noch nicht schlimm genug wäre, teilt PayPal nicht einmal den Grund mit, warum das Konto gesperrt worden ist.

Die PayPal-Teilsperrung: Beispielsweise nach der Anforderung von Unterlagen

Diese weitere Variante der Sperrung des PayPal-Kontos kann erfolgen, nachdem PayPal von Ihrer Firma Unterlagen angefordert hat. Hier ist es gut zu wissen und zu beachten, dass die Sachbearbeiter bei PayPal nicht zwingend mit dem deutschen Rechtssystem vertraut sind. So kann exemplarisch bei einer GbR die Handelsbezeichnung von dem ausgewiesenen Kontoinhaber abweichen. PayPal sperrt aber in solchen Fällen das Konto meist dergestalt, dass zunächst weiterhin Umsätze mit dem Konto getätigt werden können, jedoch Auszahlungen von PayPal beschränkt werden. Sollten die eingereichten Unterlagen nicht zur Zufriedenheit von PayPal sein, kann jedoch auch hier eine Vollsperrung eintreten. Wird die Frist zur Einreichung von Unterlagen versäumt, ist eine Vollsperrung des PayPal-Kontos fast schon als obligatorisch zu bezeichnen.

Die Rückstellungen von PayPal: Beispielsweise bei Beschwerden von Kunden

Die dritte Variante stellen Rückstellungen dar. Rückstellungen bedeuten diesem Fall, dass PayPal einen Teil des sich auf dem Konto befindlichen Guthabens einfriert, um zum Beispiel Käuferschutzanträge daraus begleichen zu können. Hier kam es bereits vor, dass selbst bei einigen wenigen Beschwerden durch Kunden, dass gesamte auf dem PayPal-Konto befindliche Guthaben als Rückstellung von PayPal geblockt worden ist. Als Konteninhaber können Sie damit faktisch nicht mehr über das Guthaben verfügen.

Handlungsoptionen bei gesperrtem oder eingeschränktem PayPal-Konto

Keine einheitliche Rechtsprechung

Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es keine einheitliche Rechtsprechung bezüglich eines gesperrten PayPal-Kontos gibt. Die Urteile in Sachen PayPal fallen unterschiedlich aus, nicht zuletzt deshalb, da die Sachverhalte immer unterschiedlich gelagert sind. Manche Kanzleien werben suggestiv damit, wie einfach es sei gegen PayPal gerichtlich zu gewinnen. Da drängt sich natürlich die Frage förmlich auf, ob diesen Kanzleien die unterschiedliche Rechtsprechung nicht bekannt ist.An dieser Stelle ist auch interessant, dass so werbende Kanzleien keine einschlägigen Urteile oder die Aktenzeichen Ihrer gewonnen Verfahren veröffentlichen.Unserer Erfahrung nach ist ein gerichtliches Vorgehen gegen PayPal kein Selbstläufer. Daher werden hier im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung auch ganz klar die Risiken aufgezeigt, welche Ihr spezieller Fall aufweisen kann. Zu nennen sind hier insbesondere die Gerichtsstandsklausel als auch die Rechtswahlklausel in den PayPal AGB.

Ablauf einer Auseinandersetzung mit PayPal

Eine Auseinandersetzung mit einem Gegner ist für einen Rechtsanwalt in den Grundzügen immer gleich. Als Erstes erfolgt ein außergerichtlicher Schriftverkehr mit der Gegenseite, und es wird geprüft, ob die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden kann. Erst dann schließt sich eventuell ein gerichtliches Verfahren an.In Bezug auf PayPal muss man als Rechtsanwalt jedoch erkennen, dass meistens von den Mandanten die Fortführung der Geschäftsbeziehung sehr erwünscht ist. Denn ohne PayPal als Zahlungsoption in einem Online-Shop oder der Webpräsenz Ihrer Firma anbieten zu können, führt zur Abweichung eines üblichen Internet- Bezahlvorgangs und damit einhergehend zu einem „Vetrauensverlust“ des Kunden. Dies ist selbst dann der Fall, wenn andere gleich schnell funktionierende Zahlungsmethoden zur Verfügung stehen. Für Endverbraucher ist PayPal nicht nur eine Zahlungsoption, sondern auch ein wichtiger Indikator dafür, dass der Shop vertrauenswürdig ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Endverbraucher mit einem anderen Zahlungsdiensteanbieter bezahlen würde.
Daher ist bei einer Auseinandersetzung nicht nur die rechtliche Komponente zu beachten, sondern auch ein wenig Fingerspitzengefühl erforderlich, um bei einer Auseinandersetzung mit PayPal keine verbrannte Erde zu hinterlassen.

Die Wahl der gerichtlichen Verfahrensweise

Ein Hauptsacheverfahren gegen PayPal

Sollte ein gerichtliches Verfahren unumgänglich sein, so ist zunächst wichtig, zu wissen, dass es im deutschen Rechtssystem unterschiedliche Verfahrensarten gibt.Eine ganz normale Klage nennt man rechtstechnisch eine sogenannte „Hauptsache“. Zum Beispiel, wenn Ihre Firma einen Dritten auf Zahlung von 300.000,- EUR verklagt, wird dieser Prozess im Rahmen einer Hauptsache geführt.
Hauptsacheverfahren dauern. Auch wenn im internationalen Vergleich in Deutschland die Verfahren zügig durchgeführt werden, muss mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 9 bis 15 Monaten gerechnet werden. Sie merken an der Stelle bereits: Wenn das Geld Ihrer Firma für 180 Tage lang einbehalten werden soll, und ein Urteil frühestens in 9 Monaten zu erwarten ist, werden Sie bei der Wahl des Hauptsacheverfahrens für Ihre Firma nicht viel abkürzen und verbessern können. Insbesondere dann nicht, wenn Ihre Firma jetzt und eigentlich sofort auf das auf dem PayPal-Konto befindliche Guthaben angewiesen ist.

Eine einstweilige Verfügung gegen PayPal

Dass in vielen Situationen einer Partei nicht zugemutet werden kann, bis zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens zu warten, ist offensichtlich und aus vorgenannten Gründen auch nicht ratsam. Daher gibt es die sogenannten einstweiligen Verfahren. Das Wort einstweilig ist im deutschen Sprachgebrauch nicht mehr häufig anzutreffen (außer natürlich bei Rechtsanwälten). Einstweilig bedeutet vorläufig, behelfsmäßig oder interimsmäßig. Die einstweiligen Verfahren werden einstweilig genannt, weil die Verfahren lediglich eine zeitlich befristete Regelung darstellen, bis eine Entscheidung im Rahmen einer Hauptsache ergehen kann. Die einstweiligen Verfahren - dazu gehört auch das eher bekannte einstweilige Verfügungsverfahren - sind auf eine schnelle Entscheidung durch das Gericht getrimmt. Die Verfahrensdauer ist selbst für das deutsche Rechtssystem äußerst kurz. Eine gerichtliche Entscheidung kann in Tagen oder Wochen zu erwarten sein, statt in Monaten wie im Rahmen einer Hauptsache.

Die notwendige Dringlichkeit

Sie können sich vorstellen, dass wenn jeder ein einstweiliges Verfahren durchführen könnten niemand mehr im Rahmen einer Hauptsache klagen würde.
Eine Besonderheit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist, dass eine umgangssprachliche Dringlichkeit vorliegen muss - rechtstechnisch spricht man vom sogenannten Verfügungsgrund.
Diese Dringlichkeit muss man darlegen und glaubhaft machen. Im Wettbewerbsrecht wird eine Dringlichkeit vermutet. Daher lesen Sie im Bereich von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bei Gerichtsentscheidungen häufig von „einstweiligen Verfügungen“ die ergangen sind.
Bei einer Kontensperrung gibt es demgegenüber keine gesetzliche Vermutung der Dringlichkeit. Es muss daher konkret dazu vorgetragen werden. Gründe für eine Dringlichkeit können ein hoher Betrag auf dem PayPal-Konto sein oder zu erwartende Steuerzahlungen, die nur aus dem auf dem PayPal-Konto befindlichen Guthaben beglichen werden können.

Die Selbstwiderlegung der Dringlichkeit und die Frist von einem Monat

Selbst wenn eine Dringlichkeit grundsätzlich vorliegen sollte, kann diese jedoch durch eigenes Verhalten auch selbst widerlegt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie mit einem Antrag bei Gericht zu lange warten. Und hier liegt dann auch schon der Hase im Pfeffer: Denn strenge Gerichte nehmen eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit bereits dann an, wenn Sie länger als einen einzigen Monat mit dem gerichtlichen Antrag abwarten. Daher ist schnelles und entschlossenes Handeln geboten. Auf keinen Fall sollten Sie sich vom Telefonsupport von PayPal vertrösten lassen oder lange Bearbeitungszeiten tolerieren.
Bei eher laxeren Gerichten wird eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit durch Abwarten nicht starr mit einer Frist von einem Monat angenommen, sondern der Einzelfall sehr genau betrachtet. Hier können auch zwei bis drei Monate vergehen, ehe das Gericht die Selbstwiderlegung der Dringlichkeit annimmt. Somit kann schon alleine die Wahl des Gerichts über Sieg und Niederlage entscheiden.
Egal wie man es dreht und wendet: Wenn man Postlaufzeiten und außergerichtliche Fristen berücksichtigt, sollte man spätestens zwei Wochen nach der Sperrung des PayPal-Kontos einen Rechtsanwalt konsultiert haben. Denn auch für die Auswahl und Beibringung von Mitteln zur Glaubhaftmachung ist natürlich Zeit mit einzuberechnen. Wenn Sie zu lange abwarten, fehlt eine äußerst wichtige Handlungsoption für die Auseinandersetzung mit PayPal. Insbesondere dann, wenn es wirklich dringend für Sie ist.

Weitere Besonderheiten von einstweiligen Verfügungsverfahren

Im einstweiligen Verfahren gibt es zahlreiche weitere Besonderheiten. Zum Beispiel ist eine davon, dass die eidesstattliche Versicherung als Mittel zur Glaubhaftmachung zulässig ist. Etwaige Zeugen müssen selbst zu einem Gerichtstermin mitgebracht werden. Wenn eine gerichtliche Entscheidung ergeht, muss diese innerhalb eines Monats der Gegenseite im Parteibetrieb ordnungsgemäß zugestellt werden. Und dies, um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen. Alleine über die wichtigsten Punkte des einstweiligen Verfügungsverfahrens werden Seminare mit zweitägiger Dauer angeboten.

Der konkrete Ablauf einer Auseinandersetzung mit PayPal

Wenn Sie die Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft mit einer Vertretung gegenüber PayPal mandatieren möchten, ist der Ablauf üblicherweise wie folgt:
Zunächst sollte der Ihnen vorliegende Sachverhalt im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung erörtert werden. Dabei werden etwaige Risikofaktoren vertieft besprochen und Ihnen verständlich erklärt. Als nächster Schritt folgt das außergerichtliche rechtsanwaltliche Anschreiben an PayPal mit kurzer Fristsetzung zur Entsperrung und Freigabe des Guthabens. Bereits hier ist es von großer Bedeutung, die richtige Abteilung auszuwählen. Denn wenn das Schreiben im First-Level-Support trotz des anwaltlichen Briefkopfs hängen bleibt, sind die Chancen zur Entsperrung des PayPal-Kontos gering. Die sogenannte „Executive Escalations“ Abteilung von PayPal prüft demgegenüber die Sachverhalte genauer, wenn auch leider nicht immer zufriedenstellend.
An dieser Stelle werden die Verfahren idealerweise bereits erfolgreich abgeschlossen. Falls nicht, ist ein gerichtliches Verfahren durchzuführen. Anzumerken ist natürlich auch, dass selbst bei erheblichem Risiko die Vergleichsbereitschaft seitens PayPal gesteigert werden kann. Naturgemäß liegt es nicht im Interesse, von PayPal Urteile gegen sich veröffentlicht zu sehen.

Ein kurzes Fazit

Verfahren gegen PayPal sind grundsätzlich risikobehaftet. Ohne eine konkrete Prüfung Ihres Einzelfalls wäre ein konkreter Handlungsvorschlag unseriös. Mitnehmen sollten Sie auf jeden Fall, dass die Frist von einem Monat zur Selbstwiderlegung der Dringlichkeit höchst relevant ist, um sich der Möglichkeit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung nicht zu berauben. Dies gilt übrigens bei sämtlichen Streitigkeiten, nicht nur im Fall von einer PayPal Kontensperrung.

Kosten

Die Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft rechnet grundsätzlich nach einer Vergütungsvereinbarung auf Basis eines Stundensatzes ab, sofern die gesetzlichen Gebühren nicht höher ausfallen. Fallen die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz höher aus, so werden diese abgerechnet. Die Einzelheiten werden transparent und detailliert in einer Vergütungsvereinbarung beschrieben.

Den Rechtsanwalt einschalten

Wenn Sie sich dazu entschieden haben uns zu mandatieren und wir Sie vertreten sollen, schreiben Sie idealerweise eine kurze E-Mail an service@admody.com oder nutzen unser Kontaktformular.



Admody

Rechtsanwälte Aktiengesellschaft


service@admody.com

0511 60 49 81 27 ☏

Kontaktformular ✎

Rückrufbitte ✆

Admody RAe AG
Theaterstraße 14 C
30159 Hannover
Deutschland

www.admody.com ▸





Für Recht.
Für geistiges Eigentum.
Für Schutz vor unlauterem Wettbewerb.
Für Unternehmen.
Für Sie.



 



§
Justitia

Bundesweite Dienstleistungen:

  • Beratung
  • Gerichtliche Vertretung
  • Außergerichtliche Vertretung

Rechtsgebiete:

Gewerblicher Rechtsschutz

  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht
  • Domainrecht
  • Lizenzrecht
  • Designrecht
  • Urheberrecht
  • Patentrecht
  • Lauterkeitsrecht
  • Namensrecht

Handels- & Gesellschaftsrecht

  • Kapitalgesellschaftsrecht
  • Personengesellschaftsrecht
  • Handelsgeschäftsrecht
  • Handelsstandsrecht
  • Internationales Kaufrecht
  • Internationales Gesellschaftsrecht
  • Konzernrecht
  • Umwandlungsrecht
  • Kartellrecht
  • Wirtschaftsrecht

IT-Recht

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Immaterialgüterrecht
  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht



Diese Seite teilen (soziale Medien):

LinkedIn+ Social Share Twitter Social Share Facebook Social Share









Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft






Jetzt Kontakt aufnehmen:


service@admody.com

☏ 0511 60 49 81 27

✎ Kontaktformular

✆ Rückrufbitte





Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft Stamp Logo




"Admody" und das Admody-Logo sind registrierte Marken von
Rechtsanwalt Sebastian Höhne, LL.M., LL.M.

19.03.2024 - 12:00 Uhr

Tag-Cloud:
Rechtsanwalt Domainrecht - Rechtsanwalt Internetrecht - Rechtsanwalt Markenrecht - Rechtsanwalt Medienrecht - Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht - Mitbewerber abmahnen lassen - PayPal Konto gesperrt


Aus der Urteilsdatenbank
BPatG, Urteil vom 28. April 2005, Az.: 2 Ni 50/03BPatG, Beschluss vom 15. Juli 2002, Az.: 30 W (pat) 181/01OLG Hamm, Urteil vom 31. März 2008, Az.: 8 U 222/07LG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2003, Az.: 4a O 402/02LAG Köln, Beschluss vom 13. September 2011, Az.: 4 Ta 245/11BPatG, Beschluss vom 4. Februar 2010, Az.: 25 W (pat) 132/09BGH, Beschluss vom 27. September 2005, Az.: AnwZ (B) 18/04LG Düsseldorf, Urteil vom 1. Juli 2008, Az.: 4a O 69/08BPatG, Beschluss vom 1. Oktober 2002, Az.: 27 W (pat) 121/01LG Düsseldorf, Urteil vom 11. Januar 2012, Az.: 2a O 203/11